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Lokale Netzwerke vor Ort in der Lausitz: Netzwerk Gesunde Kinder Dahme-Spreewald c/o Klinikum Dahme-Spreewald GmbH Köpenicker Str. 29, 15711 Königs Wusterhausen Schillerstraße 29, 15907 Lübben kostenfreies Info-Telefon 0800 64546337 (0800 NGKINDER) ngk-lds@awo-bb-sued.de Netzwerk Gesunde Kinder Guben c/o Naemi-Wilke-Stift Wilkestraße 14 „Haus Elisabeth“ Telefon / Fax (03561) 40 32 - 61 / -25 E-Mail netzwerk@naemi-wilke-stift.de Netzwerk Gesunde Kinder Spremberg c/o Albert-Schweitzer-Werk-Familienwerk Fröbelstraße 1, 03130 Spremberg Telefon (03563) 52295 E-Mail kindernetz@krankenhaus-spremberg.de Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder c/o Klinikum Niederlausitz GmbH Friedensstraße 18, 01979 Lauchhammer Telefon /Fax (03573) 75 - 34 72 / - 34 76 E-Mail ekib@klinikum-niederlausitz.de Netzwerk Gesunde Kinder c/o Paul Gerhardt Werk – Diakonische Dienste Netzwerkbüro Forst. Robert-Koch-Str. 35, 03149 Forst Telefon / Fax (03562) 69 - 34 99 / -35 13 E-Mail netzwerk.forst@pagewe.de Netzwerkbüro Kolkwitz Am Klinikum 30, 03099 Kolkwitz Telefon /Fax (0355) 78 40 -877 / -878 E-Mail netzwerk.kolkwitz@pagewe.de Netzwerkbüro Cottbus Thiemstr. 111, Haus 45, 03048 Cottbus Telefon (0355) 46 21 30 E-Mail netzwerk.cottbus@pagewe.de Netzwerk Gesunde Kinder Oberspreewald – Lausitz c/o Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e. V. Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 03222 Lübbenau Telefon / Fax (03542) 93 84 - 251 /- 409 E-Mail gesunde-kinder@awo-bb-sued.de Elbe-Elster Netzwerk Gesunde Kinder c/o Elbe-Elster Klinikum GmbH Alte Prettiner Straße,04916 Herzberg (Elster) Telefon 03535 49-12 - 71 E-Mail gesunde-kinder@lkee.de www.netzwerk-gesunde-kinder.de Elternzeit und Elterngeld (Anspruch setzt ein Arbeitsverhältnis voraus) Der Elternzeitanspruch besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Jedes Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen, wobei die acht Wo- chen Mutterschutzfrist (nach Entbindung) angerechnet werden. „Um die vollen 36 Monate Elternzeit in Anspruch zu nehmen, müssen Sie mindestens zwölf Monate Eltern- zeit in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes „ver- brauchen”. Die weiteren 24 Monate Elternzeit können Sie dann bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch neh- men.“ Die Inanspruchnahme der Elternzeit muss beim Ar- beitgeber angemeldet werden. Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung für das bisherige Einkommen. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, kann ganz einfach über einen Elterngeldrechner ermittelt werden: www.elterngeldrechner.de. Durch einen Antrag bei der Elterngeldstelle kann das Geld beantragt werden. Die per- sönlichen Daten der Eltern und des Kindes (Geburtsurkun- de) sowie ein Einkommensnachweis des Arbeitgebers sind bei der Antragstellung erforderlich. Eltern, die in Deutschland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und ist ab dem dritten Kind gestaffelt: • für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro • für das dritte Kind 200 Euro • für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro Kindergeld gibt es grundsätzlich: • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. „Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden El- tern zusammen, können diese selber bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkas- sen bei den Agenturen für Arbeit. Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine steuerliche Iden- tifikationsnummer und die steuerliche Identifikations- nummer des Kindes angeben.“ Marc Richter – NGK OSL Nord
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