lausebande_2018-11

Titelthema :: Seite 43 zungen vorliegt, ist man zur Steuererklärung ver- pflichtet: • zusätzliche Einkünfte neben dem Gehalt von mehr als 410 Euro im Jahr, z.B. Elterngeld, Krankengeld, Zinsen oder Einnahmen aus Vermietung • in einer Partnerschaft bei der Steuerklassen- Kombination III und V oder IV mit Faktor • bei einem eingetragenen Freibetrag • bei einem Freibetrag von mehr als 9.000 Euro als Single oder mehr als 18.000 Euro als Ehepaar (Stand: 2018, ändert sich jährlich) • bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig • wenn Sie oder Ihr Ex-Partner nach einer Schei- dung im gleichen Jahr wieder geheiratet haben • selbständig Tätige und Freiberufler Selber machen oder Profis engagieren? Wer nun eine Steuererklärung abgeben muss oder möchte, sollte für sich die Frage beantworten: Schaffe ich das allein oder brauche ich Unterstüt- zung vom Experten? Eine Infas-Umfrage im Auf- trag der Lohnsteuerhilfevereine hat ergeben, dass 43 Prozent der Befragten einen Fachmann ran las- sen, sie nutzen die Dienste eines Steuerberaters (32%) oder eines Lohnsteuerhilfevereins (11%). Gut jeder Dritte füllt die Angaben selbst aus. Wer in Steuerfragen halbwegs fit ist und wessen Einkunftsarten und Ausgaben übersichtlich sind, der kann es durchaus allein wagen. Allerdings soll- te man in der Lage sein, den Steuerbescheid auf Fehler überprüfen zu können. Wer einen Verwand- ten hat, der Fachmann ist, kann diesen sicherheits- halber nochmal drüber schauen lassen. Übrigens: Von Freunden darf man sich nicht helfen lassen. Die Steuererklärung für Freunde oder Bekannte zu machen, ist laut Steuerberatungsgesetz verboten. Darunter fällt sogar der Partner, solange man nicht verlobt oder verheiratet ist. Solange die Steuererklärung nicht auf einen Bier- deckel passt, sind die meisten Familien mit einer professionellen Beratung auf der sicheren Seite. Schon mehrfach wurden Forderungen laut, die Steuererklärung müsse auf einen Bierdeckel passen. Dass aus diesem from- men Wunsch einmal Realität wird, ist unwahr- scheinlich. Je nach persönlicher Situation braucht es mehrere Formularseiten, um die Einkünfte und Ausgaben eines ganzen Jahres für das Finanzamt aufzubereiten. Trotz Digitalisierung und Elster- Programm bedeutet die jährliche Steuererklärung für viele Familien ein Wochenende Papierkrieg. Kein Wunder also, dass die Einkommensteuerer- klärung nicht zu den liebsten Freizeitbeschäftigun- gen der meisten Menschen gehört. Sinnvoll ist sie dennoch. Aber ist sie auch notwendig? Steuererklärung: Muss das sein? Zunächst einmal: Nein, nicht jeder Arbeitnehmer ist zu einer Steuererklärung verpflichtet. Wer z.B. ledig ist, nur einen Job hat und keine oder nur mi- nimale Nebeneinkünfte, der kann auf eine Steuer- erklärung verzichten, da die Steuer für den Fiskus bereits über die monatlich fällige Lohnsteuer ab- gegolten ist. Aber auch in so einem Fall kann eine Steuererklärung lohnen, da es unter Umständen Geld vom Staat zurückgibt. Laut statistischem Bun- desamt bekommen knapp 90 Prozent aller Steuer- pflichtigen Geld zurück, im Schnitt gut 900 Euro. Frist für die Abgabe war bisher der 31. Mai, wer sich von einem Profi helfen lässt, hat sieben Mo- nate länger Zeit. In Sachsen gibt es zwei Monate Bonus, wenn man die Steuererklärung nicht in Papierform abgibt, sondern online über Elster. Ab kommendem Jahr gilt eine längere Abgabefrist. Für die Steuererklärung für 2018 hat man dann bis zum 31. Juli Zeit, wenn man sie allein ausfüllt. Wichtig: Wer das nicht schafft, sollte rechtzeitig beim Fi- nanzamt einen Aufschub beantragen, sonst droht Verspätungszuschlag. Ein Großteil der Arbeitnehmer muss jährlich eine Steuererklärung abgeben, so auch viele Familien. Wenn mindestens eine der folgenden Vorausset- Redaktion: Anett Linke Bierdeckel oder Roman? Was Familien mit Blick auf Finanzen und Steuern beachten sollten »

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