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Aktuelles :: Seite 37 Impfung verzichtet, begeht zukünftig eine Ordnungs- widrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Warum sind zwei Impfungen nötig? Die Impfung gegen Masern verabreichen Ärzte in der Regel zwei Mal. Die erste Verabreichung führt etwa bei 90 bis 95 Prozent der Geimpften zu einer ausreichenden Immunisierung. Die zweite Impfdo- sis schließt annähernd die verbleibende Lücke – 99 Prozent sind danach immun gegen Masern. Den Zeit- punkt der Impfungen können Familien dem Impfka- lender der Ständigen Impfkommission (StIKo) ent- nehmen – zu finden auf S. 37. Als Ansprechpartner dient der Kinder- oder Hausarzt – genau genommen dürfen seit dem 1. März sogar alle Ärzte die Masern- impfung durchführen. Erfolg noch nicht messbar Seit einem guten halben Jahr gilt die Masernimpf- pflicht nun schon – Zahlen zur Effektivität dieser Verpflichtung liegen noch nicht vor. Im Jahr 2019 zählte das Robert-Koch-Institut 514 Masernfälle in Deutschland (Stand: 1. März 2020). Spannend wird es sein, die Zahlen von 2020 und der folgenden Jahre damit zu vergleichen. Jetzt wechseln! Wir wollen Sie so, wie Sie sind Wir unterstützen Sie und Ihre Familie mit umfassender Vorsorge und erinnern Sie an die wichtigen Termine. Profitieren auch Sie jetzt von unserem Vorsorgepaket für Kinder und Jugendliche und den Angeboten für Erwachsene. Masern-Impfpflicht auch für Erwachsene Auch für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, trat die Impfpflicht in Kraft – und zwar, wenn sie in folgenden Tätigkeitsbereichen beruflich beschäftigt sind: • in medizinischen Einrichtungen, • in Einrichtungen der Pflege, • in Gemeinschaftseinrichtungen, • in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern, • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material, • in Fach-, Berufs- und Hochschulen. »

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