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Aktuelles :: Seite 8 präsentiert Sozialrechtliche Leistungen für werdende Eltern • übersichtlichere und verständlichere Regelungen imMutterschutzgesetz • Studentinnen und Schülerinnen werden imMutterschutzgesetz berücksichtigt. • Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot (branchenunabhängig) • behördliches Genehmigungsverfahren für Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbin- dung und endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten endet die Schutz- frist 12 Wochen nach der Entbindung. Kündigungen sind vom Anfang der Schwangerschaft bis zum Ab- lauf des vierten Monats nach der Entbindung nicht zulässig. Zudem haben die Mütter weiterhin einen Urlaubsanspruch. Im Mutterschutzgesetz sind au- ßerdem folgende Mutterschaftsleistungen geregelt, um die Mutter (im Arbeitsverhältnis) vor finanziellen Nachteilen zu schützen: Mutterschaftsgeld (sichert das Einkommen während der Schutzfrist): • früheste Beantragung sieben Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin • wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt „Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Bei ei- ner wöchentlichen Abrechnung handelt es sich um die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag.“ Arbeitgeberzuschuss (übertrifft d. Nettolohn 13 €/ Tag, muss Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss ge- währen) Mutterschutzlohn (durch Beschäftigungsverbot vor und nach der Schutzfrist, wird trotzdem ihr Durch- schnittsverdienst gezahlt) Nichts ist für werdende Eltern größer als die Vorfreude auf den Nachwuchs. Es wird sich auf einen Vornamen geeinigt, das Kinderzimmer wird vorbereitet und die ersten Sachen gekauft. Nun steht der Geburt also nichts mehr imWege, das Baby kann kommen! Oder?! Wie bei allen Sachen in Deutschland, spielt die Büro- kratie auch bei der Schwangerschaft und Geburt eine Rolle. Welche finanziellen Mittel stehen den Eltern zur Verfügung? Was sind Mutterschutz und Eltern- zeit? Wie verhält es sich mit dem Job? Fragen über Fragen, mit denen man sich am besten im Vorfeld beschäftigen sollte. Schwangeren- und Familienbe- ratungsstellen in der Region stehen einem dazu gern mit Rat und Tat zur Seite. Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit (www.arbeitswelt-elternzeit.de ) ist für werdende El- tern in Brandenburg ebenfalls in Bezug auf Mutter- schutz, Elterngeld, Elternzeit und Wiedereinstieg in den Beruf ein sehr guter Ansprechpartner. Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz geregelt und gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Ar- beitsverhältnis stehen. Es soll gewährleistet werden, dass alle schwangeren und stillenden Mütter keinen beruflichen Nachteil erlangen. Zudem soll der bestmög- liche Gesundheitsschutz für Kind undMutter imVorder- grund stehen. Änderungen ab dem1. Januar 2018: Quellen: www.familienplanung.de ; www.familien-wegweiser.de ; www.bmfsfj.de; www.elternzeit.de
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