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de dabei ein Prozess erfunden, der aus der Region heraus von unten nach oben und erstaunlich unkompliziert gestaltet wird. Hier hat sich auch in den Köpfen viel verändert. Galt Brandenburg bei Großprojekten lange als weniger erfolgreich und wir Preußen sowieso eher als bürokratieverliebt, so folgt dem Sprint beim Bau der Tesla-Fabrik nun in unserer Lausitz ein zweiter Sprint hin zur schnellen Umsetzung von Megaprojekten. Und der beginnt in jenen innovativen Werkstätten – die inzwischen ebenso als Modell für die regionale Umsetzung europäischer Wandelprozesse gehandelt werden. Brandenburgs Werkstattprozess Zu einer Bewertung der Geschwindigkeit muss man wissen, dass der Prozess in den Regionen selbst erst vor einem guten Jahr gestartet werden konnte. Auch wenn das Thema Kohleausstieg schon ein „alter Hut“ scheint, wurden die grundlegenden Gesetze erst im Spätsommer 2020 verabschiedet, erst dann erfolgten Gespräche zwischen Bund und Ländern und schließlich die regionale Anbindung und Ausgestaltung des Landesarms. In die südliche zu Sachsen zählende Lausitz fließen über diesen Landesarm rund 2,4 Milliarden Euro. Dort holpert es nach einem Jahr mächtig zwischen Landesebene und Lausitzer Kommunen. In die nördliche zu Brandenburg zählende Lausitz fließen mit 3,7 Milliarden Euro weitaus mehr Mittel. Und genau hier wurden innovative Werkstätten ins Leben gerufen, die in nur einem Jahr in enger Kooperation zwischen Region und Land Projekte im Volumen von einer Milliarde Euro angeschoben haben. Die Geschwindigkeit sollte uns Brandenburger echt stolz machen. Dabei hat die Region trotz des Sprints ein gehöriges Wort mitzureden. Das Management übernimmt eine in Cottbus ansässige Entwicklungsgesellschaft, an der sowohl das Land Brandenburg als auch die Südbrandenburger Landkreise und die Stadt Cottbus beteiligt sind. Dort wurden zum Jahresende 2020 fünf Werkstätten zu unterschiedlichen Themen von Wirtschaft über Digitalisierung bis zur Lebensqualität ins Leben gerufen, in denen seitdem Zukunftsprojekte für die Brandenburger Lausitz diskutiert und empfohlen werden. Genau diese Werkstätten stehen für einen neuen Brandenburger Spirit. Obwohl sie die Grundlage für die richtige Investition der rund 3,7 Milliarden Euro über den Landesarm schaffen, haben sie nicht einmal eine Geschäftsordnung. Es gibt auch keine komplexen Abstimmungsverfahren. Hier heißt es: Gemeinsam Perspektiven schaffen – und: einfach mal Machen! Dabei wird jede Werkstatt von einem waschechten Lausitzer als Sprecher geleitet. Die Werkstätten arbeiten als runde Tische, mit Vertretern der Lausitzer Kommunen, der Wirtschaft, der Wissenschaft 21 › Empfehlung 82 / Titelthema „Wir Lausitzer sind nun Milliardäre!“, schrieben wir kurz nach Verabschiedung des eben erläuterten Gesetzespakets im LausitzMagazin. Tatsächlich könnten in die Lausitz in den kommenden 20 Jahr n etwa 20 Milliarden Euro fließen. Wir stellen dar, aus welchen Töpfen das Geld kommt, welche Summen j weils zu er arten sind und wofür das Geld eing setzt werden könnte. Strukturhilfen Der Bund stellt den vier betroffenen Bundeslän ern in de kommenden 20 Jahren in Summe 40 Milliarden Euro bereit, um den Kohleausstieg abzufedern, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen und die Wirtschaftskraft in den Revieren zu stärken. Von diesen 40 Milliarden Euro stellt der Bund 10 Milliarden Euro zusätzlich bereit. Der weitaus größere Teil, nämlich 30 Milliarden Euro, werde nur aus anderen Etats umgeschichtet. Ein Vorgehen, dass durchaus noch für Kontroversen und Neiddebatten sorgen könnte, sobald klar wird, in welchen Regionen und Ministerien dafür Gelder zusammengestrichen werden. Von den insgesamt 40 Milliarden Euro erhält die Lausitz 17,2 Milliarden Euro, wobei davon gut 10,3 Milliarden nach Brandenburg gehen und k app 6,9 Milliarde nach Sachsen. Die Strukturmilliarden fließen über zwei Wege ins Revier. Der erste Arm finanziert regionale Projekt unter dem Dach der Länder. Damit kan das Land eigene Projekte umsetzen, aber Die finanzielle Basis auch Projekte der Kommunen. Letztere müssen über die Richtlinien zur Strukturentwicklung der Länder beantragt werden. Die 14 Milli rden in Länderverantwortung für alle deutschen Braunkohlereviere werden in drei Förderperioden ausgezahlt: → Förderperiode 1 von 2020 bis 2026 mit bis zu 5,5 Milliarden Euro → Förd rperiode 2 von 2027 bis 2032 mit bis zu 4,5 Milliarden Euro → Förderperiode 3 von 2033 bis 2038 mit bis zu 4 Milliarden Euro Auf die Lau i z (43 %) heru tergerbrochen bedeutet das → Förderperiode 1: bis zu 2,4 Mrd. Euro → Förderperiode 2: bis zu 1,9 Mrd. Euro → Förderperiode 3: bis zu 1,7 Mrd. Euro Die Förderperioden laufen bis zum geplanten spätesten Ausstiegsdatum im Jahr 2038, Gelder für begonnene Vorhaben könen bis längsten 2041 ausgezahlt werden. Der zweite Arm umfasst die Bundesmittel, mit denen die Bundesressorts eigene Projekte finanzieren. Diese lassen sich in drei Bereiche aufteilen: → Ausbau der Verkehrsinfrastruktur → Forschung und Wissenschaft, hier insbesondere die Ansiedlung von Instituten → Schaffung von Behördenarbe tsplätzen In die Zuständigkeit des Bundes fallen auch die Mittel, die bereits 2019/2020 im Rahmen eines Sofort-Programms ausgezahlt wurden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte sich in Abstimmung mit den betroffenen Ländern bereit erklärt, dafür bis zu 240 Millionen Euro bereitzustellen. Mit dem Geld sollten bereits vor Inkrafttreten des Strukturstärkungsgesetztes erste sichtbare Projekte begonnen w rden können. In Brandenburg wurden 17 Projekte mit einem Volumen von 44,8 Millionen Euro berücksichtigt, wobei das Land einen geringen Eigenanteil übernimmt. Im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers wurd n bisher sieben Projekte mit einem Volumen von 21,8 Millionen Euro umgesetzt. Anpassungsgeld und Entschädigungszahlung Weitere 4,35 Milliarden sollen die Kraftwerksbetreiber als Entschädigung für die vorzeitige Stilllegung erh lten, davon sind 1,75 Milliarden für die LEAG vorgesehen. Dieser Betrag soll in zwei Zweckgesellschaften fließen, je eine in der brandenburgischen nd sächsischen Lausitz und wird dort unter Aufsicht des jeweiligen Landes regional gebunden. Noch allerdings fehlt hier das OK von der EU. Die EU-Kommission hat erst jüngst Zweifel an der Vereinbarung der Zahlung mit dem europäischen Beihilferecht geäußert. Hier steht eine Entscheidung noch aus. Sicher ist hingegen das Anpassungsgeld. Dieses erhalten Beschäftigte, die infolge des Kohleausstiegs ihren Arbeitsplatz verlieren. Es wird in Höhe der künftigen Rente gezahlt, kann aber über tarifliche Vereinbarungen durch den Arbeitgeber aufgestockt werden. Eine Gesamtsumme ist dafür in dem Gesetzespaket nicht Arm 1 (Finanzhilfen) Zuständigkeit: Länder 14 Mrd. € für Reviere Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) 40Mrd. EUR bis 2038 43 % Lausitz: 17,2 Mrd. € 60 % BB-Lausitz/BBG: 10,32 Mrd. € 40 % Lausitz/Sachsen: 6,88 Mrd. € Arm 2 Zuständigkeit: Bund 26 Mrd. € für Reviere Arm 1 (Finanzhilfen) Zuständigkeit: Länder 14 Mrd. € für Reviere Arm 1 (Finanzhilfen) Zuständigkeit: Länder 14 Mrd. € für Reviere Strukturhilfen über Art. 104b GG Fördersatz: bis zu 90 % Förderbereiche gemäß §4 StStG z. B. : • wirtschaftsnahe Infrastruktur (z. B. Herrichtung von Flächen) • Öffentliche Fürsorge (z. B. Einrichtungen für Kinder & Jugendliche, Kultur etc.) • Digitalisierung, Breitbandausbau • touristische Infrastruktur • Städtebau, Sta t- und gionalentwicklung • Forschungs und Wissenschaftsinfrastruktur • Klima & Umweltschutz, Naturschutz Lausitz Gesamt 6,02 Mrd. € Lausitz-BBG 3,612 Mrd. € Lausitz Sachsen 2,408 Mrd. € z. B. Maßnahmen des Bundes: + Förderung gemäß §17 StStG z. B. : • IUC Innovationscampus Universitätsmedizin Cottbus • Fahrzeuginstandhaltungswerk der DB in CB • Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung • Förderprogramm „Unternehmen Revier“ • Unterstützung E ergiew de und Klimaschutz • Programme und Initiativen (Prioritäre Projekte) wie PtX , KEI • Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes • Bundesfernstraßen u. Bundesschienenwege Lausitz Gesamt 11,18 Mrd. € Lausitz-BBG 6,708 Mrd. € Lausitz Sachsen 4,472 Mrd. € Rahmen Bund-Länder-Vereinbahung Grundlagen Akteure & Prozesse Privatwirtschaft Projekte

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