lausebande-02-2026

der Einstieg in die Elektromobilität für Familien attraktiver werden. Wer schon ein E-Auto hat und dieses als Dienstwagen nutzt, muss steuerliche Änderungen beachten. Arbeitgeber dürfen ab 2026 nur noch tatsächlich gemessene Stromkosten für Dienstwagen-Ladungen erstatten. Die bisherige Ladepauschale entfällt. Zudem wächst das Thema bidirektionales Laden: Schon jetzt sind einige Elektroautos technisch in der Lage, überschüssige Energie ins Netz zurückspeisen. Durch ein neues Gesetz muss seit Jahresbeginn auf Strom, der aus E-Autos wieder ins Netz zurück gespeist wird, kein Netzentgelt mehr gezahlt werden. Änderungen im Wohnbereich Auch für Eigenheimbesitzer stehen 2026 einige Veränderungen an. Noch im ersten Quartal soll das neue Gebäudeenergiegesetz kommen. Es kommt nicht nur mit neuen Regelungen und Förderprogrammen, sondern erhält auch einen neuen Namen: Gebäudemodernisierungsgesetz. Erste Eckpunkte sollen kurz nach Erscheinen dieser lausebande vorliegen. Eigenheimbesitzer und Familien dürften vor allem gespannt sein auf die geplante Neuregelung zum Thema Heizung und Wärmepumpen. Zuletzt gab es eine Debatte um die sogenannte 65-Prozent-Quote. Demnach muss beim Neueinbau oder Austausch einer Heizung die neue Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren betrieben werden. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten Übergangsfristen. Zunächst sollte die Regelung ab Juni 2026 in Großstädten mit mindestens 100.000 Einwohnern gelten – also auch in Cottbus. Hausbesitzer in kleineren Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Was von dieser Regelung ins neue Gebäudemodernisierungsgesetz kommt, ist noch offen. Da bis Mai 2026 mehrere Vorschriften aus der europäischen Gebäuderichtlinie von 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, erwarten Fachleute, dass diese Neuerungen mit dem neuen Gesetz umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem eine Solarpflicht für Bestandsgebäude. In einigen Bundesländern gilt diese bereits, in Sachsen und Brandenburg bisher nicht. Förderung von Wärmepumpen Weiter Bestand hat vorerst der staatliche Zuschuss zu einer neuen Wärmepumpe. Eigenheimbesitzer, die ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen, können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent bekommen. Einzige Änderung zum 1. Januar 2026: Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur noch dann gefördert, wenn ihre Lautstärke mindestens 10 Dezibel unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen (bisher 40-50 Dezibel). Bei der KfW gibt es einen Ergänzungskredit, der für den Heizungstausch und andere Energieeffizienzmaßnahmen genutzt werden kann. Der Zinssatz ist nach Haushaltseinkommen gestaffelt. Stadtwerke: Support your local dealer Beim Thema Energieversorgung geht es nicht nur um Preise: Für Familien lohnt sich oft der Blick auf den regionalen Anbieter, und zwar aus mehreren Gründen: Die kommunalen Versorger bzw. Stadtwerke investieren einen Großteil ihrer Gewinne direkt in die Region – etwa in Ladeinfrastruktur, Sport- und Kultur-Projekte oder lokale Bildungsangebote. Diese Regionalbindung stärkt Gemeinschaften und schafft Vorteile, die über bloßes Sparen hinausgehen. Billiganbieter locken oft kurzfristig mit niedrigen Preisen, können diese aber schnell nach oben korrigieren oder haben schlechtere Service-Leistungen. Dagegen setzen Stadtwerke meist auf langfristige Stabilität und persönliche Betreuung. Bei Störungen oder Fragen hilft ein Ansprechpartner direkt vor Ort – ohne Hotline-Wartezeiten. 60 › Spezial Wenn die Heizung ausgetauscht werden muss, können bei Einbau einer Wärmepumpe staatliche Förderprogramme genutzt werden. © Marc Beckmann/ Ostkreuz Foto: Halfpoint, istock www.co2online.de Noch mehr Infos & Fördermittelcheck:

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