lausebande-09-2020

3. ENDGERÄTE Das Ende der Kette der Grundlagen für digitale Leh- re bilden die Endgeräte für Schüler – also Notebooks oder Tablets, mit denen sie während einer Home- schooling-Zeit oder auch im Unterricht arbeiten kön- nen. Diese machen dann Sinn, wenn die digitale In- frastruktur der Schule gut genug ausgebaut ist, der Einsatz der Endgeräte auf durchdachten pädagogi- schen Konzepten fußt und die Lehrkräfte auch mit ihnen umzugehen wissen. Hier will der Bund mit ei- nem neu aufgelegten Programm aushelfen. Notebooks und Tablets für sozial Schwächere Nicht jede Familie besitzt zuhause ein Notebook oder Tablet – gerade für sozial schwächere Fami- lien bedeuten solche Geräte immense Ausgaben. Wenn doch eines vorhanden ist, steht es den Schü- ler/innen oft nicht jederzeit zur Verfügung, da es mit anderen Haushaltsmitgliedern geteilt wird. Um das Ziel zu erreichen, dass alle Schüler/innen über ein digitales Endgerät verfügen können, hat das Bun- desbildungsministerium ein Sofortausstattungs- programm über 500 Millionen Euro aufgesetzt, das den Digitalpakt Schule ergänzt. Brandenburg er- hält aus diesem Programm 15 Millionen Euro, dazu kommt ein Eigenanteil von 1,8 Millionen. In sächsi- sche Schulen fließen insgesamt 28 Millionen. För- derfähig sind Laptops und Tablets zum Verleih an die Schüler/innen, Software-Programme für das di- gitale Lernen sowie entsprechende Schulungen für Lehrer/innen. Die Schulen sollen dabei vor Ort ent- sprechend des jeweiligen Bedarfs darüber entschei- den, welche Schüler/innen ein Leihgerät erhalten. Leihtablets lassen noch auf sich warten Noch haben die Schulen in Brandenburg keine Gerä- te aus Mitteln des Sofortausstattungsprogramm be- kommen. Das Bildungsministerium erarbeitet der- zeit die genaue Förderrichtlinie, nach der das » gaben finden. Das Bildungsministerium verweist in seiner eingangs erwähnten, umfangreichen Presse- mitteilung zum Schuljahresbeginn auf Online-Fort- bildungsangebote vom Bildungsserver Berlin-Bran- denburg oder dem eCampus LISUM. Hier werden digitale Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Schulleitungen im E-Learning- und Blended Lear- ning-Format bereitgestellt. Voraussetzung zum E-Learning: Vorwissen Das Problem am E-Learning: Dies setzt eine gewis- se Affinität im Umgang mit dem Internet voraus, die längst nicht von jeder Lehrkraft erwartet werden kann. E-Learning spricht normalerweise nur jene an, die sich ohnehin schon souverän im Internet bewegen. Sicherlich könnten sich einige Lehrkräfte dieser Form der Fortbildung geöffnet haben, jedoch bleibt ein großer Teil der Lehrerschaft unerreicht. Ein weiteres Problem, das vielleicht noch schwerer wiegt: Eine Verpflichtung zur Fortbildung in digita- len Themen besteht nicht. Zwar regelt sowohl das Landesbeamtengesetz als auch das Brandenburgi- sche Lehrerbildungsgesetz eine allgemeine Fortbil- dungspflicht, konkretisiert dabei jedoch nicht den Themenbereich. Ob man als Lehrkraft gewillt ist, den Umgang mit digitalen Medien und Geräten zu lernen, liegt also an einem selbst. Bevor alle Schüler über ein digitales Endgerät verfügen, sollte erst die technische Infrastruktur der Schule sichergestellt sein. Bundesland Fördervolumen Anzahl der Geräte Anzahl der Schüler Anteil der dadurch versorgten Schüler Brandenburg 16,8 Mio. Euro Ca. 18.000-24.000 Ca. 294.000 Ca. 6-8 % Sachsen 28 Mio. Euro Ca. 30.000-40.000 Ca. 490.000 Ca. 6-8 % Sechs bis acht Prozent – also je nach Klassenstärke ein bis zwei Schüler – können in Brandenburg und Sachsen mit- hilfe des Sofortausstattungsprogrammmit einemLeih-Notebook oder -Tablet versorgt werden. (Datenquellen: Pres- semitteilung des Landes Brandenburgs & schule.sachsen.de , ausgehend von einemGerätepreis i. H. v. 650-850 Euro) Spezial :: Seite 33

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