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Beratungsstellen und schulpsychologischer
Dienst:
Beratungs- und teilweise auch Behand-
lungsmöglichkeiten gibt es außerdem bei psycho-
logischen Beratungsstellen, Erziehungsberatungs-
stellen und schulpsychologischen Diensten.
Eine gute Diagnose von ADHS ist ab dem Alter
von etwa sechs Jahren möglich, aber auch schon
im Kindergartenalter kann die Diagnose bei Auftre-
ten typischer Auffälligkeiten wie schlechter Steu-
erung der Motorik und Koordination, sozialen In-
teraktionsproblemen, mangelnder Impulskontrolle
oder Auftreten von Aggressivität, Ungehorsam, so-
zialer Isolation sowie Aufmerksamkeits- und Kon-
zentrationsproblemen gestellt werden. Allerdings
bestehen im Alter zwischen vier und sechs Jahren
gewisse Unsicherheiten, da eine Abgrenzung zu
Störungen mit ähnlichen Symptomen sehr schwer
ist, vor allem wenn die Auffälligkeiten nicht be-
sonders stark ausgeprägt sind. In den ersten Le-
bensjahren sollte man daher eher von Risikofak-
toren sprechen, da diese nicht nur Vorboten einer
ADHS, sondern einer Vielzahl anderer psychischer
Störungen sein können. Ab sechs Jahren lassen
sich bei Kindern die Symptome der ADHS deutlich
von anderem Problemverhalten unterscheiden, da
Kindergarten- und Schulbesuch helfen, familiä-
re Einflüsse von Auffälligkeiten abzugrenzen, die
ihre Ursache in Störungen des betroffenen Kindes
haben und die daher in allen sozialen Kontexten
auftreten.
Die Behandlungen beim Kinderarzt und beim
Kinder- und Jugendpsychiater werden von den
Krankenkassen übernommen. Die Behandlungen
beim Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu-
ten und beim Psychologischen Psychotherapeuten
können auf Antrag ebenfalls von den Krankenkas-
sen übernommen werden. Die Angebote der Bera-
tungsstellen sind in der Regel für Eltern kostenfrei.
Leider ist für unsere Region wie für das ge-
samte Land Brandenburg nur schwer zu ermitteln,
welche Anlaufstellen hier über Kompetenz ver-
»
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