lausebande-0708-2018
Titelthema :: Seite 29 Richtig abgesichert imUrlaub Ein Autounfall im Ausland, ein kaputter Koffer oder ein Beinbruch beim Wanderausflug – der Ur- laub kann gerade mit Kindern schneller zum Versi- cherungsfall werden, als einem lieb ist. Nach dem Buchen der Urlaubsreise sollte man sich deshalb Gedanken zu eventuellen Versicherungen für die Reise machen. Die richtige Versicherung für diesen Fall ersetzt zwar nicht die entgangenen Ferienfreu- den, entschädigt aber zumindest größere finanziel- le Schäden. Bei Reiseversicherungen gilt generell, dass man Angebote selbst vergleichen sollte. Versi- cherungen, die beim Buchen der Reise mit angebo- ten werden, sind oft teurer als nötig. Damit sollte man sich allerdings auch nicht zu viel Zeit lassen, denn viele Anbieter haben für den Abschluss Fris- ten. Auf folgenden Portalen können Reiseversiche- rungen verglichen werden: Wir stellen im Folgenden die drei häufigsten Reise- versicherungen vor, die einem bei fast jeder Reise mit angeboten werden. Nicht alle von ihnen sind zwingend notwendig, um gut abgesichert mit der Familie zu verreisen. Auslandskranken- versicherung Schon starke Sonnenbrän- de, Durchfälle oder All- ergien können Anlass für einen Arzt- oder Kranken- hausbesuch im Ausland sein. In der Theorie genügt in den Staaten der Europä- ischen Union und in der Schweiz die Europäische Krankenversicherungskar- te, die man im Rahmen der gesetzlichen Krankenversi- cherung beantragen kann. Damit hat man Anspruch auf die Leistungen, die das Sozialsystem im jeweiligen Schluss mit herkömmlichen Snacks – hier kommt Ellas Früchteschnitz! Ella Eichhörnchen kann von dem fruchtig-süßen Erdbeer- undApfelschnitz gar nicht genug kriegen: Die kleinen Snacks aus 100 % Bio-Früchten sind erst fruchtig-knackig, dann schmelzend im Mund! Ohne künstliche Aromen oder Geschmacksverstär- ker schmeckt der Knab- berspaß natürlich gut. Alle neuen Bio- Snacks von „HiPP Kinder“ sind angepasst an das Körpergewicht von Kindern ab 3 Jahren – ideal für die kleinen Großen. So macht Naschen Spaß! hipp.de Land vorsieht. Ähnlich ist das in der Türkei sowie in Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Her- zegowina, Kroatien und Tunesien – hier gilt jedoch der Auslandskrankenschein, der ebenfalls vor Rei- seantritt von der Kasse ausgestellt wird. In der Praxis kann es trotzdem zu einer erheblichen Belastung für kranke Reisende kommen. So zum Beispiel, wenn nach einem Beinbruch die nächst- gelegene medizinische Versorgung aufgesucht wird und man bei einem Privatarzt landet. Hier trägt nur eine private Auslandskrankenversicherung die Kosten. Doch auch in nicht-privaten Kliniken gilt: Die gesetzliche Auslandskrankenversicherung deckt nur die Kosten ab, die gesetzlich Versicherte in Deutschland auch erstattet bekommen hätten. Nach Einreichen der Rechnung bei der Krankenkas- se wird geprüft, wie viel eine gleichwertige Behand- lung in Deutschland gekostet hätte. Häufig ist das nur ein Bruchteil dessen, was auf der tatsächlichen Krankenhausrechnung steht. Neben den möglichen horrenden Kosten schließt die Europäische Kran- kenversicherung zudem keinen Rücktransport aus dem Urlaubsland ein. Aus diesen Gründen kann eine private Auslandskrankenversicherung sehr hilfreich sein, zumal die Jahresprämie oft nur bei ca. zehn Euro liegt. Für die geringe Gebühr werden jegliche Kosten auch weitreichender Behandlungen übernommen und ein Rücktransport aus dem Aus- land ist mit inbegriffen. www.reiseversicherung.com www.reisepolice.com www.tarif-testsieger.de »
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