lausebande-02-2019

Aktuelles :: Seite 25 Beitragsgerechtigkeit auch in anderen Kommunen Die Entwicklungen in Cottbus, Potsdam und Teltow zeigen: Vielerorts lohnt es sich, für seine Bürger- rechte zu kämpfen und außergewöhnlich hohe Ki- tagebühren anzufechten! Diese drei Erfolgsbeispiele müssen nicht die einzigen sein. Der vor dem Amtsge- richt Cottbus erfolgreiche Kläger Felix Sicker gibt ei- nen interessanten Richtwert an: So sei als Höchstbei- trag für die Krippe ein Betrag in Höhe von 300 Euro etwa die Grenze des Zulässigen – „wenn der Höchst- beitrag deutlich nach oben abweicht, wird vermut- lich zu viel gezahlt“. Wenn Eltern anderer Kommu- nen höhere Kitagebühren zahlen und überprüfen wollen, ob die Gebührensatzung ihrer Kita vollstän- dig rechtens ist, ist der erste Schritt, eine Platzkoste- neinsicht beim Träger zu beantragen. Dadurch kann geprüft werden, ob Personalzuschüsse des Landes auf die Elternbeiträge umgelegt werden oder der höchste Elternbeitrag die anteilig auf einen Betreu- ungsplatz anfallenden Betriebskosten übersteigt. In solchen Angelegenheiten empfiehlt sich juristischer Beistand und die Unterstützung der Elternbeiräte auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene. Cottbus: Auch in Cottbus können Eltern laut der El- terninitiative Cottbus zuversichtlich sein, auch wenn die Rückzahlungen zu viel gezahlter Elternbeiträge noch nicht endgültig feststehen. Dafür sei zunächst ein nicht revisionsfähiges Urteil zugunsten der Eltern nötig. Aktuell läuft beim Oberverwaltungsgericht ei- nerseits die Normenkontrollklage, die die Cottbuser Eltern zusammen mit den Linken kurz nach dem Be- ginn des Dramas um die Beitragserhöhungen zum 1. August 2016 ins Leben riefen. Darüber hinaus klag- ten weitere Eltern privat gegen ihre Träger, so wie auch der FDP-Kreisvorsitzende der Lausitz Felix Si- cker, der im Frühjahr in erster Instanz vor dem Cott- buser Amtsgericht Recht erhielt. Sobald das Oberver- waltungsgericht eines dieser Verfahren für die Eltern entscheidet, könnten die Rückzahlungen eingeleitet werden. Aktuell arbeite die Stadtverwaltung laut der Elterninitiative bereits an der neuen Kitagebühren- satzung mit rechtskonformen, geringeren Elternbei- trägen, die zum 1. August 2019 in Kraft treten soll. Teltow : Ein weiteres Beispiel für positive Entwick- lungen findet man in Teltow: Hier zahlt der kommu- nale Eigenbetrieb „Menschenskinder“ zu viel gezahl- te Beiträge an rund 150 Eltern zurück und korrigier- te die zuvor am 1. März 2017 verteuerte Gebührensat- zung wieder nach unten. In Cottbus haben engagierte Eltern schon viel be- wirkt. Sie vertreten im Elternbeirat die Interessen der Kinder und Eltern in Kitas und Horteinrichtun- gen und stellen als beratendes Mitglied im Jugend- hilfeausschuss ein wichtiges Bindeglied zwischen den Einrichtungen und der Stadtverwaltung Cottbus dar. Jüngst wirkten sie bei der Elterninitiative-Peti- tion „Beitragsgerechtigkeit für Brandenburger El- tern“ und der dazugehörigen Demonstration im No- vember 2018 unterstützend mit. Die Petition konnte bereits über 1.300 Unterschriften verzeichnen – wei- terhin werden Stimmen gesammelt. Beide Aktio- nen machten eindrucksvoll auf die Notwendigkeit einer Rückzahlung zu viel gezahlter Elternbeiträge in Cottbus aufmerksam. Wollen Sie sich ebenso für gerechte Kitabeiträge in Cottbus engagieren – und darüber hinaus etwas für die Betreuungsqualität be- wirken? Der Elternbeirat Cottbus sucht aktuell neue Mitglieder. Wer Lust hat, Unterstützung für dieses wichtige Gremium zu leisten, kann sich jederzeit an den folgenden Kontakt wenden oder die nächste Sit- zung besuchen: Sitzung Elternbeirat: 25. Februar 2019, 19:30 Uhr Krümelcafé, Brauhausbergstraße 4 03046 Cottbus Elternbeirat-cottbus@web.de www.landesrat-der-eltern-brandenburg.de www.openpetition.de/ !kitacottbus www.fb.com/ElternbeiratCB Elternbeirat Cottbus – jetzt unterstützen!

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