Spezial ‹ 45 SOZIALWERKE.DE 03561 5199-126 tagespflege.pfz@sozialwerke.de » a raktive Beschäigung » Feste & Ausflüge » Mahlzeiten in Gemeinscha » gesellige Nachmi age » großzügige Räume » grüner Außenbereich mit Terrasse TAGESPFLEGE „IN DER ALTEN SCHULE“ Hegelstraße 1a, 03172 Guben Gleich SCHNUPPERTAG vereinbaren, um uns kennen zu lernen. Pflegekasse ein Zuschuss beantragt werden. Neu ist, dass der Zuschuss bis zu vier Wochen nach dem Tod der pflegebedürftigen Person weitergezahlt wird. » Wer sich dringend um eine pflegebedürftige Person kümmern muss, kann Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dafür braucht es eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit. Neu ist, dass künftig auch Pflegpersonal diese Bescheinigung ausstellen darf. » Der Bund will mit dem neuen Gesetz die Nutzung von digitalen Apps im Bereich Pflege stärken. Dafür stellt die Pflegekasse monatlich bis zu 70 Euro für die App und die ggf. notwendige technische Unterstützung bereit, 17 Euro mehr als bisher. Außerdem sollen sich AppAnbieter leichter registrieren können. Denn bisher gibt es im offiziellen App-Verzeichnis diga.bfarm.de noch keine zugelassenen Apps speziell zu Pflegethemen. Einige der genannten Vorhaben müssen zunächst noch in konkrete Gesetze bzw. Vereinbarungen formuliert werden, bevor sie tatsächlich in der Praxis genutzt werden können. Und die eigentliche große Pflegereform soll erst noch kommen. Da das Pflegesystem angesichts des demografischen Wandels vor riesigen finanziellen Herausforderungen steht, hat die Bundesregierung ein Pflegereformgesetz angekündigt. Ein erstes Eckpunktepapier dafür gibt es. Welche Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden und wie schnell das Ganze passiert, ist noch unklar. In Brandenburg setzt die neu Koalition aus SPD und CDU in der Pflege ähnliche Schwerpunkte wie die Vorgängerkoalition. Ziel ist weiterhin, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange im heimischen Umfeld versorgt werden können. Bereits im November war der „Pakt für Pflege 2.0“ beschlossen worden, der unter anderem Förderprogramme für Kommunen und Landkreise vorsieht. Die Landesregierung stellt dazu jährlich elf Millionen Euro zur Verfügung, u.a. für den Ausbau von Angeboten wie Nachbarschaftshilfe, gemeinsames Mittagessen oder Schulungen für pflegende Angehörige.
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