lausebande_2020-11_ebook
Aktuelles :: Seite 24 Es ist November und noch immer hält die Pandemie die ganze Republik in Atem. Wäh- rend es im Sommer noch so aussah, als hätte man die Krise hierzulande gut im Griff, so schießen seit September die Infektionszahlen nur so in die Höhe. Und überall macht sich Verwirrung breit. Der deut- sche Föderalismus mag ja den Vorteil bieten, dass flexibel auf örtliche Unterschiede im Infektionsge- schehen reagiert werden kann, hat aber auch den unbestreitbaren Nachteil, dass scheinbar im Stun- dentakt irgendwo, irgendetwas beschlossen wird, von dem dann niemand genau weiß, wann das für wen genau gilt. Zeit, Ordnung in das Dickicht an Verordnungen, Erlassen und Gesetzen zu bringen und zusammenzufassen, was Familien in diesen turbulenten Tagen wissen müssen. Vom Elterngeld über die Regelung bei Schulschließungen bis zu Familienbesuchen und Umgangsrecht – es folgt ein Überblick über die aktuellen Regelungen. Und da sich ja bekanntermaßen zur Zeit ständig alles ändert, gibt es auch Tipps, wo man die jeweils ak- tuellen Informationen erhalten kann. Elternzeit – so hatte man sich den Start nicht vorgestellt Das erste Jahr in aller Ruhe mit dem Kind verbrin- gen, sich kennenlernen und die ersten Schritte ebenso bewundern wie die ersten Worte, die El- ternzeit ist für viele Familien eine wichtige Zeit, um sich gegenseitig kennenzulernen und eine Bin- dung aufzubauen. Doch in diesem Jahr war und ist alles anders. Dabei waren und sind die Herausfor- derungen durchaus sehr unterschiedlich. Während die einen ihre Elternzeit nicht nehmen konnten, weil sie in systemrelevanten Berufen arbeiten, ver- loren andere plötzlich ihre finanzielle Grundlage, weil Kurzarbeit oder gar Entlassungen alle Planun- gen hinfällig machten. Damit durch die Krise nicht die Elternzeitmonate verfallen oder aufgrnd der Einkommensverluste das Elterngeld gekürzt wird, hat der Bund hier ei- nige Änderungen vorgenommen. So können bei- spielsweise Eltern, die ihre Elternzeit unterbrechen mussten, weil sie in systemrelevanten Berufen ar- beiten, diese später nehmen, selbst wenn das Kind dann älter als 14 Monate sein sollte. Das betrifft alle Elternzeitmonate, die zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 liegen. Allerdings müssen diese verschobenen Elternzeitmonate spätestens bis zum 30.06.2021 angetreten werden. Auch Ge- haltseinbußen durch die Corona-Krise sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung nicht auf das Elterngeld auswirken. Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de. Im Bereich Themen unter dem Stichwort „Corona“ können alle aktuellen Sonderregeln eingesehen werden. Durchblick im Dickicht der Corona-Regeln: ein Versuch. Ein Gastbeitrag von Autorin Sünje Loes
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