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Aktuelles :: Seite 19 » Eucabal ® -Balsam S: schon für Kinder ab6Monaten (6 bis 23 Mo. nur Rückeneinreibung) und Erwachsene. Eucabal ® Kinderbad mit Thymian: ohne Altersbeschränkung - für Säuglinge, Kinder und Erwachsene geeignet. Ab 6 Monaten Schon für Säuglinge B e m w e g e f r e i t d i e A t e u n d l ö s t z ä h e n SS c h l e i m Eucabal ® Pflanzliche Erkältungsmedizin für die ganze Familie Eucabal ® -BalsamSCreme (Ap)Wirkstoffe:Eukalyptusöl,Kiefernnadelöl.ZurBesserungderBeschwerdenbeiErkältungskrankheitenderAtemwegemit zähflüssigem Schleim. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Enthält Cetylstearylalkohol. Packungsbeilage beachten. (Stand Januar2020). AristoPharmaGmbH,WallenroderStraße8–10,13435Berlin. www.eucabal.de Zum Einreiben und Inhalieren - mit Eucalyptus- und Kiefernnadelöl Mit Thymian und Mandelöl - beruhigt die Atemwege und pflegt die Haut Brandenburg: In Brandenburg kostet der bewusste Verzicht auf eine Corona-Maske mindestens 50 Euro Bußgeld, notorische Verweigerer zahlen bis zu 250 Euro. Sollte man die Maske versehentlich vergessen und der Pflicht nach Aufforderung sofort folgen, soll kein Bußgeld erhoben werden. In Brandenburg sind Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bis Neujahr 2021 generell verboten. In großen Stadien und Hallen erlaubt Brandenburg aber wieder mehr als 1.000 Fans – ab mehr als 5.000 Plätzen Kapazität dürfen 20 Prozent mit Zuschauern belegt werden. Pri- vate Feiern in Wohnung oder Garten sind nur bis zur Obergrenze von 75 Personen gestattet. Sachsen: Hier wird bei Verstößen gegen die Masken- pflicht imNahverkehr und in Geschäften ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro erhoben. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind dort erlaubt, wo ein geringes Infektionsaufkommen gegeben ist, aller- dings gibt es strenge Regeln für die Gewährleistung der Kontaktverfolgung. Zu Familienfeiern dürfen in Innenräumen bis zu 100 Personen zusammenkom- men, Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Kinderferien- lager sind mit bis zu 50 Personen möglich. Berlin: In Berliner Bussen und Bahnen werden bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht 50 Euro bis zu 500 Euro fällig. Bei Veranstaltungen können ab 1. Oktober im Innenbereich bis zu 1.000 Personen zu- sammenkommen, im Außenbereich sogar bis 5.000. Bei privaten Feiern im Innenbereich sind ab 1. Okto- ber bis zu 1.000 Personen erlaubt, ab 50 Teilnehmer ist ein Hygienekonzept erforderlich. Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt erhebt als einziges Bundesland keine Strafzahlungen bei Verstößen ge- gen die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 500 Personen an Veranstaltungen teilnehmen. Ab 1. November können hier wieder Clubs und Diskotheken öffnen und maximal 60 % der zugelassenen Besucherzahl einlassen. Zu pro- fessionell organisierten Festen von Hochzeiten über Vereinstreffen bis Fachtagungen dürfen ab 1. Novem- ber bis zu 1.000 Personen zusammenkommen, zu pri- vaten Feiern bis zu 50 Personen. »
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