lausebande_2020-11_ebook

Aktuelles :: Seite 26 dem, wie diese Ausfallzeiten in Ihrem Arbeitsver- trag geregelt sind, erhalten Sie bis zu zehn Tage Lohnfortzahlung oder Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Mit einem positiven Test muss das Kind mindestens 14 Tage in Quarantäne bleiben und darf weder raus noch Besuch bekommen. Die Quarantäne endet frühestens 14 Tage nach dem positiven Test, wenn die infizierte Person seit 48 Stunden keine Symptome mehr aufweist und ein Arzt sein Okay gibt. Natürlich gelten Sie selbst als Kontaktperson ers- ten Grades, wenn Ihr Kind erkrankt ist. Sie stehen also unter Quarantäne und das bedeutet in aller Regel, dass Sie Ihr Haus nicht verlassen dürfen, auch nicht, um mit dem Hund Gassi zu gehen oder um schnell etwas einzukaufen. Angehörige, Nachbarn oder die Nachbarschaftshilfe können hier helfen, sowohl mit dem Einkauf, als auch mit dem Hund. In Ihren eigenen Garten dürfen Sie natürlich. Als Elternteil gilt an dieser Stelle eine Sonderregel für Sie. Normalerweise dürfen Kontaktpersonen ersten Grades ihre Quarantäne auch dann nicht abbrechen, wenn ein negativer Test vorliegt, bei Eltern kleiner Kinder liegt der Fall aber anders. Sie dürfen nach Ende der Quarantäne ihres Kindes einen Test machen und die Quarantäne verlassen, wenn dieser negativ ausfällt. Grundsätzlich gilt, dass eine Quarantäne nicht ohne Absprache mit den Gesundheitsbehörden ab- gebrochen werden darf. Andernfalls können sogar Haftstrafen drohen. Fragen und Antworten zu diesem Themenbereich finden sich unter „Fragen und Antworten zu Ent- schädigungsansprüchen nach § 56 IfSG“ auf der Seite des Gesundheitsministeriums im Bereich „Coronavirus“. www.bundesgesundheitsministerium.de/ coronavirus.html Anträge zur Entschädigungszahlung können im- merhin für einige Bundesländer unter www.ifsg- online.de gestellt werden. Für alle Bundesländer, die nicht an den Online-Service angeschlossen sind, finden sich dort Hinweise, wo die passenden Unterlagen zu finden sind. Mein Kind ist älter als 12 Jahre – was nun? Für Eltern von Kindern, die älter sind als 12 Jahre sind, gilt leider: Ihre Familie hat leider Pech ge- habt. In der Bundesregierung ist man der Ansicht, dass Kinder mit dem vollendeten 12. Lebensjahr zu Hause keine Betreuung mehr benötigen. El- tern kennen diese Regelung sicher schon von den Kinderkranktagen, die ja auch nur bis zum 12. Le- bensjahr gewährt werden können und Eltern im Falle ernster Erkrankungen größerer Kinder dazu zwingen, Urlaub zu nehmen oder sich unbezahlt freistellen zu lassen. Auch in der Pandemiesituation kommt der Bund hier nicht zu einer anderen Bewertung und findet es also absolut zumutbar, dass Kinder über 12 Jahre für die Dauer einer Quarantäne alleine zu Hause verbleiben. Es gibt also für den Fall, dass das Kind wegen Quarantäne zu Hause bleiben muss, kein Anrecht darauf, im Homeoffice zu arbeiten. Nun dürfte es kaum Eltern geben, die bestreiten, dass ein Kind in dem Alter mit leichten Bauchschmer- zen einen oder zwei Tage alleine zu Hause verbrin- gen kann. In diesem Fall geht es allerdings um 14 Tage und das betroffene Kind soll in dieser Zeit ja auch seine Aufgaben für die Schule erledigen. Zu- dem ist die Situation, nicht heraus zu können, eine große psychische Belastung, die auch Erwachse- nen schon schwer zu schaffen macht, Kinder und Jugendliche aber noch einmal härter trifft. Eltern können, sofern ihr Arbeitgeber ihnen nicht entgegenkommt, leider nur versuchen, das Kind in einer solchen Zeit zu unterstützen. So kann es schon helfen, die Hausaufgaben nicht alleine zu machen, sondern mit einem Freund im Rahmen ei- ner Videokonferenz. Hilfreich sind auch verschiedene YouTube-Kanäle mit Sportangeboten wie beispielsweise Tanzkurse oder kurze Trainingseinheiten im Karate oder Ähnliches. Bewegung kann helfen, die Stimung wieder zu heben. Doch so segensreich die digitalen Möglichkeiten heute auch sind, Untersuchungen zeigen, dass das Cybermobbing, also Mobbing über soziale Netzwerke und Messengerdienste, in der Pandemie unter Ju- gendlichen zugenommen hat. Experten bitten Eltern an dieser Stelle, besonders aufmerksam zu sein. Neben LernApps gibt es inzwischen online Nach- hilfe durch Lehramtsstudenten. Im ersten Lock

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxMjA2