lausebande-05-2020
Aktuelles :: Seite 82 Läuft die Rückerstattung derzeit problemlos? Überhaupt nicht. Vie- le Reiseanbieter wollen Verbrau- chern im Hinblick auf eine mög- liche gesetzliche Gutscheinlösung einen Gutschein aufzwingen. Eine andere Lösung sind Reisegutha- ben, wie sie aktuell bei TUI und FTI angeboten werden, bei denen der verkörperte Gutschein entfällt. Da sollte man aber nicht mitmachen. Eine Umbuchung, einen Gutschein oder ein Guthaben muss man nicht akzeptieren – egal, ob die Reise we- gen der Corona-Pandemie storniert oder abgebrochen wurde. Aber man muss Durchhaltevermögen haben und vielleicht auch gericht- liche Hilfe in Anspruch nehmen. Andererseits muss es den Reisen- den klar sein, dass bei tausenden Absagen die Abwicklung länger dauert als zwei Wochen. Nach Wochen der Kontaktbe- schränkung daheim sind Famili- en in diesem Jahr sicher urlaubs- reifer denn je, was raten Sie jenen, die nun ihren Urlaub umplanen? Es ist eine schwierige Situation. Man sollte Reisen auf einen rea- listischen Zeitraum verlegen und wer Sicherheit wünscht, ist mit ei- ner Pauschalreise rechtlich bes- ser als mit einer individuellen Bu- chung abgesichert. Wenn nun deutlich mehr Verbrau- cher im Inland buchen und ein knappes Angebot auf eine steigen- de Nachfrage trifft, kann das preis- liche Konsequenzen haben – wel- che Rechte haben die Verbraucher hier bei evtl. Preissteigerungen? Gegen Preissteigerungen vorzu- gehen, ist äußert schwierig. Der Verbraucher kann da kaum et- was machen, da sind verbraucher- schützende Verbände wie die Ver- braucherzentrale gefragt. Aber auch für uns ist das nicht leicht. Das wäre nur bei ganz starken Preisänderungen oder bei Preis- absprachen möglich. Verbrau- cher sollten die Möglichkeiten des Preisvergleichs im Internet nutzen und sich dabei nicht nur auf Ver- gleichsportale verlassen, schon gar nicht nur auf ein Vergleichsportal. Die Portale sind regelmäßig nicht unabhängig und zeigen häufig nicht alle Angebote auf. Welche Erfahrungen machen Sie derzeit in der Verbraucherzentrale? Das Thema Reise ist aktuell sehr hoch aufgehangen. Viele Verbrau- cher beschweren sich über die Rückerstattungspraxis der Reise- veranstalter. Auch bestehen Un- sicherheiten zum weiteren Vorge- hen bei noch ausstehenden Reisen. Problematisch ist dabei insbeson- dere der Umgang mit Restzahlun- gen, die die Verbraucher nicht zahlen wollen, weil sie befürch- ten, dass sie diese bei einer Absa- ge nicht erstattet bekommen. Wir haben deshalb auf Bundes- ebene schon eine gesetzliche Re- gelung angeregt, dass die letzte Rate für eine Reise eine Woche vor deren Antritt gezahlt werden muss, sodass man im Ernstfall nicht dem Geld hinterherlaufen muss. Wir danken für das Gespräch. Da Kreuzfahrten zu den Pauschalreisen zählen, sind Rückerstattungsansprüche gesetzlich abgesichert.
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