44 › Aktuelles In Deutschland gelten rund 5,7 Millionen Menschen als pflegebedürftig – Tendenz steigend. Etwa neun von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Häufig übernehmen Partner oder Kinder einen Großteil der Pflege – oft zusätzlich zum Beruf und zur eigenen Familie. Wenn Pflege nötig wird, stehen Angehörige vor emotionalen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu kennen. Wir geben einen Überblick. Am 1. Januar 2026 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass Pflegefachkräften mehr Befugnisse ermöglicht und die Bürokratie reduzieren will. Beispielsweise dürfen Fachkräfte in der Pflege jetzt Dinge tun, die bisher Ärzten vorbehalten waren wie die Wundversorgung, die Verabreichung von Infusionen oder die Verordnung von Hilfsmitteln. Wichtig für Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige: Für sie sollen neue Präventionsangebote entstehen, die Möglichkeiten zur Selbsthilfe gestärkt werden und Anträge vereinfacht werden. Außerdem sollen die Verfahren bei eilbedürftigen Pflegeanträgen in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Hospizen schneller bearbeitet werden. Pflege in der Familie: Was jetzt wichtig ist Zahlen, neue Gesetze und konkrete Hilfe für Angehörige Neu-Regelungen seit Januar 2026 » Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen die Beratung in der eigenen Häuslichkeit künftig nur noch zwei Mal statt vier Mal im Jahr in Anspruch nehmen. » Im Rahmen der Verhinderungspflege müssen Ersatzpflege-Kosten, die wegen eines vorübergehenden Ausfalls der üblichen Pflegeperson entstanden sind, bis spätestens zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres beantragt werden. Dies soll eine zeitnahe Abwicklung der Anträge gewährleisten und Missbrauch entgegenwirken. » Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gibt es eine Neuregelung, die finanzielle Entlastung bringt: Beim Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik wird das Pflegegeld bis zu acht Wochen weiter gezahlt, statt wie bisher vier Wochen. Auch die Leistungen zur Sozialen Sicherung der Pflegeperson (Rentenbeiträge) werden bis zu acht Wochen weiter gezahlt. » Wer Angehörige pflegt und sich dafür nach § 3 Pflegezeitgesetz vollständig von der Arbeit freistellen lassen, muss unter Umständen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. In solchen Fällen kann bei der Fast 90 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, viele von ihnen durch ihre Kinder. Foto: AnnaStills@istockphoto
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