lausebande-03-2019

Spezial :: Seite 24 Ob Hilfe beim Aufstehen, beim Anziehen, beimWaschen, beim Einkaufen, beim Put- zen, beim Kochen – pflegende Angehörige haben vielseitige Aufgaben und niemals wirklich Fei- erabend. Viele Familien stoßen dadurch an ihre Be- lastungsgrenzen. Pflegeheime klagen wiederum über einen anhaltenden Fachkräftemangel. Mit dem Jahr 2019 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die den Pflege-Problemkomplexen entgegenwirken und sowohl bei pflegenden Angehörigen, als auch bei stationärer Pflege für eine Verbesserung der Be- treuungssituation sorgen sollen. Wir stellen drei Neuigkeiten vor: Pflegende Angehörige können leichter zur Kur Mit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019 wur- de der Antrag auf eine Kur für pflegende Angehörige erleichtert. Sie sparen dadurch eine Menge Zeit und Nerven. Bis 2018 mussten vor der Genehmigung der Kur zunächst alle Möglichkeiten zur Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes amWohnort ausge- schöpft werden – angefangen bei Haus- und Fach- arzt-Besuchen über ambulante Kur- und Reha-Maß- nahmen vor Ort bis hin zum Aufsuchen einer Tages- klinik an ein oder zwei Tagen in der Woche. Erst, nachdem das nichts gebracht hatte, bekamen Betrof- fene grünes Licht für eine Kur. Um schneller eine Entlastung zu erfahren, können pflegende Angehörige seit diesem Jahr direkt eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, auch wenn die vorgeschalteten Maßnahmen ausreichend gewesen wären. Die Krankenkasse muss seit 2019 sogar dafür sorgen, dass der zu pflegende Angehörige in der Zwi- schenzeit untergebracht wird. Alles, was pflegende Angehörige dafür tun müssen, ist, sich die Kur vom Arzt verordnen zu lassen und sie bei der Kranken- kasse oder dem Rentenversicherungsträger zu be- antragen. Neue Pflegestellen in Alten- und Pflegeheimen Das sogenannte Pflegepersonalstärkungsgesetz 3 brachte zum 1. Januar 2019 einige Maßnahmen an den Start, die die angespannte Personalsituation in Pflegeheimen entspannen sollen. In einem ersten Schritt finanzieren die Kranken- bzw. Pflegekassen die Schaffung von 13.000 neuen Stellen. Außerdem schafft das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplät- ze – so werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Krankenpfle- gehilfe im ersten Ausbildungsjahr vollständig von Eltern pflegen Eltern: Teil 4 Kur, Fachkräfte & Digitalisierung: Neues in Sachen Pflege Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich an. 2017 erreichte sie einen Stand von 3,4 Millionen Menschen (s. re. S.), zwei Drittel von ihnen werden zu Hause versorgt. Foto: pixabay

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