lausebande-2021-06
Titelthema ‹ 59 In Brandenburg beteiligt sich das Land in Form einer sogenannten Kinderkostenpauschale an den Kosten der Kindertagesbetreuung für Tages- pflege, Krippe, Kindergarten und Hort. Diese er- halten die Landkreise und kreisfreien Städte. Den Löwenanteil der Kosten schultern dennoch die Kommunen für ihre eigenen Kitas oder für Zu- schüsse an freie Träger. Nach eigenen Satzungen der Kommunen oder den Beitragsordnungen der Träger können die Eltern an den Kosten beteiligt werden. Die Höhe des Elternbeitrags regeln die Kommunen in den Kita-Gebührensatzungen. Je nach Standortmarketing oder kommunaler Haus- haltslage können die Kommunen einen höheren Anteil übernehmen und Eltern entlasten. Dadurch schwanken die Elternbeiträge in Brandenburg von Ort zu Ort teils beträchtlich. Die Satzungen gelten für Kitas in kommunaler Trägerschaft. Kitas freier oder privater Träger müssen ihre Elternbeiträge selbst in Beitragsordnungen festlegen und darüber Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt her- stellen. Dabei darf der Beitrag für die Inanspruch- nahme eines Betreuungsplatzes nicht höher sein als die Kosten, die der Einrichtungsträger für die Bereitstellung dieses Betreuungsplatzes aufzu- bringen hat. Wie tief die Eltern für den Kitaplatz in den Geld- beutel greifen müssen, hängt also vom Wohnort ab. Der Betrag bemisst sich zum einen nach dem Alter des Kindes – Krippenplätze kosten mehr als Kindergartenplätze – und nach der Betreuungs- zeit. Zudem gewähren die Kommunen Rabatt für Geschwisterkinder, die eine Kita oder einen Hort besuchen. Alleinerziehende müssen ebenfalls we- niger zahlen. In Sachsen dürfen höchsten 23 Prozent der Be- triebskosten in der Krippe auf die Eltern umgelegt werden, in Kita und Hort bis zu 30 Prozent. Eltern mit geringem Einkommen können die Beiträge teilweise oder komplett erlassen werden. Davon abgesehen spielt die Höhe des elterlichen Ver- dienstes bei der Beitragsbemessung in Sachsen keine Rolle. In Brandenburg dagegen bemisst sich der Beitrag nach dem Einkommen der Eltern, mit dem Ziel, hier eine gewisse soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Die konkrete Höhe legen ebenfalls die Kommunen fest – und da gibt es große Unterschiede, wie un- sere Tabelle zeigt. Das gilt auch für die Bemessung des Einkommens. Einige Kommunen nehmen das Nettoeinkommen als Grundlage, andere das Brut- toeinkommen. Das Kindergeld wird von einigen Kommunen beim Einkommen angerechnet, von anderen nicht. Jede Kommune hat einen Höchst- betrag festgelegt, der ebenfalls stark variiert. So zahlen „Spitzenverdiener“ für das von uns ge- wählte Beispiel einer 9-stündigen Kitabetreuung 367 Euro in Calau und 143 Euro in Spremberg. Schrittweise beitragsfrei in Brandenburg Die Elternbeiträge sind zwar in Brandenburg im Schnitt etwas höher als in Sachsen, dafür ist hier das letzte Kitajahr seit 2018 beitragsfrei. In Sachsen gab es diese Regelung schon einmal in den Jahren 2013 und 2014, sie wurde aber wieder gekippt. In Brandenburg müssen zudem Geringverdiener und Empfänger von Sozialleistungen keine Kita- beiträge zahlen. Mit diesen Regelungen besucht schon heute jedes dritte Kitakind in Brandenburg kostenfrei die Kita. In den kommenden Jahren soll die Beitragsfreiheit weiter ausgebaut werden. Bis 2022 soll auch das vorletzte Kitajahr beitragsfrei sein, zwei Jahre später die komplette Kindergarten- Zeit, also für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Für diese Regelung setzt das Land Mittel aus dem 2019 vom Bund beschlossenen Gute-Kita-Gesetz um. Blick ins Ausland –Wie machen es andere Länder? Wo derzeit die größten Mängel in deutschen Kitas liegen, haben wir dargestellt. An dieser Stelle folgt ein Blick ins Ausland. Er soll beispielhaft aufzeigen, wie Kita ebenfalls funktionieren kann und mögliche Anregungen geben. Frankreich: Kleinkinder unter drei Jahren werden, wenn sie nicht zu Hause bleiben, bei Tagesmüttern oder in der Krippe betreut. Hier ist der Bedarf noch größer als das Angebot. Ein stärkerer Fokus liegt in Frankreich auf dem Angebot für Kinder ab drei Jahren. Sie besuchen die école maternelle, eine Art Vorschule, die für alle Kinder in Frankreich kosten- frei und verpflichtend ist und im Vergleich zum deutschen Kindergarten stark verschult ist. Die Kinder werden dort bereits auf die klassische Schule vorbereitet. Die Pädagogen der école maternelle haben ein Studium absolviert und sind eher Lehrer als Erzieher. Es gibt zwar keinen klassischen Unter- richt nach Fächern, aber Projekte in den Bereichen Sprache, Musik, Kunst, Sport und Naturwissen- schaft. Die konkreten Bildungsinhalte sind in einem Lehrplan festgelegt. Die Tage sind klar strukturiert. Die Kinder lernen früh Disziplin und stillsitzen. Zeit für freies Spiel gibt es wenig. Wenn die Kinder mit sechs Jahren in die Grundschule kommen, können siemeist schon etwas schreiben.
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