lausebande-10-2021
20 › Aktuelles weltbundesamt empfiehlt das Stoßlüften alle 20 Minuten – am Ende bedeutet das für Kids zweimal pro Unterrichtsstunde: Jacke an, Jacke aus, Schwitzen, Frieren, kalte Zugluft und wie- der von vorn. Juristisch betrachtet sehen die Deutschen Ar- beitsschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen mit einer leichten Tätigkeit inklusive häufigem Sit- zen eine Temperatur von 19 bis 20 Grad Celsius 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1 1,1 1,2 12.08.2021 19.08.2021 26.08.2021 02.09.2021 09.09.2021 16.09. Prozentualer Anteil der Brandenburger Schüler und Lehrer in Quarantäne Schüler Lehrer vor. Was für Schüler ein zu kalter Unterrichts- raum ist, ist für Lehrer gleichzeitig ein zu kalter Arbeitsplatz. Daher kann das Dauerlüften im Winter keine Dauerlösung sein, um mit der Co- ronapandemie umzugehen. Hinzu kommt, dass manche Klassenräume nur kippbare Fenster ha- ben. Alternativen müssen her – diese bestehen zum einen in zentralen Lüftungsanlagen und zum anderen in mobilen Luftreinigern. Durchgängig rund 1 % aller Brandenburger Schüler befinden sich seit Schulstart in Quarantäne. Unter Lehrern ist der Anteil geringer, was mit der stärkeren Durchimpfung zusammenhängen könnte. Datenquelle: Brandenburger Bildungsministerium Grundsätzlich obliegt die Entscheidung für eine Quarantäne dem zuständigen Gesundheitsamt. Wir blicken auf die Regeln in der größten Lausitzer Stadt – Cottbus (Stand: 22.9.2021): Schüler testen sich an Schulen zwei Mal pro Woche per Antigenschnelltest. Fällt ein Test positiv aus, darf die Schule nicht betreten wer- den und ein PCR-Test wird veranlasst. Wird die Infektion dadurch bestätigt, beginnt die Qua- rantänezeit des Betroffenen. Diese dauert ma- ximal zehn Tage an – ab dem fünften Tag kann sich der Schüler mithilfe eines weiteren PCR- Tests oder eines qualitativ hochwertigen Anti- genschnelltest wieder „freitesten“. Das Gesundheitsamt ermittelt derweil die engeren Kontaktpersonen des Schülers. Das können neben den Eltern Lerngruppen in der Schule oder auch regelmäßige Spielkameraden sein. Mitschüler, die als enge Kontaktpersonen gewertet werden, müssen dieselben Quarantänebestimmungen durchmachen wie der Infizierte selbst – inkl. der Möglichkeit des Freitestens. Für Kontaktpersonen außerhalb der Schule gibt es jedoch keine Option zum Freitesten. Das gilt beispielsweise für Haus- haltsangehörige. Die Quarantänebestimmung gilt nicht für Kon- taktpersonen, die vollständig geimpft oder gene- sen sind. Es sei denn, sie weisen Symptome auf – dann erhalten sie die Möglichkeit eines PCR-Tests. Schul-Quarantäneregeln in Cottbus
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