Luxusartikel Kind Teil 11

Datum: Dienstag, 30. April 2019 14:15


Gute Nachrichten für Brandenburger Eltern
In nunmehr zehn Teilen berichteten wir über den Dschungel der Brandenburger Kitagebühren – Auslöser war vor fast drei Jahren die zum 1. August 2016 eingeführte, neue Kita-Gebührensatzung in Cottbus. Diese brachte teils erhebliche Beitragserhöhungen für Eltern mit sich, die nicht nur Besserverdiener, sondern jedermann betrafen. Seitdem ist viel passiert, einige Fragen klärten sich auf, neue Fragezeichen entstanden. Als deutlicher Trend erkennbar: die Anstrengungen von vielen Seiten, die Kita-Betreuung langfristig beitragsfrei zu gestalten. Sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene ist im Wahljahr 2019 in dieser Hinsicht viel in Bewegung. Wir werfen einen Blick nach Cottbus auf den Ursprung dieser Beitragsreihe – und haben zum Schluss eine tolle Nachricht für alle Eltern im Land Brandenburg.

Cottbuser Kita-Beiträge sind überhöht
Das seit 2016 andauernde Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht fand im März ein Ende. Sieben Familien klagten die Rechtmäßigkeit der zum 1. August 2016 eingeführten Kitagebührensatzung an – alle aus unterschiedlichen Betreuungs- und Einkommenssituationen. Eine Familie, die eine Horteinrichtung der Stadt Cottbus zur Kinderbetreuung nutzt, bekam schließlich recht. Das Gericht stellte fest, dass die Berechnungsgrundlage der Elternbeiträge falsch ist und die Beiträge überhöht sind. Auch die Gebührensatzung von freien Trägern ist unwirksam, sofern sie sich im Rahmen eines Einvernehmens an der Satzung der Stadt orientiert hat. Eltern, die privat gegen ihren Träger geklagt haben, dürfen nach Matthias Loehr von Die Linke Lausitz, die das Verfahren begleitete, in den kommenden Wochen mit einem ähnlichen Urteil rechnen.
Vor allem für Eltern, deren Kinder einen städtischen Hort besuchen, kann es sich lohnen, jetzt zu handeln. Sie sollten einen formlosen Überprüfungsantrag stellen und die seit dem 1. August 2016 zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern – laut dem beim Prozess involvierten Rechtsanwalt Sven Hornauf empfiehlt sich das auch für Eltern, die nicht schon vorher in Widerspruch gegangen sind. Eltern, die wiederum Einrichtungen freier Träger nutzen, können sich ebenso Hoffnungen auf eine Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge machen – immerhin setzen viele freier Träger die Gebührenempfehlungen der Stadt Cottbus um. Die Linke Lausitz stellt insgesamt drei Musterschreiben zur Verfügung, die für unterschiedliche Betreuungssituationen gelten:

Für Eltern von Hortkindern bei der Stadt Cottbus

Für Eltern, die bisher nur unter Vorbehalt gezahlt haben bzw. formal in Widerspruch gegangen sind und deren Kinder eine Kita (Krippe/Kita/Hort) eines freien Trägers besuchen oder besuchten 

Für Eltern, die ohne Widerspruch die neuen Elternbeiträge an ihren freien Kita-Träger entrichtet haben 


Parallel erarbeitet die Stadt Cottbus aktuell eine neue Kitagebührensatzung, die den Vorgaben des KitaGesetzes Brandenburg entspricht. Diese soll ab dem 1. August 2019 in Kraft treten und rechtskonforme, geringere Elternbeiträge beinhalten. Eltern, die ihr Kind erst ab diesem Sommer in die Kita schicken, profitieren also in jedem Fall vom Engagement von Eltern und politischen Akteuren in den vergangenen drei Jahren. Die Stadt Cottbus hat nun eine Servicestelle für Eltern eingerichtet, die Fragen zu den Gebühren beantworten soll.
Eltern können sie unter Tel. 0355 612 3500 bzw.
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichen.

Nächster Schritt: Richtung Beitragsfreiheit
Das Gute-Kita-Gesetz des Bundes zeigt erste Auswirkungen. Die Koalition aus SPD und Linke des Landes Brandenburg beschloss, dass Eltern mit einem Netto-Haushaltseinkommen von 20.000 Euro oder weniger im Jahr grundsätzlich keine Beiträge für Kita und Hort mehr zahlen müssen. Laut dem SPD-Fraktionschef Mike Bischoff soll diese Regelung ab dem 1. August 2019 in Kraft treten. Die Einkommensgrenze gilt ohne Kindergeld, Baukindergeld oder Eigenheimzulage. Rund 43.000 Kinder werden von dieser Beitragsfreiheit profitieren. Damit erhöht sich die Anzahl der Kinder, die beitragsfrei Kita und Hort besuchen können, auf rund 68.600 – das entspricht einem von drei Kindern im Land.

Auch Kita-Träger und Personal profitieren vom Gute-Kita-Gesetz: So sollen Kita-Träger, die Kinder länger als acht Stunden am Tag betreuen, finanziell gefördert werden. Zudem wird angestrebt, dass Kita-Träger künftig wöchentlich drei Arbeitsstunden für angehende ErzieherInnen bezahlt bekommen – vorher war es eine Stunde.
Zu guter Letzt soll auch die Elternbeteiligung in Elternbeiräten gestärkt werden. Dafür soll eine Service- und Anlaufstelle eingerichtet werden. Das Ziel ist es, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt einen Elternbeirat zu haben.

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