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Spezial :: Seite 26 Pflegegrad: Bedeutung und Feststellung Mit der Pflegereform 2016/2017 wurde anstelle der vorherigen Pflegestufen der sogenannte „Pflege- grad“ eingeführt, der Pflegebedürftige in fünf Gra- de einstuft. In die Ermittlung des Grades fließen Mo- bilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Fähigkeit zur Selbstversorgung, die Bewälti- gung mit krankheits- und therapiebedingten Anfor- derungen und Belastungen und die Gestaltung des Arbeitslebens und sozialer Kontakte mit ein. Hinzu kommen noch außerhäusliche Aktivitäten und die Haushaltsführung, die jedoch nicht in den Pflege- grad mit einwirken, sondern vielmehr dem Pflege- personal eine genau abgestimmte Planung ermög- lichen sollen. Stellen Sie Pflegebedürftigkeit bei einem nahen An- gehörigen fest, rufen Sie bei der Pflegekasse des An- gehörigen an oder schreiben Sie einen formlosen Brief und beantragen Sie Leistungen aus der Pfle- geversicherung. Sie erhalten daraufhin ein Formu- lar per Post. Dieses müssen Sie nun ausfüllen und vom Betroffenen bzw. seinem Bevollmächtigten un- terschreiben lassen. Daraufhin wird der zu pflegen- de Angehörige persönlich begutachtet und anhand eines umfangreichen Fragebogens in einen der Pfle- gegrade eingestuft. Zur Vorbereitung empfiehlt sich der Online-Pflegegradrechner von www.pflege.de. Hilfreich zur Argumentation gegenüber dem Gut- achter sind Beispiele von besonders schwierigen oder aufwändigen Situationen aus dem Pflegeall- tag. Nach dem Besuch des Gutachters erhalten Sie schließlich den Bescheid von der Pflegekasse mit dem zugewiesenen Pflegegrad. Mit diesem haben Sie dann Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse (dazu mehr im zweiten Teil des Spezials in der Ap- ril-Ausgabe der lausebande). Die Leistungen wer- den rückwirkend bis zum Beginn des Monats der An- tragsstellung gewährt. Übrigens: Wurde hingegen der Pflegegrad Ihrer An- sicht nach zu niedrig angesetzt, kann es sich lohnen, einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Pfle- gekasse einzulegen. Formen der Versorgung Wenn der Pflegegrad des zu pflegenden Angehöri- gen ermittelt wurde, sollte man nun die für die Be- dürfnisse des Betroffenen passende Form der Ver- sorgung auswählen. Mehr als zwei Drittel aller Pfle- gebedürftigen wurden 2013 laut dem Statistischen Bundesamt zuhause versorgt – bei jedem dritten dieser häuslichen Pflegefälle gab es Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. In Pflegeheimen vollständig betreut wurden 29% der Pflegebedürf- tigen. Welche Form für die persönlichen Bedürfnis- se die passende ist, ist von Fall zu Fall unterschied- lich. Oftmals wird die Entscheidung durch die Um- stände abgenommen. Folgende Übersicht kann Ih- nen bei der Wahl der Form der Versorgung helfen: Weil Pflege Vertrauenssache ist! on und Wundversorgung bis hin zur Orthopädietech- nik. Schon viele kleine Hilfsmittel können den Alltag erleichtern und zu mehr Lebensqualität führen. Die kompetenten Fachberater liefern, montieren undwei- sen in die Handhabung der Hilfsmittel und Geräte ein. Auch die individuelle Versorgung jedes einzelnen Menschen, ob zu Hause oder stationär, wird vom Sa- nitätshaus Bauch gewährleistet. Examinierte Pflege- fachkräfte undWundtherapeuten stehen jederzeit zur Verfügung. Das Sanitätshaus Bauch bietet zu jeder Zeit kompetente Beratung und optimale Hilfe in Koopera- tion mit Ärzten, Krankenkassen, Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen an. Das Sanitätshaus Bauch mit 7 Filialen in der Lausitz unterstützt Familien, Pflegeheime und Krankenhäuser. Das engagierte Team hilft den An- gehörigen von Pflegebedürftigen und gibt nützliche Tipps. Durch das große Leistungsangebot haben Pfle- gende und Pflegebedürftige für jeden Bereich den per- fekten Ansprechpartner, angefangen von Rehabilitati- www.sanitaetshaus-bauch.de

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