lausebande-05-2025

Zuschuss zum Familienurlaub: Sowohl Sachsen als auch Brandenburg fördern einkommensschwache Familien mit einem Zuschuss zum Familienurlaub. Brandenburg zahlt 10 Euro pro Urlaubstag und Familienmitglied für höchstens 13 Übernachtungen. Unterkunft und Urlaubsziel können weltweit frei gewählt werden, private Unterkünfte werden nicht bezuschusst. In Sachsen gibt es 11 Euro pro Tag und Familienmitglied für bis zu 13 Übernachtungen. Der Urlaub muss in einer anerkannten Familienferienstätte in Deutschland gebucht werden. Familien-Stiftung: Beide Bundesländer haben eine Stiftung eingerichtet, mit der Familien in Notsituationen unterstützt werden können: in Sachsen die „Stiftung Hilfe für Familien, Mutter und Kind“, in Brandenburg die „Stiftung Hilfe für Familien in Not“. Sie helfen Schwangeren, Alleinerziehenden und Eltern, die unverschuldet in eine Notsituation geraten sind, beispielsweise durch Unfall, Krankheit oder einen Todesfall. Die Hilfe kann in Form von Anschaffungen (z.B. einer Waschmaschine oder Erstausstattung), durch Spenden oder durch ein zinsloses Darlehen erfolgen. Gesetzliche Grundlagen Die UN-Kinderrechtskonvention, zu deren Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat, billigt Kindern in Artikel 12 ein Recht auf Beteiligung zu. Gleichwohl dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren in Deutschland nicht wählen. 66 › Titelthema Angebote Sachsen Angebote Brandenburg Damit sind sie vom wichtigsten demokratischen Grundrecht ausgeschlossen. Um sie dennoch an politischen Entscheidungen zu beteiligen, bleibt ihnen die kommunale Ebene: der Ort, das Dorf bzw. die Stadt, in der sie leben. Hier gehen sie mit ihren Eltern spazieren, treffen Freunde, spielen mit Kumpels, gehen zur Kita und zur Schule: „An der Gestaltung dieser Lebenswirklichkeit mitzuwirken, hat einen starken demokratischen Bezug. Eine Identifikation mit dem Lebensumfeld wird durch eigenes Mitgestalten verstärkt und das Gefühl der Selbstwirksamkeit innerhalb einer demokratischen Gemeinschaft gefördert“, heißt es in einem Rechtsgutachten des Deutschen Kinderhilfswerks von 2022, in dem die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen untersucht wurden. Brandenburg und Sachsen ermöglichen in ihrer Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung jungen Menschen ein Beteiligungsrecht. Demnach soll die Gemeinde Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Angelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte ermöglichen. Im Ermessen der Gemeinde steht, welche Form dafür gewählt wird. So kann die Beteiligung auf kommunaler Ebene institutionalisiert erfolgen, beispielsweise über ein Kinderparlament bzw. einen Jugendbeirat. Einen solchen gibt es in der Lausitz unter anderem in Senftenberg, Cottbus, Forst, Weißwasser und Hoyerswerda. Alternativ können Kinder immer dann befragt werden, wenn Entscheidungen anstehen, die sie direkt betreffen. Dies beispielsweise hat Guben bei der Neugestaltung eines Spielplatzes gemacht. Im Vorfeld der Umgestaltung hatte die Stadt Kinder zur Ideensammlung aufgerufen. Die in einer Ideenwerkstatt gesammelten Wünsche und Vorstellungen flossen dann auch maßgeblich in die Gestaltung des Spielplatzes ein. Im Senftenberger Ortsteil Hosena hat die Stadt für die Neugestaltung eines Spielplatzes eigens eine Kinderkonferenz einberufen. In Hoyerswerda wurde kürzlich ein öffentlicher Grillplatz eingeweiht, der schon länger von Jugendlichen gewünscht worden war. Dieser neue Spielpatz im Senftenberger Ortsteil ist ein Musterbeispiel für Mitbestimmung. Die Wünsche der Kinder wurden vorab in einer Kinderkonferenz gesammelt. Foto: Stadt Senftenberg Bei der Gestaltung des neuen Abenteuer-Spielplatzes in der MannStraße in Guben hat die Lausitzer Felsenmanufaktur Wünsche der Kinder mit einfließen lassen. Foto: L. Lehmann/Stadt Guben

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