lausebande_2020-11_ebook

von mindestens 95 Prozent zu heben und damit eine Herdenimmunität zu erreichen. Von dieser wiederum profitieren jene 5 Prozent der Bevölkerung, die aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden kön- nen – darunter Schwangere, Neugeborene im Alter von wenigen Wochen oder Menschen mit bestimm- ten chronischen Erkrankungen. Nachholbedarf beim Impfschutz Während die Herdenimmunität in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend erreicht wurde, ist das in den restlichen Bundeslän- dern und auch im deutschlandweiten Durchschnitt nicht der Fall. Daher wurde die Masern-Impfpflicht ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eingeführt, die für alle Kinder gilt, die eine Kinderkrippe, Tages- pflege, Kindergarten oder Schule besuchen wollen. Eltern müssen vor dem Eintritt des Kindes in solche Einrichtungen nachweisen, dass ihr Kind gegen Ma- sern geimpft ist oder die Masern-Erkrankung bereits durchlebt hat. Stichtag: 31. Juli 2021 Wer zum Stichtag 1. März 2020 bereits in einer Ge- meinschaftseinrichtung betreut wurde oder tätig war, muss den Nachweis einer Masernimpfung oder -immunität spätestens bis zum 31. Juli 2021 vorlegen. Wer hingegen ohne nachweisbaren Grund auf die DerWinter steht bevor undmit ihm die Grippezeit, zugleich steigen die Corona-Zahlen wieder. Aus diesemGrund kommt dem Impf- schutz derzeit eine besondere Rolle zu. Das gilt vor allem für die Grip- pe-Impfung. Die Ständige Impfkom- mission empfiehlt sie insbesondere Risikogruppen und medizinischem Personal. Auch Kinder und Jugend- liche, die durch Kita, Schule und Verein viele Kontakte haben, kön- nen mit einer Grippe-Impfung Un- geimpfte und Risikogruppen schüt- zen. „Die Grippe-Impfung schützt nicht vor dem Corona-Virus. Aber sie kann dafür sorgen, dass weniger Patienten aufgrund eines schweren Grippe-Verlaufs in die Klinik müs- sen. Aus diesem Grund übernimmt die AOK die Kosten für alle Grippe- schutzimpfungen ihrer Versicher- ten, wenn ein Arzt die Impfung für notwendig hält und sie verordnet“, erklärt Sascha Gremmel, Leiter der Niederlassung Spree-Neiße der AOK Nordost. Auch unabhängig von der Grippe-Saison und Corona ist und bleibt Impfen ein wichtiges Thema – gerade für Familien. Bereits we- nige Wochen nach der Geburt kann die Grundimmunisierung beginnen, in den ersten Lebensjahren sollte ge- gen die wichtigsten Krankheiten ge- impft werden, darunter Keuchhus- ten, Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln und Kinderlähmung. Neben der Grippeimpfung steht in diesem Jahr noch eine weitere Imp- fung imFokus der Öffentlichkeit: Seit März ist die Masernimpfung Pflicht für Kinder, die eine Gemeinschafts- einrichtung besuchen. „Für Ihr Kind ist es nur ein kleiner Pikser, der aber langfristig vor lebensgefährlichen Krankheiten schützt – übrigens auch andere“, macht Sascha Grem- mel deutlich. Denn wenn sich mög- lichst vieleMenschen impfen lassen, kommt es zur Herden-Immunität, die auch jene schützt, die nicht geimpft werden können. Zudem empfiehlt die Ständige Impfkommission die HPV-Impfung. Diese schützt vor Hu- manen Papillomviren, welche Krebs- artenwie Gebärmutterhalskrebs aus- lösen können. Seit 2018wird sie auch Jungs empfohlen, die Impfung soll- te im Alter zwischen 9 und 14 Jah- ren stattfinden. „Nutzen Sie also die aktuellen Impfempfehlungen, um nicht nur den Impfschutz Ihrer Kin- der zu prüfen, sondern auch Ihren ei- genen. Denn einige Impfungenmüs- sen auch imErwachsenenalter noch aufgefrischt werden“, rät Sascha Gremmel. Welche Impfungen nötig sind, darüber informiert der Kinder- und Hausarzt, aber auch die Mitar- beiterInnen in der AOK-Niederlas- sung. Unter der Rufnummer 0800 / 2650800 ist eine Terminvereinba- rung möglich. Auf ihrem Webportal informiert die AOK über alle empfohlenen Impfun- gen undmögliche Nebenwirkungen: Schützen Sie sich und andere Sascha Gremmel, Niederlassungsleiter bei der AOK Nordost, zum Thema Impfen. www.aok.de/impfen Aktuelles :: Seite 36

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