lausebande-02 -2021

Titelthema :: Seite 66 Fördertopf deutschlandweit zur Verfügung, davon 15,1 Millionen für Brandenburg und 25 Millionen für Sachsen. Gefördert werden können: • (befristete) Neueinstellungen von IT-Personal sowie • Qualifizierungen und Weiterbildungen von bestehendem Personal Spannend an dieser Vereinbarung ist die erstmals eingeführte Berichtspflicht der Länder: Sie sollen die digitale Fortbildung der Lehrkräfte künftig nicht nur ausbauen, sondern auch bilanzieren und dem Bund davon berichten. Damit wird nachvoll- ziehbar, welche Aufwände für die Qualifizierung der Lehrkräfte betrieben werden, damit die digitale Technik in den Schulen pädagogisch sinnvoll ein- gesetzt wird. Vorbei sind dadurch möglicherweise die Zeiten, in denen es vomWillen und Engagement der Lehrkräfte abhängt, sich für den Umgang mit digitalen Medien und Geräten fit zumachen. Sollten solche Fortbildun- gen in Zukunft versäumt werden, fällt das möglicher- weise negativ auf das jeweilige Land zurück. Lehrerlaptops lassen auf sich warten Zur Unterstützung der Lehrkräfte beraten Bund und Länder aktuell über eine weitere Zusatzver- einbarung, mit der Mittel für digitale Endgeräte für Lehrkräfte bereitgestellt werden sollen. Die Zusatz- vereinbarung „Lehrer-Endgeräte“ umfasst eben- falls ein Fördervolumen in Höhe von 500 Millionen Euro. Die Gespräche zwischen Bund und Ländern seien laut Deutschlands Bildungsministerin Anja Karliczek „auf einem guten Weg“, aber noch nicht abgeschlossen. Bis es soweit ist, müssen viele Lehrkräfte weiterhin ihre eigenen Computer zur Beschulung ihrer Schüler nutzen. übrigens kein Digitalpakt notwendig – und er sollte es auch künftig nicht sein. Engagierte Eltern sollten den Plan ruhig ausdrucken und ihrer Schulleitung auf den Tisch legen. Insgesamt sollen mit dem Digitalpakt-Antragsver- fahren sollen Mitnahmeeffekte vermieden werden – doch wurde hierbei offensichtlich über das Ziel hinausgeschossen. Ein weiteres Förderprogramm rund um die digitale Ausstattung von Schulen – das „Sofortausstattungsprogramm“ zur Bereitstel- lung von Schüler-Tablets – zeigt, dass es auch ein- facher geht: Das Fördervolumen in Höhe von 500 Millionen Euro war innerhalb kurzer Zeit ausge- schöpft, je nach Bundesland wurde das Programm sogar schon vollständig umgesetzt. Das Antrags- verfahren war hierfür deutlich einfacher. Sachsen profitierte von Schnelligkeit Zum Verhängnis wurden die komplexen Digital- pakt-Anträge möglicherweise für Brandenburger Schulträger, die wie eingangs erwähnt einen End- spurt bei der Beantragung hinlegen mussten. Der kostete an den Schulen wertvolle Ressourcen, die an anderer Stelle vielleicht besser eingesetzt gewe- sen wären – zum Beispiel bei der Erstellung und Verbesserung der digitalen Lehrkonzepte im Hier und Jetzt. Der Freistaat Sachsen war mit seinem Antragszeitraum für Digitalpaktmittel drei Monate früher dran und organisierte auch unterstützen- de Veranstaltungen mit den Schulleitern zeitiger – dementsprechend war schon vor der Coronavi- rus-Pandemie ein Großteil der Mittel gebunden. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Baden- Württemberg, deren Antragszeiträume bis 2024 rei- chen, laufen wiederum Gefahr, dass viele Schulen noch später als in Sachsen und Brandenburg mit den Bundesgeldern für ihre technische Infrastruk- tur versorgt werden. Bund hilft mit weiteren Programmen aus Zum Zeitpunkt unseres Spezials zur digitalen Schu- le im September 2020 lag die Verantwortung für den Betrieb, Support und die Wartung an vielerlei Schulen bei den Lehrkräften selbst. Daran hat sich bis dato nicht viel geändert. Abhilfe soll die „Zu- satzvereinbarung Administration“ des Digitalpakts schaffen, die Bund und Länder Ende 2020 unter- zeichneten. 500 Millionen Euro stehen in diesem » Lesetipp: lausebande 09/2020 Digitale Schule: Der Corona- Weckruf

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