lausebande_2018-11

Titelthema :: Seite 47 zeigt: Die digitalen Helfer können gerade für Er- fahrene eine gute Hilfe sein, Anfänger ohne Vor- kenntnisse sind schnell überfordert. Wer Fragen wie „Haben Sie mehr als 1.000 Euro Werbungskos- ten gehabt?“ nicht sicher beantworten kann, ist bei einem persönlichen Berater vermutlich besser aufgehoben. Je nach Komplexität der persönlichen Situation, machten fast alle Steuerprogramme klei- nere Fehler, die unter Umständen zu finanziellen Verlusten führen können. Das Fazit der Tester: „(…) kein Programm konnte die Laien an die Hand nehmen und am Ende ein richtiges Ergebnis lie- fern. Zum Teil lagen sie Hunderte Euro daneben.“ Weiter: „Wer sich aber ein bisschen mit Steuern auskennt, kann sich über Zeitersparnis und Be- quemlichkeit gegenüber der Papiererklärung freu- en.“ Immerhin: Beim Datenschutz schnitten alle getesteten Programme gut ab (s. auch Interview). Für die Familien, die sich jährlich selbst auf das Abenteuer Steuererklärung einlassen, bieten wir auf den folgenden Seiten einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um die Steuererklärung und ein paar Spartipps. Steuerklassen&Veranlagung Ehepaare werden in der Regel zusammen steuer- lich veranlagt über den sogenannten Splittingta- rif. So zahlen verheiratete Paare deutlich weniger Einkommensteuer als Paare ohne Trauschein mit vergleichbarem Einkommen. Allerdings gilt dieser Vorteil nicht für alle Paare: „Je mehr sich die Ein- kommen der beiden Partner nähern, desto geringer ist der Vorteil. Verdienen beide gleich viel, kann es manchmal mehr bringen, wenn jeder eine eige- ne Steuererklärung abgibt. Ein Beispiel: Muss ein Partner 48.000 Euro Einkommen versteuern und der andere 12.000 Euro, zahlt das Paar zusammen 1.509 Euro weniger Steuern, wenn es verheiratet ist. Kommt ein Partner auf 39.600 Euro und der ande- re auf 20.400 Euro bringt der Splittingtarif lediglich 427 Euro Steuernachlass“, rechnet Finanzexpertin Anja Hardenberg von Finanztest vor. Je nachdem wieviel jeder Partner verdient, sollten Paare für sich die richtige Steuerklassen-Kombina- tion wählen. Ehepaare können aus diesen drei Mög- lichkeiten wählen: Steuerklasse III und V: Diese Kombination ist günstig, wenn ein Partner weniger verdient als der andere. Das geringere Einkommen wird mit Steu- erklasse V versteuert, dabei erfolgen hohe Abzüge. Der Mehrverdiener mit Klasse III zahlt relativ we- nig Lohnsteuer. Liegt das Einkommensverhältnis bei etwa 40 zu 60 Prozent, dann wird über diese Veranlagung bereits die richtige Steuerhöhe abge- führt. Verdient ein Partner weniger als 40 Prozent des gemeinsamen Lohneinkommens, zahlt das Paar zu wenig Steuern und muss mit einer Nach- zahlung rechnen. Verdient er mehr als 40 Prozent, zahlt das Paar zu viel Steuern. Bei dieser Kombi- nation ist es wichtig, dass die Partner intern eine Lösung finden, mit der sie die ungleiche Steuerlast ausgleichen. Paare sollten bedenken, dass von der gewählten Steuerklasse auch die Höhe von Lohn- ersatzleistungen wie Krankengeld abhängt. Be- rechnungsgrundlage dafür ist nämlich jeweils der Nettolohn. Bei Steuerklasse V würde beispielswei- se das Kinderkrankengeld relativ niedrig ausfallen. Steuerklasse IV und IV: Diese Kombination wählt das Finanzamt zunächst automatisch für Frisch- vermählte, wenn sie keine andere Steuerklasse be- antragen. Das ist die optimale Kombination, wenn beide Ehepartner gleich viel verdienen. Dann sind auch die Steuerabzüge gleich hoch und werden be- reits korrekt einbehalten, so dass eine Nachzahlung nicht notwendig ist. Wenn die Partner unterschied- lich viel verdienen, zahlen sie zu viel Einkommen- steuer. Je stärker die beiden Einkommen voneinan- der abweichen, desto höher die Überzahlung. » Die Liebe ist fast immer der Grund für eine Heirat. Spätestens nach der nächsten Steuerer- klärung wird das frischvermählte Paar feststellen, dass sich eine Eheschließung auch aus finanziellen Gründen lohnt. »

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