lausebande-11-2022

34 › Aktuelles Weniger Last für den Geldbeutel Förderung über den Bund Förderung: 25 Prozent Nutzung: gewerblich Seit dem 01.03.2021 wird der Kauf von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung mit einer Prämie von 25 Prozent, maximal aber 2.500 Euro bezuschusst. Sie müssen fabrikneu sein und eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Die Nutzlast entspricht übrigens dem maximal möglichen Gesamtgewicht abzüglich des Leergewichtes. Förderung über das Land Brandenburg Förderung: 50 bis 80 Prozent Nutzung: beliebig Auch die Länder unterstützen den Kauf von neuen Lastenrädern – Brandenburg gewährt zum Beispiel eine Kostenübernahme von bis zu 50 Prozent, dabei maximal 2.500 Euro bei Lastenrädern ohne und 4.000 Euro bei solchen mit Elektroantrieb. Wird das Fahrrad für die Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt, kann sich der Fördersatz sogar auf 80 Prozent erhöhen. Das Förderprogramm ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 begrenzt. Förderung über den Freistaat Sachsen Förderung: 500 bis 1.500 Euro Nutzung: gewerblich Der Freistaat Sachsen zahlt wiederum 500 Euro für Lastenräder ohne und 1.500 Euro für jene mit Elektroantrieb dazu. Die Neuanschaffungen dürfen bis zu einem Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis zu 150 Kilogramm Nutzlast aufweisen. Die mögliche Lastenzuladungmuss dabei 40 Kilo aufwärts betragen. Insgesamt 300 solcher Förderanträge wurden im Jahr 2021 bearbeitet – davon entfielen je zehn auf die Landkreise Bautzen und Görlitz. Wichtig: Anschaffung nur durch juristische Personen Einfach nach dem Shoppen die Rechnung hochladen und im Nachhinein Geld von Bund, Land und Co. zurückbekommen? So einfach ist es leider doch nicht. Für alle genannten Förderwege benötigt man eine juristische Person – also ein Unternehmen, einen Verband oder einen Verein. Wie weit die Zuwendungsempfänger mit dem Lastenrad anschließend kommen, ist vom Fördertopf abhängig. Das Brandenburger Förderprogramm erlaubt, dass das Rad anschließend anderen Personen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Der Bundesfördertopf und jener aus Sachsen sehen hingegen nur gewerbliche Zwecke vor. Vor der Antragstellung lohnt sich in jedem Fall ein Stöbern in der Förderrichtlinie, umden weiteren Fördervorgang nach bestemWissen und Gewissen zu bestreiten. Lastenräder ausprobieren Auch Kommunen ist in vielen Fällen die Antragstellung gestattet. Sie könnten die Lastenräder beispielsweise anschließend ihren Bürgern zur kostenlosen Ausleihe zur Verfügung stellen. Ähnlich hat es der Stadtsportbund Cottbus e.V. gemacht – seines Zeichens Verband mit einem Riecher für Trends. Er bietet Lastenräder und E-Bikes zur kostenlosen Ausleihe in Merzdorf (Sportplatz SV Rot-Weiß Merzdorf), in Willmersdorf und an der Geschäftsstelle vom Stadtsportbund Cottbus. Auch der Bund und die Länder sind vom Nutzen der Lastenräder überzeugt und haben deshalb verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die die Anschaffung kofinanzieren. Hier die Fördermöglichkeiten im Überblick – sowie ein möglicher Weg, um an die Zuschüsse zu gelangen: ... haben sie ihren „Kofferraum“ hingegen hinten, dann zählen sie zu den Backpackern. Foto: DinaSigtrix, istock

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxMjA2