lausebande_2018-11

Spezial :: Seite 18 Im Sommer 2016 berichteten wir in der Rei- he „Luxusartikel Kind“ erstmals über die zum 1. August 2016 eingeführte Kita-Gebührenerhöhung der Stadt Cottbus. Sie brachte für Eltern teils immen- se Mehrkosten von mehreren Hundert bis hin zu ei- nigen Tausend Euro mit sich. Vor allem Besserver- diener waren betroffen, was auch damit zusammen- hing, dass die Höchstbeiträge auf eine Obergrenze von 102.000 Euro angehoben wurden. Felix Sicker, Familienvater und Mitglied des Cottbuser Elternbei- rats, reichte daraufhin Klage ein. Die Erhöhung der Elternbeiträge war aus seiner Sicht nicht rechtens. Er bekam im Frühjahr dieses Jahres vom Amtsge- richt Cottbus recht. Der Grund: Bei der Berechnung der Gebühren wurde ein Personalkostenzuschuss in Höhe von rund 40 % zugrunde gelegt, obwohl die- ser bei über 80 % liegt. Den Differenzbetrag haben Eltern zu viel gezahlt. Das Land Brandenburg reagierte auf das Urteil aus Cottbus und anderen Brandenburger Kommunen und präzisierte das KitaGesetz. In Paragraph 17 ist nun geregelt, dass die Personalzuschüsse des Lan- des nicht auf die Elternbeiträge umgelegt werden dürfen. Zudem darf der höchste Elternbeitrag die anteilig auf einen Betreuungsplatz anfallenden Be- triebskosten nicht übersteigen. Aus diesem Grund seien die aktuellen Höchstbeiträge laut Sozialamts- leiter der Stadt Cottbus André Schneider nicht mehr möglich. Zum 1. August 2019 soll die Kita-Gebühren- satzung entsprechend angepasst werden. Vor allem die besserverdienenden Eltern, die in vergangenen gut zwei Jahren unverhältnismäßig hoch zur Kasse Luxusartikel Kind Teil 9 Beitragsgerechtigkeit für Brandenburger Eltern? Designed by Freepik

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