lausebande-06-2024

48 › Titelthema auszubremsen. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaat und Umwelt vor Hochrisiko-KI-Systemen zu schützen. So werden bestimmte KI-Anwendungen verboten, von denen eine Gefahr für die aufgezählten Bereiche ausgeht. So wird beispielsweise die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verboten – nur in wenigen, klar festgelegten Fällen darf die Polizei diese nutzen. An Schulen und Arbeitsplatz ist die Anwendung von Anwendungen verboten, die Emotionen erkennen. Verboten ist KI ebenfalls dann, wenn es darum geht, mögliche Verbrechen vorherzusagen oder Menschen anhand ihres Verhaltens zu bewerten. Dieses Social Scoring wird in China bereits praktiziert. Außerdem verlangt das neue Gesetz, dass KI von Menschen überwacht wird und nicht von anderer Technologie. Besondere Anforderungen stellt das neue Gesetz an die Nutzung von KI in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie Gesundheit, Bildung, Justiz und Versorgung. Zudem ist es mit Inkrafttreten des Gesetzes notwendig, von KI erzeugte Bilder, Filme oder Texte als solche zu kennzeichnen. Auch die Einhaltung des EU-Urheberrechts wird in dem Gesetzt verlangt, hier soll u.a. mehr Transparenz helfen. So müssen die Anbieter regelmäßig veröffentlichen, mit welchen Inhalten sie ihre KI trainieren. Auf einen weiteren Aspekt gehen wir im folgenden Abschnitt ein: Was wiegt schwerer: Das Recht auf Privatsphäre, das auch Kindern zusteht, oder die Aufsichtspflicht von Eltern? Big Mother is watching you Der Fortschritt der Technik ermöglicht es uns Eltern, unsere Kinder 24/7 zu überwachen. Das beginnt bereits im Säuglingsalter, wo das klassische Babyphone durch Sensoren, Kameras und Lautsprecher abgelöst wird. Sie informieren, wenn das Kind im Bett ungewöhnliche Geräusche macht, zu lange auf dem Bauch liegt oder sich die Decke über den Kopf zieht. Später bekommen die Kinder eine Smartwatch mit integriertem GPSTracker, damit wir Eltern jederzeit wissen, wo das Kind ist. Über Apps können wir das Smartphone unseres Kindes jederzeit orten und bestimmen, wie viel Zeit es damit verbringt und welche Apps es nutzen darf. Wir können im Zweifel sogar mitlesen, mit wem es worüber chattet. Wir können die Alexa im Kinderzimmer aufstellen und nachhören, was das Kind mit ihr bespricht. Eltern wandeln dabei auf einem sehr schmalen Grat zwischen ihrer Aufsichtspflicht und dem Recht auf Privatsphäre, das auch für Kinder gilt. Fast alle Fachleute raten dazu, dem Recht auf Privatsphäre mehr Gewicht einzuräumen. Es mag verlockend klingen, jederzeit zu wissen, wo das Kind ist und es so vor vermeintlichen Gefahren zu schützen. Doch Eltern sollten zwei Dinge bedenken, bevor sie ihr Kind nur noch mit Tracker nach draußen lassen: 1.) Wie hätten Sie sich mit ständiger Überwachung als Kind gefühlt? Hat nicht gerade auch das Alleinsein ohne Erwachsene die Unbeschwertheit der Kindheit und Jugend ausgemacht? 2.) Wer Tracker aus Angst vor einem Gewaltverbrechen nutzt, sollte bedenken, dass ein Entführer dem Kind vermutlich als erstes die Smartwatch und das Handy abnimmt. Nicht zuletzt mögen Gewaltverbrechen und Vermisstenfälle durch die Berichterstattung sehr präsent sein, tatsächlich kommen sie nur sehr selten vor. Die permanente Überwachung kann auch das Eltern-Kind-Verhältnis belasten. Vielleicht lässt das Kind die Smartwatch in einem Versteck und bei einer Freundin liegen, um sich trotzdem ungestört bewegen zu können. Zudem könnten Kinder sich in falscher Sicherheit wiegen, weil sie glauben, dass ihnen mit Smartwatch nichts passieren kann. Oder aber das Gegenteil passiert: Die Kinder trauen sich nicht mehr aus dem Haus, weil die Eltern mit dem Wunsch nach Überwachung das Gefühl vermitteln, draußen lauerten viele Gefahren. Fachleute empfehlen stattdessen ein gutes Vertrauensverhältnis und konkrete Absprachen, wie zum Beispiel: Mit wem darf ich draußen reden, wie weit darf ich mich von zu Hause entfernen, wann muss ich wieder zu Hause sein?

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