lausebande-2021-06
56 › Titelthema Gute-KiTa-Gesetz: Milliarden für die Kleinsten Um die Qualität der Kinderbetreuung weiter zu ver- bessern, hat die damalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vor gut zwei Jahren das Gute-KiTa- Gesetz auf den Weg gebracht. Der Bund stellt den Ländern bis zum Jahr 2022 etwa 5,5 Milliarden für die Verbesserung der Qualität und Gebührenredu- zierungen bereit. Sachsen erhält 269 Millionen Euro, Brandenburg 165 Millionen Euro. Wofür die Länder das Geld konkret einsetzen, können sie selbst ent- scheiden. Möglich sind Maßnahmen in zehn Hand- lungsfeldern, beispielsweise zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes, eines besseren Fach- kraft-Kind-Schlüssels, zur Qualifizierung von Fach- kräften oder zur Stärkung der Kitaleitungen. Brandenburg setzt mit den Mitteln vier Maßnahmen um: • Zusätzliches Personal für lange Betreuungs- zeiten: Bei Betreuungszeiten von mehr als acht Stunden soll der Fachkraft-Kind-Schlüssel ver- bessert werden. Dafür wird eine zusätzliche Erzieherinnen- und Erzieher-Stunde pro Tag für eine Gruppe von sechs Kindern, die durch- schnittlich mehr als acht Stunden täglich be- treut werden, finanziert. • Mehr Zeit für Azubis: Für die Anleitung von Aus- zubildenden, Studierenden undQuereinsteigern bekommendie Erzieherinnenmehr Zeit.Mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz können drei Anleitungsstunden pro Woche pro Erzieherin bzw. Erzieher für Kindertageseinrichtungen im vorschulischen Bereich gefördert werden. • Stärkere Elternbeteiligung: Elternvertretungen erhalten mehr Unterstützung. Es wird eine Kontakt- und Beratungsstelle Kita eingerichtet und die fachliche Begleitung der Elternbeiräte auf Landes- und Kreisebene über zusätzliche Personalstellen abgesichert. Zudem werden die Sachausgaben des Landeskitaelternbei- rates getragen. • Beitragsfreiheit für Geringverdiener: Das letzte Kitajahr ist in Brandenburg bereits für alle Eltern kostenfrei. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz müssen seit August 2019 Geringverdiener und Empfänger von Sozialleistungen keine Beiträge mehr zahlen, sowohl Krippe als auch Kinder- garten sind für diese Familien kostenfrei. Die Einkommensgrenze liegt bei etwa 20.000 Euro Jahresnettoeinkommen beider Eltern und er- höht sich mit der Zahl der Kinder. Bei zwei Kin- dern liegt die Grenze bei 24.896 Euro. Sachsen will mit dem zusätzlichen Geld den Personalschlüssel verbessern, indem es die Vor- und Nachbereitungszeiten der Pädagogen neu berechnet: • Pädagogischen Fachkräften in Kindertagesein- richtungen soll ab einem Beschäftigungsum- fang von 22 Stunden in der Woche mindestens eine Stunde für mittelbare pädagogische Tä- tigkeiten zur Verfügung stehen, ab einem Be- schäftigungsumfang von 34 Stunden je Woche mindestens zwei Stunden. Damit wird sich nach Angaben des Kultusministeriums der Per- sonalumfang sächsischer Kitas um rund 1.365 12.079 11.724 11.196 10.05710.024 9.759 9.386 8.781 8.658 8.567 8.282 7.485 6.524 6.054 5.641 5.046 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 Pro-Kopf-Ausgaben für Kinderbetreuung im Ländervergleich Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung 2019, Quelle: Martin R. Textor/ kindergartenpaedagogik.de
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