Seite 13 - lausebande-02-2013

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Ratgeber :: Seite 13
Die schulärztliche Untersuchung
Die Terminabsprache zur schulärztlichen Untersu-
chung erfolgt bei der Anmeldung in der zuständigen
Schule. Bei dieser Untersuchung stellt ein Amtsarzt
den geistigen und körperlichen Entwicklungsstand
fest und erteilt eine Empfehlung zur Einschulung
bzw. Rückstellung, wobei eine Rückstellung nur
einmal erfolgen darf. Zur Untersuchung sollten El-
tern Unterlagen über evtl. Krankheiten ihres Kindes
mitbringen.
Wenn alles gut geht, wird nach der Untersuchung
durch die Schule der Aufnahmebescheid verschickt
– und Anfang August die Zuckertüte gefüllt.
ständigen Schule die Information, in welcher Kita
sie ihr Kind vorstellen und die Sprachstands-Be-
scheinigung erstellen lassen können.
Die zuständige Schule
Für den Besuch der Grundschule gilt grundsätzlich
das Wohnortprinzip, Kinder werden also der Schule
in Wohnortnähe zugeteilt. Es ist zunächst auch die
Pflicht, sich an dieser Schule vorzustellen bzw. an-
zumelden. Eltern können sich aber auch an einer an-
deren öffentlichen Schule bewerben. Reicht dort die
Kapazität nicht aus, besteht die Pflicht zum Besuch
der zugeteilten Schule.
Allerdings können Eltern auch eine freie Schule mit
einem alternativen pädagogischen Konzept wählen.
Dazu zählen z.B. konfessionsgebundene Angebote
oder Schulen mit reformpädagogischen Ansätzen.
Freie Schulen mit Telefonnummer im Überblick:
Cottbus:
Freie Waldorfschule (0355/473242), Beweg-
te Grundschule (0355/724051), Evangelische Grund-
schule Gottfried Forck (0355/3555910), Archimedes-
Grundschule (geplanter Start August 2013, siehe
auch Seite 15 und www.neuland-stiftung.de)
Spree-Neiße:
Evangelische Grundschule Forst
(03562/697841), Grundschule „Haus des Lernens“
Spremberg (03563/594820)
Oberspreewald-Lausitz:
Georg Hensius von Mayen-
burg Grundschule Senftenberg (03573/3675990),
Evangelische Grundschule Lübben (03546/226503),
Evang. Grundschule Finsterwalde (03531/718061)
Die Schulanmeldung
Zur Schulanmeldung sollten Eltern samt Kind er-
scheinen und die Sprachstands-Bescheinigung nicht
vergessen. Für die Schulanmeldung gibt es Fristen.
Die Anmeldungen an den Schulen können an fol-
genden Tagen oder individuell nach Voranmeldung
bei der Schulleitung erfolgen:
• 18.2.2013: 12 bis 16 Uhr
• 19.2.2013: 15 bis 18 Uhr
• Letzter Anmeldetermin ist der 28.2.2013.
Wer sich für eine freie Schule entscheidet, ist ver-
pflichtet, dies der zuständigen Schule mitzuteilen.
Die Anmeldung an einer freien Schule ist nicht an
die Fristen öffentlicher Schulen gebunden. Es ist
auch möglich, sich noch nach der Anmeldung an
einer öffentlichen Schule bei Wunsch des Besuchs
einer freien Schule an dieser anzumelden und dies
der öffentlichen Schule mitzuteilen.
Ansprechpartner im Staatlichen Schulamt
Cottbus und Guben: Telefon 0355 4866-301
Spree-Neiße: Telefon 0355 4866-303
Oberspreewald-Lausitz: 0355 4866-403
www.schulaemter.brandenburg.de
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Erwünscht:
Lehrbefähigung Primarstufe/Sek I bzw. Leh-
rer untere Klassen, liebevoller Umgang mit Schülerinnen
und Schülern, Identifikation mit dem Schulkonzept,
Teamfähigkeit, Umsetzung von offenen Unterrichtsme-
thoden (Freiarbeit, Gruppenarbeit, Werkstätten etc.)
Wie bieten:
Übernahme einer eigenen Klasse, Mitarbeit
im motivierten, aufgeschlossenen Team, moderne Ar-
beitsbedingungen, Unterstützung für eigene Vorschläge
und Ideen, ein unbefristetes Anstellungsverhältnis
Archimedes Schulträger gUG, Hauptstr. 12
03159 Neiße-Malxetal
Für unsere Grundschule in Cottbus
suchen wir ab dem Schuljahr 2013/14
eine/n Grundschullehrer/in