landebande-03-2020

Titelthema :: Seite 37 Erfolg von Reha-Behandlungen. Aber die wenigen, die es gibt, belegen eindeutig, dass diese Maßnah- men erfolgreich sind. Und auch die Befragungen der DRV zeigen eine sehr hohe Zufriedenheit der Eltern von über 90 Prozent.“ Wer hat Anspruch auf eine Reha? Damit die Reha bei der DRV beantragt werden kann, muss mindestens ein Elternteil die versicherungs- rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, also Pflicht- beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Bezieht ein Elternteil bereits Erwerbsminderungs- oder Alters- rente, erfüllt er ebenso die Voraussetzungen, um eine Kinder-Reha beantragen zu können. Ist kein Elternteil pflichtversichert, ist ein Antrag über die gesetzliche Krankenkasse möglich. Ein Antrag für eine stationäre Rehabilitation kann ab dem Säuglingsalter bis zum 18. Geburtstag, in Ausnahmefällen auch bis zum 27. Geburtstag ge- stellt werden. Das Cottbuser Modell richtet sich an Kinder zwischen 8 und 18 Jahren. Bevor eine Reha beantragt werden kann, braucht es eine Empfeh- lung vom Kinder- bzw. Hausarzt. Bei folgenden Di- agnosen kommt unter anderem eine Reha in Frage: • Adipositas bzw. starkes Übergewicht* • Allergien • Atemwegserkrankungen wie Asthma • Hauterkrankungen wie Neurodermitis • Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Rheuma • Erkrankungen der Organe wie Morbus Crohn • Krebs • psychische Auffälligkeiten wie ADHS* • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes In einer Kinder- und Jugendrehabilitation erhalten die jungen Patienten passende Therapien unter professioneller Anleitung © Reha Vita 8724 5757 5477 2940 2303 1861 5695 Gründe für eine Kinderreha psychische Störungen Asthma Übergewicht Hauterkrankungen Rückenprobleme Atemwegserkrankungen Sonstige *Diese Erkrankungen können in einer ambulanten Reha in Cottbus behandelt werden. »

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