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Ratgeber :: Seite 35
Welche zusätzliche Absicherung
macht Sinn?
Es ist wichtig, neben Schäden
durch eine Wirkung von außen in
einer privaten Versicherung auch
Schäden infolge Eigenbewegung
abzudecken. Der Schutz sollte
auch 24 Stunden über den Schul-
weg hinaus greifen. Neben einer
Einmalleistung sollte eine Unfall-
rente eingebaut sein, die im Scha-
densfall lebenslang gezahlt wird.
Macht der Schulweg allein priva-
ten Unfallschutz notwendig?
Das wäre zu kurz betrachtet. Oft
weichen Kinder vom Schulweg ab.
Deshalb sollten Eltern den ganzen
Tag betrachten – und da sichert
die gesetzliche Unfallversicherung
nur sehr sparsam ab.
Wo kann ich mich informieren –
und was sollte ich beachten?
Möglichkeiten bietet jeder Pri-
vatversicherer, der Unfallschutz
anbietet. Zu differenzieren ist
hier, dass nur wenige Unfallver-
sicherer die Eigenbewegung mit
versichern. Umfassende Infor-
mationen bietet hier der Bund
der Versicherten. Eine gute Bera-
tung gibt es beim qualifzierten
Versicherungsmakler, der Preise
und Leistungen verschiedener
Versicherer unabhängig prüft.
Während Versicherungsvertreter
die jeweilige Versicherung ver-
treten, wie das der Name sagt, ist
der Makler Sachverständiger und
Mit dem Schulbeginn
sorgen sich viele Eltern
um den Schulweg. Wir
sprachen mit den Experten von
CBF über den Sinn eines Kinder-
unfallschutzes.
Was ist auf dem Schulweg laut Ge-
setz ohnehin versichert?
Der Schulweg ist in der gesetzli-
chen Unfallversicherung versi-
chert. Das betrifft alles, was von
außen auf den Körper einwirkt
– wie beim Auto- oder Fahrradun-
fall. Es werden keine großen Ein-
malsummen ausgezahlt. Bei einer
dauerhaften Beeinträchtigung,
kommt die gesetzl. Unfallversiche-
rung auf.
Wo sind Lücken, um die sich El-
tern sorgen sollten?
Zum einen prüfen gesetzliche Ver-
sicherer anders als private, da sie
sehr stringent auf den Weg zur
Schule abstellen. Es wird auch
geprüft, ob der Schaden durch
eine Wirkung von außen oder
eine ungeschickte Eigenbewe-
gung entstanden ist. Es gibt unter
Umständen Riesenlücken im Ver-
sicherungsschutz, wenn eine der
beiden Bedingungen nicht zutrifft.
Ein gutes Beispiel lieferte ein Man-
dant (Vorgang siehe www.Lebens-
Schritte.de), bei dem nach schwe-
rem Sturz die private Versicherung
aufkam, die gesetzliche hat hinge-
gen seit sechs Jahren keinen Cent
gezahlt.
oder: Warum Makler im Kundeninteresse beraten ...
Diesen Ratgeber betreuen die Experten der CBF Beratung Cottbus: Jörg Fiebiger
(Fachwirt f. Finanzberatung), Fritz Hahn (Versicherungsmakler), Matthias
Herden (Fachwirt f. Finanzberatung), Thomas Kolz (Versicherungsmakler)
Weitere Informationen
Kontakt
www.cbf-beratung.de
info@cbf-beratung.de
vermittlerregister.info
bundderversicherten.de
Sachverwalter für den Kunden. Er
sucht das beste Angebot für den
Kunden und handelt einen lü-
ckenlosen Vertrag aus. Der Makler
haftet auch für seine Empfehlung
– sodass falsche und fahrlässige
Beratung einen Makler im Scha-
densfall die geschäftliche Existenz
kosten kann. Makler arbeiten auf
Kundenwunsch auch für ein ver-
gleichsweise geringes Honorar
und sind anders als der Vertreter
nicht auf einen Versicherungsab-
schluss angewiesen, können Kun-
den also ehrlich beraten.
Wie kann ich die Qualifkation ei-
nes Maklers prüfen?
Unter www.vermittlerregister.info
kann man prüfen, ob man bei ei-
nem Versicherungsvertreter oder
einem Versicherungsmakler sitzt.
Was die Qualifkation angeht, gibt
es Abschlüsse, die man erfragen
kann. Ausdruck für Kompetenz ist
sicher ein vorliegender Abschluss
als Fachwirt für Finanzberatung.
CBF Beratung
Gerichtsplatz 1, 03046 Cottbus
Telefon: 0355 - 38 30 505
Schulweg = Unfallschutz ?
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