Ein Blick in die Röhre

Datum: Dienstag, 26. Januar 2021 14:41

Deutschlandweites Schneckenrennen

Traurigerweise gehört der Status Quo beim Thema Digitalpakt in Sachsen – also vollständige Ausschöpfung des Fördertops in Kombination mit einer langsamen Umsetzung – zu den besten in Deutschland. Nicht nur Brandenburg, sondern auch die meisten anderen Bundesländer haben im Vergleich mit Sachsen das Nachsehen. Wir fragten bei allen weiteren 14 Bildungs- und Kultusministerien nach, um den aktuellen Stand der beantragten und bewilligten Digitalpaktmittel in Erfahrung zu bringen. Die deutschlandweite Übersicht zeigt: Neben Brandenburg laufen noch weitere Bundesländer Gefahr, einen Teil der Digitalpaktmittel ungenutzt zu lassen.


Daten: Bildungs- und Kultusministerien der Länder.
1: Baden-Württemberg verteilt ab dem 30. April 2022 die verbleibenden Mittel selbstständig auf alle Schulträger.
2 Hamburg stellt einen Spezialfall dar, s. folgender Abschnitt.

Lediglich der Stadtstaat Hamburg wird sein Landesbudget voraussichtlich in Kürze voll verbraucht haben – hier sind die Regelungen zur Beantragung deutlich entschlackt, da die Schulbehörde Hamburg gleichzeitig Schulträger aller staatlichen Schulen ist.

Eine große Unbekannte

Aus mehreren Kultusministerien erreichte uns bei der Datenabfrage der Hinweis, dass die Höhe der abgerufenen Mittel nur bedingt etwas zum eigentlichen Stand der Umsetzung aussage. Das liege an der Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns: Schulen könnten schon vor der Bewilligung der Gelder mit Ausbaumaßnahmen beginnen. Dennoch kommen sie nicht drum herum, die Antragsunterlagen zu erstellen und einzureichen, sofern sie die Kosten erstattet haben wollen.

Bürokratie bremst Bemühungen aus

Jene Antragsunterlagen stellen sich als die größte Hürde des Digitalpakts heraus – konkret: der dabei geforderte Medienentwicklungsplan. In diesem Plan müssen die Schulen ihren Förderbedarf sowohl technisch als auch pädagogisch umfassend begründen. Allein die Vorlagen und Formulare für den Medienentwicklungsplan umfassen je nach Bundesland 10 bis 40 Seiten. Einen solchen Plan zu erstellen, ist eine Mammutaufgabe, die mehrere Arbeitsgruppen innerhalb der Schule und möglichst auch die Einbeziehung der Eltern erfordert.

Die Zeit, die all das kostet, nahmen sich viele Schulen seit Beginn der Coronavirus-Pandemie nicht. Sie waren in einer Zwickmühle: Statt sich in einem aufwändigen Verfahren um digitale Ausstattung zu bemühen, mussten sie kurzfristig improvisieren, um digitale Bildung ohne die nötigen Werkzeuge zu ermöglichen. Die Pandemie erhöhte also nicht nur den Bedarf an technischer Infrastruktur, sondern erschwerte gleichzeitig ihre Anschaffung.

Langwieriger Weg durch vier Instanzen

Zum irre aufwendigen Verfahren gesellt sich ein langer Weg durch insgesamt vier beteiligte Instanzen, bevor mit einer Bewilligung der Gelder gerechnet werden kann. Nach der Erstellung des Schul-eigenen Medienentwicklungsplans steht die Überprüfung durch den Schulträger an. Dieser stellt dann ein Fördergesuch bei der verantwortlichen Landesbank ein, die den Antrag ebenfalls überprüft. Das Land gibt dann im Erfolgsfall das finale „Go“.

Auch am Marie-Curie-Gymnasium in Hohen Neuendorf, das als digitaler Vorreiter in Brandenburg gilt, sieht man die Umsetzung des Digitalpakts skeptisch – zu bürokratisch, zu langwierig:
„Ich halte das Verfahren für ungeeignet, um mit der Zeit Schritt zu halten“, sagt Schulleiter Thomas Meinecke. „Wir haben vor anderthalb Jahren den Antrag gestellt und warten noch immer auf die Geräte. Die Dinge, die wir damals bestellt haben, brauchen wir heute im Grunde nicht mehr.“

Inspiration für Eltern, Orientierung für Schulen

Dass zeitgemäße Schulkonzepte mit Integration digitaler Bildung bei ausreichend vorhandenem Willen und Engagement von Schulleitung und Lehrerkollegium selbst unter widrigen Rahmenbedingungen wie im Land Brandenburg möglich sind, beweist das Marie-Curie-Gymnasium in Hohen Neuendorf (s. auch S. 83). Es ist sogar eine öffentliche Schule. Der weit vorm Digitalpakt aus Eigenmotivation konzipierte Medienentwicklungsplan ist eine Inspiration für Eltern und eine Orientierung für andere Schulen. Der Plan wird den aktuellen technologischen Entwicklungen und Bedarfen regelmäßig angepasst. Interessierte finden den Plan unter www.curiegym.de im Bereich „Schule“ unter „Konzepte“. Eine neue Fassung ist bereits in Arbeit. Dazu ist übrigens kein Digitalpakt notwendig – und er sollte es auch künftig nicht sein. Engagierte Eltern sollten den Plan ruhig ausdrucken und ihrer Schulleitung auf den Tisch legen.

Insgesamt sollen mit dem Digitalpakt-Antragsverfahren sollen Mitnahmeeffekte vermieden werden – doch wurde hierbei offensichtlich über das Ziel hinausgeschossen. Ein weiteres Förderprogramm rund um die digitale Ausstattung von Schulen – das „Sofortausstattungsprogramm“ zur Bereitstellung von Schüler-Tablets – zeigt, dass es auch einfacher geht: Das Fördervolumen in Höhe von 500 Millionen Euro war innerhalb kurzer Zeit ausgeschöpft, je nach Bundesland wurde das Programm sogar schon vollständig umgesetzt. Das Antragsverfahren war hierfür deutlich einfacher.

Sachsen profitierte von Schnelligkeit

Zum Verhängnis wurden die komplexen Digitalpakt-Anträge möglicherweise für Brandenburger Schulträger, die wie eingangs erwähnt einen Endspurt bei der Beantragung hinlegen mussten. Der kostete an den Schulen wertvolle Ressourcen, die an anderer Stelle vielleicht besser eingesetzt gewesen wären – zum Beispiel bei der Erstellung und Verbesserung der digitalen Lehrkonzepte im Hier und Jetzt. Der Freistaat Sachsen war mit seinem Antragszeitraum für Digitalpaktmittel drei Monate früher dran und organisierte auch unterstützende Veranstaltungen mit den Schulleitern zeitiger – dementsprechend war schon vor der Coronavirus-Pandemie ein Großteil der Mittel gebunden. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg, deren Antragszeiträume bis 2024 reichen, laufen wiederum Gefahr, dass viele Schulen noch später als in Sachsen und Brandenburg mit den Bundesgeldern für ihre technische Infrastruktur versorgt werden.

Bund hilft mit weiteren Programmen aus

Zum Zeitpunkt unseres Spezials zur digitalen Schule im September 2020 lag die Verantwortung für den Betrieb, Support und die Wartung an vielerlei Schulen bei den Lehrkräften selbst. Daran hat sich bis dato nicht viel geändert. Abhilfe soll die „Zusatzvereinbarung Administration“ des Digitalpakts schaffen, die Bund und Länder Ende 2020 unterzeichneten. 500 Millionen Euro stehen in diesem Fördertopf deutschlandweit zur Verfügung, davon 15,1 Millionen für Brandenburg und 25 Millionen für Sachsen. Gefördert werden können:

  • (befristete) Neueinstellungen von IT-Personal sowie
  • Qualifizierungen und Weiterbildungen von bestehendem Personal

Spannend an dieser Vereinbarung ist die erstmals eingeführte Berichtspflicht der Länder: Sie sollen die digitale Fortbildung der Lehrkräfte künftig nicht nur ausbauen, sondern auch bilanzieren und dem Bund davon berichten. Damit wird nachvollziehbar, welche Aufwände für die Qualifizierung der Lehrkräfte betrieben werden, damit die digitale Technik in den Schulen pädagogisch sinnvoll eingesetzt wird.

Vorbei sind dadurch möglicherweise die Zeiten, in denen es vom Willen und Engagement der Lehrkräfte abhängt, sich für den Umgang mit digitalen Medien und Geräten fit zu machen. Sollten solche Fortbildungen in Zukunft versäumt werden, fällt das möglicherweise negativ auf das jeweilige Land zurück.


Im November 2020 angekündigt, jedoch kaum Fortschritte: Das Bundesprogramm zur Beschaffung von Lehrerlaptops. Foto: designed by freepik

Lehrerlaptops lassen auf sich warten

Zur Unterstützung der Lehrkräfte beraten Bund und Länder aktuell über eine weitere Zusatzvereinbarung, mit der Mittel für digitale Endgeräte für Lehrkräfte bereitgestellt werden sollen. Die Zusatzvereinbarung „Lehrer-Endgeräte“ umfasst ebenfalls ein Fördervolumen in Höhe von 500 Millionen Euro. Die Gespräche zwischen Bund und Ländern seien laut Deutschlands Bildungsministerin Anja Karliczek „auf einem guten Weg“, aber noch nicht abgeschlossen. Bis es soweit ist, müssen viele Lehrkräfte weiterhin ihre eigenen Computer zur Beschulung ihrer Schüler nutzen.