lausebande-05-2020

Aktuelles :: Seite 81 sind dann noch ein besonderer Fall. Das sind am Ende Massenver- anstaltungen auf engem Raum. Die Politik hat bereits Mitte April Groß- veranstaltungen bis Ende August untersagt. Auch die Lockerung im Inland läuft sehr zurückhaltend, hier kann man für den Sommer aber sicher noch hoffen. Gibt es bereits Entschädigungs- regelungen, wenn Familien den Urlaub aufgrund von Einschrän- kungen nicht antreten können? Pauschalreisen sind abgesichert, Kreuzfahrten gelten rechtlich ge- sehen auch als Pauschalreisen. Wenn diese aufgrund der Corona- Pandemie erheblich beeinträch- tigt werden, kann der Verbraucher kostenfrei stornieren. Da sollten Verbraucher in Deutschland und Europa ihr Geld ohne Einbußen zu- rückerhalten. Das gilt auch, wenn der Reiseveranstalter die Reise ab- sagt. Hier greift zur Not auch die In- solvenzversicherung. Falls erfor- derlich wohl auch mit staatlicher Unterstützung – wie der Fall Tho- mas Cook gezeigt hat. Bei Flügen greift die europäische Fluggast- verordnung, hier ist die Entschä- digung ebenso geregelt, wenn der Flug annulliert wird. Aber auch, wer für eine Reise in Deutschland ein Haus angemietet hat, das auf- grund von Einschränkungen nicht genutzt werden darf, hat einen Er- stattungsanspruch. Hat man im Ausland direkt vor Ort gebucht, ist Dem Verbraucherschutz kommt in Krisenzeiten eine wachsende Bedeutung zu. Bei Rei- sen gelten hier vor allem die gesetz- lichen Bedingungen der Fluggast- rechteverordnung für Flüge und die Regelungen für Pauschalreisen ab § 651a BGB. In Brandenburg ist Robert Bartel mit Fragen auch rund ums Reiserecht beschäftigt und hilft derzeit vielen Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Erstat- tungsansprüche. Er zählt zu den Rechtsexperten der Verbraucher- zentrale, die auf der Bundesseite unter www.verbraucherzentrale.de viele Informationen zu aktuellen Problemen infolge der Corona-Pan- demie zusammengetragen haben. Wir sprachen mit ihm zum Thema Urlaubsreise: Viele Familien haben ihren Som- merurlaub bereits gebucht und teils bezahlt, welche Reisen hal- ten Sie im Sommer 2020 noch für durchführbar? Da müsste man ora- keln, Entscheidungen ändern sich von Woche zu Woche. Es könnte sein, dass Auslandsreisen in die- sem Sommer kaum stattfinden können, das wissen wir aber noch nicht. Es hängt nicht nur von den Bestimmungen in Deutschland ab, sondern auch von den Einreisebe- stimmungen des jeweiligen Aus- lands. Ich rechne da eher mit einer Öffnung des Auslands zumHerbst, das ist aber auch nur meine per- sönliche Meinung. Kreuzfahrten Interview mit Robert Bartel, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. „Das muss der Verbraucher nicht akzeptieren.“ das lokale Recht ausschlaggebend. Das macht es bei kleinen, privaten Anbietern im Ausland unter Um- ständen schwer, eventuelle An- sprüche durchzusetzen. Sollte eine Reise grundsätzlich möglich sein, der Verbraucher sie aber aus Grün- den von Unsicherheit nicht antre- ten wollen, entfallen leider die- se Entschädigungsregeln, dann gelten die grundsätzlichen Stor- nierungsbestimmungen. Für die kommende Zeit werden sich Reise- veranstalter natürlich genau über- legen, ob sie weitere Verträge ab- schließen. Müssen sich Familien mit einem Gutschein abfinden, wenn doch oft unklar ist, ob der Anbieter die Krise überhaupt überlebt und so- mit eine Einlösung des Gutscheins fraglich scheint? Hier muss man unterscheiden. Es gab am 2. April einen Beschluss des Corona-Kabi- netts der Bundesregierung, in dem eine Gutscheinlösung befürwortet wurde, um die Liquidität der Rei- se- und Flugunternehmen zu si- chern. Diese Regelung hätte aber auf europäischer Ebene unterstützt werden müssen, und hier sieht es Stand Mitte April so aus, als würde dies nicht der Fall sein. Der zustän- dige EU-Kommissar hat sich dage- gen ausgesprochen und Frau von der Leyen hat sich ähnlich geäu- ßert. Aber die Reisebranche macht weiterhin mächtig Druck, wie auch die Verbraucherzentralen. »

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