Sparschwein fürs Studium

Datum: Freitag, 01. Dezember 2017 16:52

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Sonstige Ausgaben während der Ausbildung

Zu den reinen Kosten für Schule bzw. Universität kommen die klassischen Lebenshaltungskosten. Den größten Posten macht die Miete aus. Kinder, die während der Ausbildung oder während des Studiums noch bei den Eltern wohnen, haben einen Kostenvorteil. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten junger Studierender werden regelmäßig im Auftrag des Bundesbildungsministeriums erhoben, zuletzt 2016:

  • Miete und Nebenkosten: 323 Euro (Sachsen 259 €, Brandenburg 299 €)
  • Ernährung: 168 Euro
  • Kleidung: 42 Euro
  • Lernmittel (Bücher, Papier, Stifte): 20 Euro
  • Auto und/oder öffentliche Verkehrsmittel: 94 Euro
  • Krankenversicherung, Arztkosten, Medikamente: 80 Euro
  • Kommunikation (Handy, Internet, u.a.): 31 Euro
  • Freizeit, Kultur, Sport: 61 Euro

Quelle: Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016, 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

Da kommt einiges zusammen, im Schnitt 830 Euro pro Monat, wobei die Kosten in München oder Hamburg deutlich höher liegen als in Cottbus oder Dresden. Das macht für ein fünfjähriges Studium etwa 50.000 Euro Doch woher das Geld nehmen? Laut Sozialerhebung werden vier von fünf Studenten finanziell von den Eltern unterstützt, diese geben im Schnitt 500 Euro monatlich dazu. 61 Prozent verdienen sich etwas hinzu, jeder dritte Student erhält BAföG. Und immerhin jeder fünfte Student kann auf vor dem Studium erspartes bzw. angelegtes Geld zurückgreifen – monatlich im Schnitt 170 Euro. Das erscheint bei Kosten von 700 bis 850 Euro nicht viel, kann aber dazu beitragen, dass der Nachwuchs auf den Nebenjob verzichten und sich stattdessen mehr aufs Studium konzentrieren kann.

Was müssen Eltern zahlen?

Wenn der Nachwuchs das elterliche Haus verlässt, sind die Eltern keineswegs aus ihrer (finanziellen) Verantwortung entlassen. Sie sind verpflichtet, ihren Kindern während der Ausbildung bzw. des Studiums einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch und könnte sogar vom Nachwuchs eingeklagt werden. In BGB § 1610 Absatz 2 steht: „Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf.“ Das heißt, Eltern haben zu zahlen, solange bis das Kind seine Erstausbildung oder sein Erststudium abgeschlossen hat. Was angemessen ist, wurde in verschiedenen Gerichtsurteilen festgestellt: Bummelstudenten, die 30 statt 10 Semester studieren, müssen Eltern nicht finanzieren. Einen ersten frühen Studiengangwechsel müssen sie dagegen akzeptieren. Phasen der Orientierung wie ein FSJ müssen Eltern ebenfalls hinnehmen und finanzieren, sofern diese nicht zu lange dauern. Wie hoch der Unterhalt ausfallen sollte, legt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle fest. Sie ist rechtlich nicht bindend, dient aber als Richtlinie. Einige der wichtigsten Festlegungen:

  • Unterhaltsanspruch für volljährige Kinder: 527 bis 855 Euro, in Abhängigkeit vom Elterneinkommen 
  • Haben Eltern mehrere unterhaltsberechtigte Kinder, kann der Anspruch jedes einzelnen Kindes geringer ausfallen.
  • Selbstbehalt für jeden Elternteil: 1.080 Euro
  • Unterhaltsanspruch für Studenten: 735 Euro
  • Kindergeld und Ausbildungsvergütung (abzügl. 90 €) werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
  • Lebt der Auszubildende bzw. Student noch bei den Eltern, sinkt der Anspruch auf Unterhalt.
  • Kinder müssen zunächst ihr Vermögen zur Finanzierung der Ausbildung nutzen (BGB 1603).
  • Unter Umständen können auch andere Verwandte zur Finanzierung hinzugezogen werden, z.B. die Großeltern.


Einen Teil der Schulkosten können Eltern als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie Kindergeld erhalten. Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 18. Geburtstag, befindet sich das Kind in Ausbildung oder Studium, verlängert sich das Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Das Kindergeld steht dann den Kindern zu und sollte ihnen ausgezahlt werden, damit sie damit einen Teil ihrer monatlichen Ausgaben decken können.

Möglichkeiten finanzieller Vorsorge

Wer sieht, welche Kosten mit der Ausbildung auf die Familie zukommen, sollte sich frühzeitig Gedanken machen, ob er nicht etwas für später zurücklegen kann. Zum Sparen für Ausbildung bzw. Studium kommen verschiedene Produkte in Frage, je nach Anlagedauer, gewünschter Flexibilität und Risikobereitschaft. Wir stellen die wichtigsten vor.

Sparkonten und Tagesgeldkonten

Ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto für den Nachwuchs hat mehrere Vorteile: Sie sind jederzeit verfügbar, das Guthaben ist sicher, ein Verlustrisiko gibt es nicht, man kann selbst entscheiden, wann man wieviel Geld einzahlt, monatlich feste Raten sind empfehlenswert aber nicht notwendig. Ein schöner Nebeneffekt dieser Vorsorgevariante: Mit zunehmendem Alter können die Kinder ihr Guthaben selbst verwalten und lernen so früh den richtigen Umgang mit Geld. Das Manko: Es gibt derzeit keine Zinsen, das angelegte Geld bleibt zwar erhalten, verliert aufgrund der Inflation aber sogar an Wert.

Vorteil: flexibel, transparent, keine bis geringe Gebühren, kein Risiko
Nachteil: keine Rendite, derzeit Wertverlust

Banksparpläne

Sie bieten im Vergleich zum Tagesgeldkonto etwas mehr Zinsen, aber genauso viel Sicherheit. Dafür sind sie weniger flexibel, das Geld steht erst nach einer vorher vereinbarten Laufzeit zur Verfügung. In der Regel legt man sich vorher auf eine monatliche Rate und eine Laufzeit fest. Dafür wird ein bestimmter Zins garantiert. Mit Blick auf eine mögliche Anhebung des Zinsniveaus in den kommenden Jahren sollte man aktuell keine allzu lange Laufzeit wählen. Wie bei einem normalen Konto ist das Guthaben durch die gesetzlich garantierte Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro gesichert.

Vorteil: transparent, keine Gebühren, kein Risiko
Nachteil: wenig Rendite, unflexibel

Fondssparpläne

Für die langfristige Ausbildungsvorsorge können Fondssparpläne mit einer guten Verbindung aus Sicherheit und Rendite die richtige Alternative sein. Hier sollte man die Angebote allerdings sehr gut unter die Lupe nehmen. Besonders empfehlenswert ist der Fondssparplan der Union Investment, der langfristig schon ab einer monatlichen Rate von 25 Euro Sinn machen kann. Das Fondssparen nutzt Renditechancen des Aktienmarktes und verspricht Wertzuwachs. Je nach Risikolage des Fonds muss man als Anleger allerdings auch ein mögliches Verlustrisiko in Kauf nehmen. Fondssparpläne sind in der Regel sehr flexibel, Ratenhöhe und Laufzeit sind meist frei wählbar. Überschaubare Kosten entstehen durch Verwaltungs- und Depotgebühren. Zum Fondssparen berät jede Bank, die seit Jahren mit Bestnoten in allen Rankings ausgezeichneten Angebote der Union Investment sind z.B. in allen Filialen der VR Bank Lausitz eG erhältlich. Mit dem genossenschaftlichen Ansatz dieser Bank werden gerade Familien ohnehin immer fair und gut beraten.

Wer sich für einen Fondssparplan entscheidet, sollte das Geld lange liegen lassen können. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit hoher Renditen, so lassen sich auch kurzzeitige Schwankungen und Wertverluste wieder ausgleichen.

Vorteil: hohe Rendite, flexibel, geringe Kosten
Nachteil: Verlustrisiko

Ausbildungsversicherungen

Die Ausbildungsversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung und kombiniert zwei Leistungen: erstens einen Schutz gegen die finanziellen Folgen aus dem Tod der Eltern und zweitens eine Geldanlage für die spätere Ausbildung des Kindes. Die Eltern zahlen dazu einen festen monatlichen Betrag ein, der verzinst wird. Zum vereinbarten Vertragsende wird das angesparte Geld ausgezahlt. Die Verträge sind in der Regel unflexibel, intransparent, bringen wenig Rendite und kosten in der Regel hohe Gebühren. Daher raten Experten einhellig davon ab, sich von so verlockenden Namen wie „Tipp-Top-Tabaluga“ oder „Biene Maja“ blenden zu lassen.

Vorteil: kein Verlustrisiko
Nachteil: unflexibel, intransparent, hohe Kosten, wenig Rendite

Ganz gleich für welche Sparvariante man sich entscheidet, folgende Punkte sollten vorher geklärt werden: Wieviel Geld können wir monatlich zurücklegen? Wer nicht nur ein Tagesgeldkonto oder Sparbuch will, der sollte monatlich mindestens 20 Euro übrig haben, sonst lohnen Rendite und Aufwand meist nicht. Auf wen läuft der Vertrag? Auf das Kind, auf die Eltern oder vielleicht auch auf die Großeltern? Diese Entscheidung kann Einfluss haben auf Kindergeld-Anspruch, die beitragsfreie Familienversicherung, den möglichen BaföG-Anspruch, den Sparerfreibetrag. Zudem sollte man ans Finanzamt denken, vor allem wenn eine gewisse Summe an Zinsen anfällt. Zinserträge und Kursgewinne unterliegen der 25-prozentigen Abgeltungssteuer. Pro Jahr können Singles über den Sparerpauschbetrag 801 Euro steuerfrei an Zinsen behalten, Ehepaare 1.602 Euro, jedes Kind verfügt ebenfalls über einen Freibetrag in Höhe von 801 Euro. Zinsen muss man also erst versteuern, wenn sie höher sind. Da Kinder als vollwertige Steuerzahler eingestuft werden, steht ihnen darüber hinaus auch der Grundfreibetrag von 8.130 Euro sowie die Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36 Euro zu. Sollten die Zinseinkünfte des Kindes auf mehr als 395 Euro pro Monat steigen, ist eine beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr möglich.