lausebande-09-2019

Es ist eines der größten Projekte des Johanniter Regionalverbandes Südbrandenburg und schon lange vor der Eröffnung hat es bundesweit für Auf- merksamkeit und positive Anteilnahme gesorgt: Das Kinderhaus Pusteblume im Spreewald. Spen- den für das neue stationäre Angebot im Kinderhos- pizdienst kamen bereits aus allen Ecken Deutsch- lands. Und das ist auch wichtig, denn das Land fördert das Projekt mit einem Investitionsvolumen von sieben Millionen Euro mangels gesetzlicher Grundlage nicht. Der Bau ist bereits weit fortgeschritten. Im Früh- jahr wird das Kinderhaus eröffnen. Es beherbergt zwölf Kinderhospizdienste für schwerkranke Kin- der und ihre Familien. Darüber hinaus wird hier eine ambulante Wohngruppe für Kinder und Ju- gendliche mit hohem Pflegebedarf eingerichtet. Therapieräume und ein riesiger grüner Garten mit Spielplatz runden den Komplex ab. In der Lausitz wird damit eine wichtige Lücke geschlossen, denn ein stationäres Kinderhospiz gibt es bisher nicht in der Region. Ein Drei-Seiten-Hof für den Spreewald Die Entscheidung für den Standort Burg fiel schnell. Der Spreewald bietet Familien, die hier mit ihren schwerkranken Kindern Zeit verbringen, viele Ausflugsmöglichkeiten und kulturelle Veran- staltungen. Dort, wo jährlich Besucher und Touris- ten eine Auszeit verbringen, sollen künftig auch Familien mit erkrankten Kindern Kraft tanken und schöne Tage verbringen können. Mit dem Cottbu- ser Carl-Thiem-Klinikum ist zudem eine Fachklinik im Bedarfsfall schnell erreichbar. Gebaut wurde im Stil eines Drei-Seiten-Hofs, so dass sich der Ge- bäudekomplex architektonisch sehr harmonisch in den Spreewald einfügt. Das neue Kinderhaus „Pusteblume“ ergänzt den gleichnamigen ambulanten Kinderhospizdienst der Johanniter Südbrandenburg. Dessen ehren- amtliche Betreuer kümmern sich zu Hause um die betroffenen Familien: Sie organisieren Familien- ausflüge und -veranstaltungen, helfen im Alltag und bei Behördengängen, passen auf das erkrank- Pusteblume: Eröffnung im Frühjahr Ab Mai verfügt die Lausitz über ein stationäres Kinderhospiz te Kind auf, damit die Eltern Zeit für das gesunde Geschwisterkind haben. Gut zu wissen – rechtliche Grundlagen: Kinder, bei denen eine lebensverkürzende Krank- heit diagnostiziert wurde, haben Anspruch auf 28 Tage Hospiz-Aufenthalt jährlich. Der Platz steht den Kindern gemeinsam mit ihren Eltern und ggf. ihren Geschwisterkindern zur Verfügung. 95 Pro- zent der Kosten übernimmt der zuständige Kost- enträger (Kranken- oder Pflegekasse), die übrigen fünf Prozent tragen die Johanniter. Dafür werden weiterhin Spenden benötigt. Die Familien sollen – abgesehen von einer Aufwandspauschale für Unterbringung und Verpflegung – den Aufenthalt kostenfrei in Anspruch nehmen können. Spendenkonto: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Südbrandenburg Verwendungszweck: Kinderhaus Pusteblume BIC: GENODED1DKD IBAN: DE96350601901084651016 Derzeit wird die Fassade des Kinderhauses verklinkert, im Mai 2020 ist die Eröffnung geplant. Spezial :: Seite 31 www.dasganzeleben.org

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