lausebande_2018-11

Titelthema :: Seite 50 KostenKinderbetreuung undSchulgeld Für einige Familien kann die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge günstiger sein als die Auszah- lung des Kindergeldes. Das allerdings überprüft das Finanzamt automatisch mit der Steuererklä- rung, die Eltern müssen hier nicht selbst aktiv werden. Der Kinderfreibetrag liegt aktuell bei 4.788 Euro pro Kind, mit dem Freibetrag für Betreuung und Ausbildungsbedarf bei insgesamt 7.428 Euro. Diese Freibeträge werden bei der Einkommens- steuer berücksichtigt und führen unter Umständen dazu, dass Paare weniger Steuern zahlen müssen. Als Faustregel gilt, dass Ehepaare ab einem zu ver- steuernden Einkommen von ca. 60.000 Euro mit dem Freibetrag günstiger kommen. Für Alleinerzie- hende liegt die Grenze bei etwa 30.000 Euro. Schulgeld für den Besuch einer Privatschule lässt sich in der Regel ebenfalls von der Steuer absetzen. Eltern können bis zu 30 Prozent oder höchstens 5.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben geltend machen, allerdings ohne Kosten für Verpflegung und Unterkunft (z.B. Internat). Zudem muss der Ausbildung absolviert, studiert oder einen aner- kannten Freiwilligendienst leistet. Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, gibt es das Kindergeld bis zum 21. bzw. 25. Geburtstag, für behinderte Kinder länger. Kindergeld muss bei der zuständigen Fa- milienkasse beantragt werden, Anspruch darauf besteht ab der Geburt des Kindes. Das Kindergeld wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in dem das Kind zur Welt kam. Wurde das Kind beispiel- weise am 31. Oktober geboren, gibt es noch für den gesamten Oktober Geld. Kindergeld wird höchs- tens jedoch sechs Monate rückwirkend gezahlt. Daher sollte der Antrag bald nach der Geburt ge- stellt werden. Kinderfreibeträge Für einige Familie kann die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge günstiger sein als die Auszah- lung des Kindergeldes. Das allerdings überprüft das Finanzamt automatisch mit der Steuererklä- rung, die Eltern müssen hier nicht selbst aktiv werden. Der Kinderfreibetrag liegt aktuell bei 4.788 Euro pro Kind, mit dem Freibetrag für Betreuung und Ausbildungsbedarf bei insgesamt 7.428 Euro. Diese Freibeträge werden bei der Einkommens- steuer berücksichtigt und führen unter Umständen dazu, dass Paare weniger Steuern zahlen müssen. Als Faustregel gilt, dass Ehepaare ab einem zu ver- steuernden Einkommen von ca. 60.000 Euro mit dem Freibetrag günstiger kommen. Für Alleinerzie- hende liegt die Grenze bei etwa 30.000 Euro. Mehr Kindergeld für Patchwork-Familien: Patchwork-Familien können mit etwas Geschick die Höhe des Kindergeldes beeinflussen. Die Familienkasse unterscheidet zwischen Zahlkindern (für sie wird das Kindergeld ausgezahlt) und Zähl- kindern (sie zählen mit, das Kindergeld wird aber an den Ex gezahlt). Wenn ein Paar nun Kindergeld für ein gemeinsames Kind bean- tragt, der Vater aber schon zwei Kinder aus der vorherigen Beziehung hat, können sie das gemeinsame Kind als drittes Kind zählen lassen und erhalten so mehr Kindergeld. Dafür muss allerdings der Vater das Kindergeld beantragen. Kinderzuschlag: Familien mit einem ver- gleichsweise geringen Einkommen sollten prü- fen, ob sie Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben. Vor allem während der Elternzeit eines der Partner für das zweite oder dritte Kind kann sich das lohnen, da dann das Familieneinkom- men geringer und der Bedarf höher ist. Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, erhält in der Regel auch Kosten für Klassenfahrten, Mit- tagessen in Kita/ Schule oder für Musikschule bzw. Sportverein erstattet. Einen Rechner finden Sie unter: https://familienportal.de/ familienportal/rechner-antraege/kiz Oma als Babysitter: Wenn die Großeltern öfter mal als Babysitter einspringen, dafür aber kein Geld wollen, kann man ihnen zumindest die Fahrtkosten zahlen. Wenn Eltern den babysit- tenden Familienangehörigen die Fahrtkosten erstatten, die durch die Kinderbetreuung entstehen, können sie diese von der Steuer ab- setzen. Voraussetzung dafür: eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eltern und Großeltern und eine Überweisung der Fahrtkosten. FINANZTIPP FINANZTIPP FINANZTIPP

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxMjA2