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Titelthema :: Seite 74 Förderung zum 31.03.2021 ausläuft, sollten Familien sich beeilen: Um das Baukindergeld in Anspruch nehmen zu können, muss der Kaufvertrag spätesten an diesem Tag unterzeichnet werden. Der Antrag kann dann auch noch später gestellt werden. Gelten Einkommensgrenzen? Förderberechtigt sind ausschließlich Familien mit Kindern und Alleinerziehende, deren zu versteu- erndes Jahreshaushaltseinkommen 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je Kind nicht übersteigt. Bei einer Familie mit zwei Kindern sind das zum Bei- spiel 105.000 Euro. Maßgeblich für den Anspruch ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkom- men des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung. Wo kann das beantragt werden? Die Anträge können bei der Kreditanstalt für Wieder- aufbau (KfW) online gestellt werden, die das Baukin- dergeld jährlich auszahlt. Spätestens sechs Monate nach dem Einzug muss der Antrag gestellt werden. Weitere Informationen: www.tiny.cc/baukindergeld Wohn-Riester Wer für die eigenen vier Wände vorsorgt, wird vom Staat unterstützt. Im Volksmund „Wohn-Riester“ genannt, bringt die Eigenheim-Rente staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen mit sich. Das Prinzip: Wer regelmäßig in einen Wohnriester-Ver- trag einzahlt, bekommt Zuschüsse vom Staat und kann Einzahlungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Zuschüsse sehen wie folgt aus: • Jährliche Grundzulage: 175 Euro • Jährliche Kinderzulage für Kinder, die vor 2008 geboren wurden: 185 Euro • Jährliche Kinderzulage für Kinder, die ab 2008 geboren wurden: 300 Euro • Einmaliger Starterbonus für alle unter 25: 200 Euro Wer hat Anspruch? Förderfähig sind alle, die in die gesetzliche Ren- tenversicherung einzahlen, ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen wollen oder darauf für die Zukunft ansparen. Lediglich Selbstständige fallen nicht darunter, es sei denn, sie haben ei- nen förderfähigen Ehepartner. Wer Wohn-Riester beansprucht, muss dann zudem auch in der er- worbenen Immobilie wohnen – sonst müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Dabei gelten keine Einkommensgrenzen. Weitere Informationen: Diese erhält man von seiner Hausbank. Energieeffizientes Bauen Mit dem Programm Energieeffizient Bauen (153) fördert die KfW Bauherren und Immobiliener- werber mit zinsgünstigen Baudarlehen und Zu- schüssen, wenn sie besonders energieeffiziente Wohn- oder Passivhäuser errichten oder eine sol- che Immobilie erwerben. Die Zuschüsse betragen je nach Energieeffizienz bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Wer hat Anspruch? Die Förderung können Bauherren oder Erwerber von neuen Immobilien – Häusern oder auch Eigentums- wohnungen – zur Selbstnutzung oder Vermietung erhalten. Auch wer an ein bestehendes Gebäude eine Wohnung anbaut oder ein bisher unbeheiztes Gebäu- de (wie ein Dachgeschoss oder eine Scheune) aus- baut und dabei eine neue Wohnung errichtet, kann die Mittel beantragen. Dabei gelten keine Einkom- mensgrenzen beim Antragsteller. Auch hier erfolgt die Beantragung bei der KfW. Weitere Informationen : Wir empfehlen eine detaillier- te Auseinandersetzung, im Idealfall mit einem Sach- verständigen an der Seite. Auch das Zu-Rate-Ziehen eines Experten wird hierbei mit bis zu 4.000 Euro gefördert. Alle Informationen unter: http://tiny.cc/EnergieeffizientBauen Unbezahlbarland Der Landkreis Görlitz wirbt seit zwei Jahren mit einer etwas anderen Imagekampagne um Rück- kehrer und Zuzügler. Unter dem Titel „Unbezahl- barland“ werden alle jene Vorzüge der Region auf- gezeigt, die man in der Metropole für kein Geld der Welt haben kann: Freiraum für Ideen, Nähe zur Fa- milie, reizvolle Landschaften, Ruhe und Grün bei zugleich guter Infrastruktur. Die Lausitz ist eben nicht nur ein optimaler Wohnstandort, sondern auch ein perfekter Ort, um Kinder großzuziehen und um hier alt zu werden.

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