Seite 28 - lausebande-10-2013

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Titelthema :: Seite 28
Schritt 1
Eltern und Lehrer
Der erste Schritt ist immer das direkte Gespräch mit
dem Lehrer. Tatsächlich werden die meisten Prob-
leme im direkten Miteinander geklärt. Im Sinn des
Kindes ist dies der beste Weg.
Schritt 2
Eltern, Elternsprecher und Lehrer
Sollten Eltern allein einen Konflikt mit einem Lehrer
nicht lösen können, sollten sie im nächsten Schritt
den Klassenelternsprecher mit einbeziehen. Er kann
aufgrund seiner Position neutral und vermittelnd
bei der Konfliktlösung begleiten. In weitreichenden
Konfliktfällen kann zur Konfliktlösung auch die El-
ternversammlung genutzt werden.
Schritt 3
Eltern und Schulleiter
Sollte im direkten bzw. vermittelnden Gespräch mit
dem Lehrer keine Konfliktlösung erreichbar sein, ist
der Schulleiter die nächste Instanz. Viele Schullei-
ter verfügen über Sozial- und Führungskompetenz
und vermitteln auch im Sinne der Eltern. Leider ist
auch nicht selten üblich, dass Probleme auch hier
beschwichtigt und kleingeredet werden.
Schritt 4
Das Schulamt/Schulrat oder Schulpsychologe
Schulrat: Bei Konfliktfällen, die auf Schulebene
auch nach Hinzuziehung des Schulelternsprechers
nicht zu klären sind, ist der Schulrat die nächste An-
laufstelle. Er ist ein offizielles Kontrollgremium der
Schulen und hat von daher Interessen von Eltern,
Lehrern und Schule gleichermaßen zu vertreten.
Der Schulrat ist also eine neutrale Instanz, an die
man sich bei Konflikten jeglicher Art wenden kann.
Schulpsychologische Beratung: Diese Beratung ist
immer kostenlos, freiwillig und vertraulich. Schul-
psychologen kann man bei vielen Fragen rund um
Schule konsultieren: beispielsweise Einschulung,
Schullaufbahn, Begabung, Belastungen durch die
Schule, Lernschwierigkeiten, Lernen lernen, Mo-
tivation und Arbeitsverhalten, Konzentration und
Aufmerksamkeit, Probleme im Umgang mit Mit-
schülern, Probleme beim Lesen und Rechtschrei-
ben, schulische Anerkennung eines Nachteils-
ausgleichs für eine bereits diagnostizierte Lese-/
Rechtschreibschwäche, Schwierigkeiten im Rech-
nen oder schulische Ängste. Die bei der Beratung
anfallenden Daten unterliegen strenger Vertraulich-
keit, d. h. eine Einsichtnahme in die Beratungsun-
terlagen durch Dritte bzw. die Weitergabe von Infor-
mationen ist nicht ohne Einverständnis der Eltern
möglich. Allerdings macht Beratung in den meisten
Fällen nur Sinn, wenn – selbstverständlich nur mit
dem Einverständnis der Ratsuchenden – alle Betei-
ligten mit einbezogen werden können.
Für Cottbus sowie die Landkreise Spree-Neiße,
Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster ist das
Schulamt Cottbus zuständig.
Sprechzeiten:
Schulrätinnen und Schulräte
- Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
oder nach Vereinbarung
- Terminvereinbarung unter Telefon 0355 4866-505
- Koordinierender Schulrat: Herr Koch
unter Telefon 0355 4866-301
Schulpsychologische Beratung
- nur nach Vereinbarung
- Termin über Frau Lang
unter Telefon 0355 4866-220
- Koordinierende Schulpsychologin: Frau Groß
unter Telefon 0355 4866-226
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Hilfe
Eltern und
Lehrer
Eltern, Eltern-
sprecher und
Lehrer
Eltern und
Schulleiter
Das Schulamt/
Schulrat oder
Schulpsycho-
loge
Bildungs-
ministerium
Alternative
Instanzen
Die richtige Reihenfolge bei Konfliktlösungen von Schulproblemen