42 › Aktuelles Förderung von Bund, Land und Kommune Vom Bund: Über das sogenannte Bildungspaket des Bundes stehen Familien mit geringem Einkommen 15 Euro je Monat und Kind zur Verfügung, die angespart werden können. Pro Jahr sind so bis zu 180 Euro Förderung möglich, die als „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ auch einen Ferienlagerbesuch des Kindes mitfinanzieren können. Der Antrag ist beim Ansprechpartner für Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw. Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld zu stellen (meist Sozialamt oder Jobcenter). Vom Land: Auch das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für Familienferienreisen, um sozial benachteiligten Familien, die Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, Ferienreisen oder einen Urlaub zu ermöglichen. Sie müssen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Beantragung erfolgt beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus (LASV) und bringt 10 Euro pro Übernachtung für 2 bis 13 Übernachtungen. Gefördert werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe beziehungsweise Ferienunterkünfte betrieben werden. Weiterhin sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen bzw. Wohnmobilen sowie auf Zeltplätze förderfähig. Die Anträge sind direkt zu stellen an: Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus. Nachfragen sind unter Telefon 0355 2893-853 oder -800 sowie per Mail an familienferien@lasv.brandenburg.de möglich. Auch Kommunen fördern in der Regel einmal pro Jahr einen Erholungsaufenthalt des Kindes in einem Kinderferienlager – meist bis zu 14 Tage pro Kalenderjahr. Hierbei ist aber zu beachten, dass der entsprechende Topf des Jugendamtes nicht endlos gefüllt ist. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig die Anfrage zu stellen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den jeweiligen kommunalen Festlegungen. In Cottbus gibt es eine direkte Förderung an Familien in diesem Bereich gar nicht, im Landkreis Spree-Neiße bekommen einkommensschwache Haushalte hingegen bis zu 90 Prozent der Kosten von Ferienlagern oder -spielen erstattet. Für jede Kommune bzw. jeden Landkreis lohnt sich eine Google-Suche. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Jugendamtes können Sie leicht unter der bundeseinheitlichen Behördennummer 115 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) erfragen. Günstige Ferienfreizeiten In vielen Kommunen veranstalten gemeinnützige Vereine oder Anbieter Ferienangebote zu vergleichsweise günstigen Konditionen und werden dabei oft von der jeweiligen Kommune unterstützt. In der Regel gibt es beim jeweiligen Jugendamt einen Überblick über diese Angebote, die man ansonsten nur sehr schwer recherchieren kann. 42 › Feriencamps und Familienausflüge www.lausitzbad.de Abtauchen statt Abhängen Rutschen, trainieren, tauchen – eine Woche voller Abenteuer. Sicher begleitet von Schwimmtrainern. Feriencamp 2026
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