lausebande-09-2019
Spezial :: Seite 51 Die Forderungen fassen alle wesentlichen Kritik- punkte zusammen, die gegenüber der Brandenbur- ger Kitasituation immer wieder von verschiedenen Seiten bemängelt werden. Hier finden Interessierte die Petition: Der Brandenburger Städte- und Gemeindebund (StGB) bekräftigte kurz nach Veröffentlichung der Petition die Anliegen des Landeselternbeirats. Laut Vizepräsidentin Kerstin Hoppe müsse das Land den Mut haben, das Gesetz den aktuellen Ge- gebenheiten anzupassen und neu zu fassen. Eine sofortige Abschaffung der Elternbeiträge könne nach StGB-Geschäftsführer Jens Graf jedoch nicht unterstützt werden – zumindest nicht „ohne eine Aussage, wie das finanziert werden soll“. Stimmen zur Petition Warum unterzeichneten Lausitzer Eltern? Ein kleiner Einblick in rege Diskussionen zur Petition: „Da wir zur Zeit mit 2 Kindern monatlich einen Beitrag von 500 Euro zahlen. Man kann es sich gar nicht leisten, ein drittes Kind zu bekommen und dann noch nebenbei zu sparen.“ Anna A., Schönewalde „Weil immer nur die zur Kasse gebeten werden, die durch ihre berufliche Tätigkeit auf die Kinderbetreuung angewiesen sind“ Tina U., Cottbus „Man sollte im sozialen Bereich keine Unterschiede machen zwischen den einzelnen Bundesländern.“ Janina M., Wendisch Rietz „[Mein] Kind startet grad in die Kita, finde es ungerecht als arbeitende Bevölkerung Höchstsätze für Betreuung zahlen zu müssen, obwohl Kinder von Geringverdienern genau die gleiche Betreuung erhalten.“ Jana S., Göritz Gute-Kita-Gesetz Wie wir schon in der Maiausgabe der lausebande berichteten, bringt das „Gute-Kita-Gesetz“ zum 1. August einige Verbesserungen mit sich. Sie kön- nen als erste Schritte in die Richtung der Forderun- gen des Landeselternbeirats betrachtet werden. Mit Mitteln in Höhe von 165 Millionen Euro schraubt das Gesetz an der Kitasituation in Brandenburg. Wir geben einen Überblick über Änderungen: Für Eltern: Ausweitung der Beitragsfreiheit Empfänger von Sozialleistungen sowie Familien mit einem Haushaltseinkommen von höchstens 20.000 Euro zahlen künftig keine Elternbeiträge mehr. (Bau-) Kindergeld und Eigenheimzulagen werden hierbei nicht mit hinzuaddiert – Unterhalts- leistungen, Waisen- und Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrenten hingegen schon. Beim Arbeitslosengeld 1 kommt es auf die Höhe an. Zur Beitragsbefreiung muss zum Beginn des Kita- jahres der Leistungsbescheid bzw. Einkommens- nachweis bei der Kita-Leitung vorgelegt werden. Liegt das Haushaltseinkommen knapp über der 20.000-Euro-Grenze und müssen deshalb Kitage- bühren gezahlt werden, kann sich ein Antrag auf Rückerstattung der Gebühren beim Jugendamt loh- nen. Das Jugendamt prüft daraufhin, ob die Beiträ- ge in unzumutbarer Höhe liegen. Stärkere Beteiligung Um Eltern mehr in die Kita-Arbeit zu integrieren, gibt es mehr Unterstützung für Elternbeiräte. Un- ter anderem wird im Ministerium eine Servicestel- le eingerichtet, die als Ansprechpartner für Eltern dient. Für Kitas: Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten Gegen Antrag erhalten Kitas mit verlängerten Öff- nungszeiten eine Förderung. Konkret wird eine Ar- beitsstunde pro Tag für eine Gruppe von sechs Kin- dern, die durchschnittlich mehr als 8 Stunden täg- lich betreut werden, anteilig mitfinanziert. Mehr Zeit für Anleitung Statt einer werden künftig drei Wochenstunden fi- nanziert, in denen Neu- oder Quereinsteiger in Ki- tas angeleitet werden. www.worauf-warten-brandenburg.de
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