lausebande-09-2025

Aktuelles ‹ 35 kau und Kostebrau, im Rohatsch-Gebiet zwischen Guteborn und Hohenbocka, Wälder zwischen Guteborn und Grünewald, Kiefernwälder zwischen Guteborn und Hermsdorf sowie weiter südlich in Richtung Lipsa und Zeisholz, zwischen Jannowitz und Kroppen, rund um Wittichenau Richtung Oßling, zwischen Dörgenhausen und Bernsdorf, rund um Rietschen und Hähnichen bis Bad Muskau, Königshainer Berge, Kanonenbusch zwischen Markersdorf und Königshain. Was ist erlaubt? Damit der Ausflug in die Pilze nicht teuer wird, sollten Sie darauf achten, wo Sie sammeln, was Sie sammeln und wieviel Sie sammeln. Denn wer zu viele oder streng geschützte Pilze entnimmt, dem droht ein Bußgeld. Geregelt ist das im Bundesnaturschutzgesetz. Demnach darf man Pilze nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf sammeln. In der Regel wird ein Kilogramm pro Person akzeptiert. Wer deutlich mehr sammelt, muss teils empfindliche Strafen zahlen – die Höhe des Bußgelds ist auf Länderebene geregelt. In Sachsen werden bis zu 10.000 Euro, in Brandenburg bis zu 20.000 Euro fällig. Gesammelt werden darf nur in jenen Wäldern, die auch betreten werden dürfen. Damit fallen jene Bereiche weg, die als Natur- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen sind, in denen das Betreten explizit verboten ist (z.B. in gesperrten Bergbaufolgelandschaften) und in denen gejagt wird. Auch bei Privatwäldern ist Vorsicht geboten. Hier muss im Zweifel zunächst die Erlaubnis vom Besitzer eingeholt werden. Nicht jedes Fundstück darf ins Körbchen. Folgende Pilze dürfen nicht gesammelt werden, da sie laut Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt sind: • Schaf-Porling, Semmel-Porlinge (alle heimischen Arten) • Kaiserling • Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling • Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling • Erlen-Grübling • Saftlinge (alle heimischen Arten) • März-Schneckling • Grünling • Trüffel (alle heimischen Arten) Beliebte Speisepilze Trotzdem bleiben noch jede Menge Pilze, die Sie mitnehmen dürfen. Hier eine Übersicht über einige sehr beliebte und verbreitete Speisepilze, die man fast alle in Lausitzer Wäldern antrifft. Birkenpilz: Bekannt ist er auch als Birken-Röhrling. Wie beide Namen verraten, findet man ihn bei Birken. Sein Stiel erinnert mit seiner schwarz-weißen Färbung an den Stamm der Birke. Er wächst von Juni bis Oktober und wird gern und viel gesammelt. Giftige Doppelgänger hat er nicht, eine Verwechslung ist aber mit dem bitter-schmeckenden, ungenießbaren Gallen-Röhrling möglich. Bovist: Der Riesenbovist kann einen bis zu 50 cm großen Fruchtkörper entwickeln. Essbar und schmackhaft sind vor allem junge Boviste, die am noch kompletten weißen und festen Fleisch zu erkennen sind. Sie wachsen baumunabhängig auf Feldern, Wiesen, in Gärten und Parks sowie an lichten Waldstellen. Zu finden sind sie zwischen Juli und September. Verwechslungsgefahr besteht mit dem giftigen Kartoffelbovist, der deutlich kleiner und etwas gelblich ist. Butter-Röhrling: Vom Butter-Röhrling oder Butterpilz sollten junge Exemplare mitgenommen werden, diese sind schmackhafter. Die bei feuchter Witterung schleimige Huthaut ist vor der Zubereitung zu entfernen. Zu finden ist er von August bis November in nährstoffarmen Kiefernwäldern, wie sie für die Lausitz typisch sind. Champignon: Dieser beliebte Speisepilz wächst zwischen Mai und Oktober, verbreitet ist der Wiesen-Champignon, der oft in Gruppen oder sogenannten Hexenringen auf Wiesen und Feldern wächst. Dort kann man auch den Schaf- bzw. Anis-Champignon finden, der am typischen Anisduft zu erkennen ist. In Städten findet man gelegentlich den Stadt-Champignon. Achtung: Verwechslungsgefahr besteht mit dem Karbol-, dem Perlhuhn- und dem Rebhuhn-Champignon und mit sehr giftigen Knollenblätterpilzen. Edelreizker: Er ist von August bis Oktober in der Nähe von Kiefern zu finden, während sein Verwandter – der Fichten-Reizker – bei Fichten wächst. Der Reizker hat einen milden Geschmack und eignet sich zum Braten und Panieren und gehört zu den wenigen Pilzen, die auch nach dem Garen noch knackig sind.

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