Schwangerschaft – an alles gedacht?

Datum: Freitag, 29. März 2019 13:33



Ein Kind ist unterwegs, ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Das ist für die meisten Familien ein Grund zur Freude. Eine Schwangerschaft bringt aber auch viele wechselhafte Gefühle, Fragen, Ängste und Erwartungen mit sich.

Gesundheit für Mutter und Kind
Im Vordergrund steht zunächst die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes.
Die Untersuchungen während der Schwangerschaft sollen mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind abwenden. Gesundheitliche Probleme können rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Daher sollte der Besuch beim Frauenarzt der erste wichtige Termin sein. Beim ersten Besuch stellt der betreuende Frauenarzt den Mutterpass aus, der die werdende Mutter bis zur Geburt begleitet und alle wichtigen Informationen enthält. Er sollte von der Schwangeren stets mitgeführt werden, da er im Notfall Aufschluss über Besonderheiten der Schwangerschaft geben kann. (Tipp: Die Netzwerke Gesunde Kinder haben jetzt tolle neue Hüllen für Ihren Mutterpass. Fragen Sie doch mal bei Ihrem Netzwerk Gesunde Kinder vor Ort nach.)
Schwangere sind vom Gesetzgeber im Rahmen ihrer Berufstätigkeit besonders geschützt. Grundsätzlich lautet daher die gesetzliche Empfehlung, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit Feststellung mitzuteilen. Viele Frauen möchten aber die ersten kritischen Wochen abwarten. Der werdenden Mutter ist es überlassen, ob sie der gesetzlichen Empfehlung folgt. Je gefährlicher die Tätigkeit, z. B. Umgang mit Chemikalien, für das werdende Leben sein kann, desto früher sollte die schwangere Frau mit dem Arbeitgebenden sprechen.

Für die Begleitung in der Schwangerschaft und nach der Geburt sollte möglichst früh mit einer Hebamme Kontakt aufgenommen werden. Adressen von Hebammen erhält man bei Frauenärzten, Geburtskliniken, im Internet, aber auch das Netzwerk Gesunde Kinder in der Region kann weiterhelfen. Hebammen können Herztöne abhören, beraten zu Schwangerschaftsproblemen, bieten Geburtsvorbereitungskurse und unterschiedliche weitere Leistungen wie z.B. Akupunktur, Yoga und Rückbildungsgymnastik. Besonders wichtig ist auch, dass sie Mutter und Kind nach der Geburt zu Hause besuchen und betreuen.
Der derzeitige Hebammenmangel ermöglicht es leider nicht, dass jede Frau durch eine Hebamme begleitet wird.
Sinnvoll ist es sowohl für gesetzlich Versicherte als auch Privatversicherte, sich bei der Krankenkasse über die Leistungen in der Schwangerschaft zu informieren. Ist die Schwangerschaft weiter fortgeschritten, kann man in den meisten Geburtskliniken Informationsveranstaltungen besuchen und nach Absprache den Kreißsaal besichtigen.

Papierkram und Co.
Eine große Hilfe bei der Bewältigung der Formalitäten rund um die Geburt sind die Schwangerschaftsberatungstellen. Es gibt sie in jeder größeren Stadt. Alle Beratungen sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht. Die Beraterinnen und Berater können Familien in gesundheitlichen wie sozialrechtlichen Fragen, so z.B. zu den Themengebieten Mutterschutz, Kinder- und Elterngeld, Elternzeit, finanziellen Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ umfangreich beraten. Der Antrag bei der Bundesstiftung kann nur über eine Schwangerschaftsberatungstelle gestellt werden und muss in der Schwangerschaft erfolgen.

Schwangerschaftsberatungsstellen und weitere wertvolle Informationen findet man auf:

www.familienplanung.de


Das Land Brandenburg hat zudem noch die „Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit“, die Unternehmen und werdende Eltern zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit und deren Gestaltungsmöglichkeiten und zur Rückkehr an den Arbeitsplatz berät.


www.arbeitswelt-elternzeit.de 

 

Was kann noch vor der Entbindung erledigt werden?
Die meisten Anträge werden von den zuständigen Stellen im Internet bereitgestellt.
Wenn man nicht verheiratet ist, kann man schon während der Schwangerschaft beim zuständigen Standes- oder Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung beantragen. Ist die werdende Mutter damit einverstanden, kann gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden. Das Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse des jeweiligen Arbeitsamtes beantragt. Der Antrag auf Kindergeld kann vorbereitet werden. Nach der Entbindung erhält man vom Standesamt (in verschieden Landkreisen werden sie in der Geburtsklinik verteilt) die Geburtsurkunde, um alle Formalitäten endgültig zu erledigen.

Zum Schluss: Das Netzwerk Gesunde Kinder und die Familienzentren sind gute Anlaufpunkte, um weitere interessante Angebote wie Elternwissen oder Schwangerentreffen wahrzunehmen und mit anderen Familien in Kontakt zu kommen.


www.netzwerk-gesunde-kinder.de