landebande-03-2020

Es gibt aber auch hier und da individuelle Förder- möglichkeiten wie in Cottbus aus dem Fördertopf „Wir helfen“ der Lausitzer Rundschau. Hier können Eltern unter www.lr-medienhaus.de/engagement/ wir-helfen online eine Unterstützung beantragen. Günstige Ferienfreizeiten In vielen Kommunen veranstalten gemeinnützi- ge Vereine oder Anbieter Ferienangebote zu ver- gleichsweise günstigen Konditionen und werden dabei oft von der jeweiligen Kommune unterstützt. In der Regel gibt es beim jeweiligen Jugendamt einen Überblick über diese Angebote, die man an- sonsten nur sehr schwer recherchieren kann. Betreute Kinderferien mit Handicap Kinder mit körperlichen Einschränkungen müssen nicht auf eigenständige Ferienreisen verzichten. Das Deutsche Rote Kreuz bietet ein umfangrei- ches Betreuungsangebot für alle, die körperlich nicht zu hundert Prozent fit sind. In den meisten Fällen gehört ein Arzt der Reiseleitung an, um in Notfällen jederzeit helfen zu können. Das DRK- Mitarbeiterteam sorgt von Anfang bis zum Ende der Reise für qualifizierte Betreuung. Für das Ge- päck gibt es zusätzliche Helfer. Auch kümmert sich das DRK um eine möglichst günstige Buchung der Reise und Anreise, Gepäckservice, Reise-Ver- sicherungen, abwechslungsreiche Küche sowie um Bewegungs- und Unterhaltungsprogramme. Eine besondere Sorgfalt wird für die Auswahl der Urlaubsgebiete aufgewendet, bei denen auf land- schaftliche Schönheit, intakte Natur und interes- sante Sehenswürdigkeiten geachtet wird. Das gilt auch für die Unterbringung. Über aktuelle Reisean- gebote beraten die DRK-Reiseanbieter für betreutes Reisen vor Ort: • Kreisverband Niederlausitz e.V. Gartenstraße 14, 03130 Spremberg • Kreisverband Calau e.V. AmFriedhof 4, 03205 Calau, Tel.: 08 000 365 000 benachteiligten Familien, die Wohngeld, Kinder- zuschlag oder ALG II erhalten, Ferienreisen oder einen Urlaub zu ermöglichen. Sie müssen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Bean- tragung wurde 2014 neu geregelt und bietet viele Vorteile. Sie erfolgt beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus (LASV). Die Anträge sind direkt zu stellen an: Landesamt für Sozia- les und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus. Nachfragen sind auch unter Telefon 0355 2893- 853 oder -800 möglich. Förderfähig sind seit 2016 auch Erholungsaufenthalte in Familienferienstät- ten oder anderen für den Zweck der Familiener- holung geeigneten Ferienunterkünften im In- und Ausland. Die Reisedauer muss mindestens 5 Tage aber höchstens 14 Tage betragen. An- und Abreise gelten als 1 Tag. Die Höhe der Zuschüsse beträgt einheitlich 8 Euro pro Person und Tag. Auch Groß- eltern können im Familienverband oder allein mit dem/den Enkelkind/ern mitreisen. Den Antrag und das Merkblatt stellen wir auch unter www.lause- bande.de im Spezial zu Feriencamps und Klassen- fahrten zur Verfügung. Auch Kommunen fördern in der Regel einmal pro Jahr einen Erholungsaufenthalt des Kindes in ei- nem Kinderferienlager – meist bis zu 14 Tage pro Kalenderjahr. Hierbei ist aber zu beachten, dass der entsprechende Topf des Jugendamtes nicht endlos gefüllt ist. Daher empfiehlt es sich, rechtzei- tig die Anfrage zu stellen. Die Höhe des Zuschus- ses richtet sich nach den jeweiligen kommunalen Festlegungen, in Cottbus gibt es eine direkte För- derung an Familien in diesem Bereich gar nicht, im Landkreis Spree-Neiße wird die Förderung ab- hängig von der besonderen Familiensituation be- stimmt, andere Kommunen wiederum fördern bis zu 85 % des Gesamtpreises. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Jugendamtes können Sie leicht unter der bundeseinheitlichen Behördennummer 115 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) erfragen. Sämtliche dieser Tipps sowie alle auf den Folgeseiten aufgeführten Angebote finden Familien auch online unter www.lausebande.de Seite 53 :: Spezial

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