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Ratgeber :: Seite 41
den Rettungsdienst zu verständi-
gen. Selbst wenn Kinder das Be-
wusstsein wieder erlangen, muss
der Rettungsdienst gerufen wer-
den. Beim Ertrinken kommt es z.B.
oft zum sekundären Ertrinken. Da-
bei kann es durch in die Lunge ge-
ratenes Wasser noch 24 Stunden
nach dem Vorfall zur Verschlech-
terung der Atmung kommen.
Wann ein Kind zum Arzt muss
• bei jeder Bewusstlosigkeit, auch
wenn sie nur sehr kurz gedau-
ert hat
• bei Stürzen auch ohne feststell-
bare Verletzungen, wenn das
Kind verändert wirkt: z.B. schläf-
rig oder apathisch ist oder sich
nicht beruhigen lässt
• Blutungen und Bewusstseinsver-
gerufen. Bei Kleinkindern kann
schon eine große Pfütze ausrei-
chen. Wenn das Kind fällt und
mit dem Gesicht in Wasser ein-
taucht, kann der Schreck Refex-
mechanismen auslösen, die zum
Kehlkopfverschluss führen. Die-
ser Refex soll verhindern, das
Wasser in die Lunge kommt – da-
durch können Kinder selbst in ei-
ner fachen Pfütze ertrinken bzw.
ersticken. Eltern sollten Kinder nie
unbeaufsichtigt lassen, wenn ein
Gewässer in der Nähe ist.
Typische Fehler:
In Panik wol-
len Eltern die Kinder oft selbst
ins nächste Krankenhaus bringen
oder halten sich mit zu langem
Rufen nach Hilfe auf. Wichtig ist
schnell zu handeln und schnell
::
„Erste Hilfe am
Kind“ 57 Seiten,
zum kostenfreien
Download unter
„Ausbildung
in erster Hilfe“,
Kindernotfälle
Infobroschüre
www.notfallmedizin.de
änderungen können auch Stun-
den nach dem eigentlichen Vor-
fall auftreten
• Wichtig: Immer den Notdienst ru-
fen! Nicht selbst fahren! Das Kind
könnte bei solchen Anzeichen
auf demWeg in die Klinik schlag-
artig totalbewusstlos werden, die
Atmung kann aussetzen.
Erste Hilfe am Kind
www.notfallmedizin.de
Ratgeber für den Umgang mit
verletzten und erkrankten Kindern
Kindernotfall Redaktion 3 10.11.2004 08:56 Uhr Seite 1
Kinder toben, klettern
und rennen. Klar, dass
es da zu kleineren
und größeren Unfällen
kommt. Aber ebenso
häufg ziehen Krankheiten schwere Folgen nach
sich. Unfall- und Invaliditätsschutz für Kinder ge-
hört daher zu den wichtigsten fnanziellen Absiche-
rungen für den Nachwuchs, um zumindest fnan-
ziell sorgenfrei zu sein. „Mehr als 150.000 Kinder
und Jugendliche in Deutschland sind schwerbe-
hindert. Davon erlitten zwei Drittel eine Behinde-
rung aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen“,
warnt Nicole Zychla vom Deutschen Ring.
Die Notwendigkeit einer Absicherung empfehlt
auch die Zeitschrift FINANZTEST in ihrer Ausgabe
1/2010: „Unfallversicherungen für Kinder werden
viel verkauft und wenig gebraucht. Bei Kinderin-
validitätsversicherungen ist es umgekehrt.“ Krank-
heiten sind die häufgste Ursache von Schwerbe-
hinderungen. Unfälle spielen dagegen kaum eine
Rolle. Nur 0,45 Prozent der schwerbehinderten
Kinder und Jugendlichen haben sich ihre Beein-
trächtigung bei einem Unfall zugezogen. Ein be-
hindertes oder schwerkrankes Kind braucht be-
sonders viel Aufmerksamkeit, Zuwendung, Geduld
und oft auch Geld. Haben Familien sich erst ein-
mal im Dschungel der Hilfsangebote, Behörden
und Kostenträger orientiert, erhalten sie zwar Un-
terstützung, jedoch hat das Netz der öffentlichen
Hilfen große Lücken. Eine private Kinderinvalidi-
tätsversicherung kann dafür sorgen, dass im Fall
der Fälle genügend Geld zur Verfügung steht. Laut
einer Untersuchung von FINANZTEST bietet nur
ein Angebot eine gute Absicherung: „JuniorSchutz
PLUS“ von der Deutscher Ring Sachversicherung.
Der Tarif erzielte als einziger Anbieter das Gesamt-
urteil „Gut“ und damit das beste Qualitätsurteil des
Tests. Ein wichtiges Kriterium: Je früher die Kin-
der versichert werden können, desto besser. Be-
reits ab der 7. Lebenswoche können Eltern daher
ihre Kleinen beim „JuniorSchutz PLUS“ fnanziell
absichern.
Optimaler Schutz für Kinder nach Unfall und Krankheit
Deutscher Ring Landesdirektion Nord-Ost
Ansprechpartner: Nicole Zychla und ihr Mitarbeiterteam
Maximilianallee 2, 04129 Leipzig Telefon: 0341 / 6096044, E-Mail: chance2011@deutscherring.de