lausebande_2018-11
Titelthema :: Seite 46 Einen ersten Eindruck kann man sich bereits auf der Homepage der Kanzlei verschaffen. Zudem sollte man für sich festlegen, was einemwichtig ist, mögli- che Kriterien sind: • Erreichbarkeit per Telefon und Mail • Nähe zum Wohnort • Größe der Kanzlei • Spezialisierung der Kanzlei • Bearbeitungszeiten • Transparenz bei der Rechnungslegung • Beratungskosten Ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch ist ebenfalls zu empfehlen. Ein Steuerberater erfährt mit der Steuererklärung so viele Details aus dem Familienleben wie kaum eine andere Person. Da- her sollte man sich dort wohlwühlen und ein gutes Vertrauensverhältnis zu seinem Steuerberater ha- ben. Dieses Bauchgefühl lässt sich in einem ersten Beratungsgespräch ganz gut erkunden. Vor dem Gespräch sollte man sich darüber im Klaren sein, welche Leistung der Steuerberater erbringen soll. Übernimmt er die komplette Steuererklärung oder prüft er nur die bereits selbst ausgefüllte Steuerer- klärung? Wird er einmalig oder jährlich in Anspruch genommen? Wird er vielleicht nur für einen Wi- derspruch zum Steuerbescheid gebraucht? Wenn man das vorher weiß, dann kann man klar über die voraussichtlichen Kosten reden und sich ggf. Ver- gleichsangebote anderer Kanzleien einholen. Ein erstes Informationsgespräch, bei dem noch keine Beratung erfolgt, sollte kostenfrei sein. DStV-Steuerexperte Wolfgang Wawro verweist ebenfalls auf die amtliche Vergütungsordnung, aber auch auf die individuellen Voraussetzungen des Mandanten: „Der Gebührenrahmen orientiert sich an Grundlagen (Umsatz, Gewinn, Einkünfte) und demUmfang der zu verarbeitenden Unterlagen, aber auch am Schwierigkeitsgrad der Aufgaben- stellung,“ so Wawro, der gleich mit einem Irrtum aufräumt: „Nicht aber – wie gelegentlich angenom- men wird – am steuerlichen Ergebnis (Nachzahlung oder Erstattung).“ Ein Richtwert lasse sich schwer festlegen, so Wawro, da jede Steuererklärung indi- viduell bearbeitet wird. Er nennt aber eine fiktive Beispielabrechnung: „Angenommen sei ein Ar- beitnehmer mit Bruttoverdienst im Jahr von 35.000 Euro, geltend zu machenden Werbungskosten von 2.500 Euro sowie abziehbaren Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsna- hen Dienst- bzw. Handwerkerleistungen zusammen etwa 6.000 Euro. Die Steuerberatungsvergütung beträgt in solch einem Fall einschließlich der Mehr- wertsteuer mindestens rund 180 Euro, kann aber auch etwa 440 Euro oder mehr ausmachen.“ Steuersoftware: Preiswerte&schnelleHelfer? Zeit- und Geld-Ersparnis versprechen Online-Steu- erprogramme. Die digitalen Helfer nehmen den Nutzer beim Ausfüllen der Steuerformulare an die Hand und rechnen bereits vorab die voraussicht- liche Steuererstattung bzw. -nachzahlung aus. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Anbietern, bei ei- nigen muss man sich die Software auf den Rechner herunterladen, andere bieten die Möglichkeit, das Formular online im Browser auszufüllen – und da- mit vom Smartphone aus ebenso wie vom stationä- ren PC daheim. Die Kosten dafür liegen zwischen 15 und 40 Euro pro Jahr. Die Zeitschrift Finanztest hat zuletzt im Frühjahr 2017 elf dieser Programme getestet, das Ergebnis Preisvergleich Steuerberater: Steuerberater müssen sich zwar an eine vorgegebene Gebühren- ordnung halten. Diese legt aber nur Mindest- und Höchstgrenzen fest. Da der Spielraum innerhalb dieser Grenzen relativ groß ist, sollte man Preise vergleichen und sich mehrere Angebote einholen. So kann der Satz für die angefangene halbe Stunde zwischen 30 und 70 Euro betragen. FINANZTIPP Welche Steuersoftware für wen geeignet ist, kann man in der Ausgabe Mai 2017 der Zeitschrift Finanztest nachlesen. © Stiftung Warentest
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