Seite 6 - lausebande-10-2012

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Kinder. Die Zulassung und Kontrolle von Tagespfle-
gestellen unterliegen dem zuständigen Jugendamt
und den Kommunen.
Die andere Betreuungsmöglichkeit ist die
Kinderkrippe
, die einer Kindertagesstätte ange-
schlossen ist. Träger der Kindertagesstätten sind
Kommunen und freie Träger (z.B. Kirchen, aner-
kannte Träger der Kinder- & Jugendhilfe). Die grö-
ßere Gruppenstärke und die unruhigere Umgebung
können für kleine Kinder belastend sein. Ein Vorteil
ist aber, dass die Kinder auch nach dem dritten Le-
bensjahr meist in der Einrichtung bleiben können.
Die Entscheidung für die Tagespflege oder die Kin-
dertagesstätte kann individuell von den Eltern ge-
troffen werden, sie haben die freie Wahl.
Bei der Wahl der Kindertagesstätte sind der
Wunsch der Eltern und die freien Betreuungsplätze
in der gewählten Einrichtung entscheidend.
Mögliche Auswahlkriterien für einen
Betreuungsplatz sind:
• pädagogische Konzeption, es gibt Kindergärten in
kirchlicher Trägerschaft, Waldkindergärten oder
Kindergärten mit unterschiedlichen reformpäda-
gogischen Ansätzen. Manche Kindergärten haben
einen musikalischen oder sportlichen Schwer-
punkt oder andere Angebote der frühkindlichen
Bildung.
• Betreuungsschlüssel, die Ausbildung des Perso-
nals und das Vorhandensein einer festen Bezugs-
person für das Kind (besonders, wenn es noch sehr
klein ist)
• Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Eltern,
(z.B. regelmäßige Gespräche mit Erziehern, Mit-
wirkungsmöglichkeiten der Eltern)
• Wohnortnähe & Öffnungszeiten einer Einrichtung
• Gestaltung der Räumlichkeiten und des Außenge-
ländes einer Einrichtung
• Gesunde Ernährung, gibt es z.B. regelmäßige Obst-
mahlzeiten, wie sieht die Mittagsversorgung aus?
In vielen Landkreisen werden die Kindertages-
stätten mittlerweile von unabhängigen Instituten
Um Familie und Beruf zu vereinbaren,
beginnt für die meisten Kinder in unserer
Region die Fremdbetreuung, also die Be-
treuung des Kindes außerhalb der Familie, meist
um das erste Lebensjahr.
Dabei fällt es den Eltern nicht leicht, ihr Kind in
fremde Hände zu geben. Mit dem beruhigenden Ge-
fühl, dass ihr Kind von liebevollen und vertrauens-
würdigen Personen betreut wird, können die Eltern
den beruflichen Alltag jedoch gut meistern.
In unserer Region sind die Eltern in der erfreuli-
chen Lage, dass größtenteils ausreichend Betreu-
ungsplätze auch für die Kleinsten, von 0 – 3 Jahren,
zur Verfügung stehen. Dennoch ist es empfehlens-
wert sich frühzeitig, d.h. sobald das Kind geboren
ist und feststeht, wann die Berufstätigkeit wieder
aufgenommen wird, für einen Betreuungsplatz
beim zuständigen Amt und der Tagespflege oder
Kindertagestätte anzumelden.
Für die Kleinsten gibt es grundsätzlich zwei
unterschiedliche Betreuungsformen:
Zum einen die Tagespflege:
Bei der Tagespflege
werden Kinder (0-3 Jahre) von einer Tagesmutter
oder einem Tagesvater betreut. Sie ist ein alter-
natives und flexibles Angebot für Eltern, die eine
individuell angepasste Betreuung in familiärer
Umgebung für ihr Kind suchen. Die Tagespflege
findet meist im häuslichen Umfeld der betreuenden
Person statt. Die Gruppenstärke beträgt max. fünf
Kinderbetreuung für die Kleinsten,
was ist zu beachten?