Seite 14 - lausebande_11-2012

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Empfehlungen :: Seite 14
Seit 2011 gibt es eine gute Nachricht
für Kin-
der, die Leistungen nach dem SGB II, SGB
XII oder Asylbewerberleistungsgesetz
bzw. dieWohngeld oder Kinderzuschlag erhalten:
Das Bildungs- und Teilhabepaket! Denn dieses Paket
ermöglicht finanzielle Unterstützung für Kinder und Ju-
gendliche, um mitzumachen, gemeinsam mit Gleich-
altrigen nach der Schule am Vereinsleben teilzuneh-
men, zu musizieren, in Schule, Kita oder Hort Mittag
zu essen oder eine gezielte Lernförderung zu erhalten.
Hierfür können Eltern Unterstützung beantragen
• Schul- und Kitaausflüge
• Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
• Schülerbeförderung
• Lernförderung zur Erreichung des
gefährdeten Lernzieles
• Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas
• Soziale und kulturelle Teilhabe (monatlich bis zehn
Euro für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Le-
bensjahres in den Bereichen Sport, Kultur und Frei-
zeit; z.B. für Musikschule, Fußball- oder Leichtath-
letikverein oder Pfadfinder-Freizeit)
• Möglich ist auch eine Ansparung des Betrages z.B.
für die Teilnahme an Jugendweihen & Ferienlagern
Ob diese Möglichkeiten für einzelne Kinder zutreffen,
kann bei den nebenstehenden Anlaufstellen erfragt
werden, die auchbei der Antragstellung unterstützen.
Leistungsbezug
Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten des Leis-
tungsbezugs aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
und Aushändigung der Antragsformulare:
Landkreis SPN/Jobcenter Spree-Neiße
Empfänger SGBII-Lstg./Kinderzuschlag/Wohngeld
Forst:
Frau Merschink, Telefon 03562 98615501
E-Mail: jobjobcenter-forst@lkspn.de
Cottbus:
Frau Bonkaß, Telefon: 0355 8669435501
E-Mail: jobcenter-cottbus@lkspn.de
Guben:
Frau Michel, Telefon: 03561 54765501
E-Mail: jobcenter-guben@lkspn.de
Spremberg:
Herr Ponwitz, Telefon: 03563 5725538
E-Mail: jobcenter-spremberg@lkspn.de
Empfänger Sozialhilfe
wenden sich an den
Fachbereich Soziales des Landkreises Spree-Neiße
Stadt Cottbus – Anlaufstelle
Alle Anspruchsberechtigten
(Empfänger von Sozial-
hilfe, ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistun-
gen nach demAsylbLG)
können Leistungen aus dem
Paket für Bildung und Teilhabe im Sozialamt, Thiem-
straße 37, 03050 Cottbus, beantragen.
Telefon: 0355 6124801
E-Mail: sozialamt@cottbus.de
Das Bildungspaket
Für leistungsberechtigte Kinder & Familien!
www.bildungspaket.bmas.de
Für Kinder mit
Sozialleistungsbezug