lausebande_2018-11

Titelthema :: Seite 52 ten Betrag. Für Schulkinder, die einen Hort be- suchen, kann kein solcher steuerfreier Zuschuss gezahlt werden. Wer die Kosten vom Chef erstattet bekommt, kann sie natürlich nicht mehr von der Steuer absetzen. Geburtsgeschenk: Für besondere Anlässe wie den Geburtstag, die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes, darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuerfreie Geschenke machen, allerdings nur bis zu 60 Euro. Windelsponsoring: Bestimmte Arbeitgeber wie Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen stellen Mitarbeitern mit Kleinkindern für eine bestimmte Zeit kostenfrei Windeln zur Verfügung. Für Fami- lien kann das eine deutliche finanzielle Entlastung bedeuten. Betriebskindergarten: Gerade in Städten, in de- nen Kitaplätze knapp sind, kann sich für größere Arbeitgeber die Gründung eines Betriebskinder- gartens lohnen, in dem v.a. Mitarbeiter ihre Kinder unterbringen können. Pluspunkt: Die räumliche Nähe zur Arbeitsstelle und an die Arbeitszeiten angepasste Betreuungszeiten. Wenn ein Unterneh- men das nicht stemmen kann oder will, kann es sich auch eine Kooperationskita suchen und dort Plätze für Mitarbeiter-Kinder reservieren lassen. Für alle genannten Punkte gilt: Je größer der Ar- beitgeber, desto wahrscheinlicher ist es, dass man eine dieser Leistungen in Anspruch nehmen kann. Aber auch bei 5-Mann-Betrieben kann es sich loh- nen, mal nachzufragen. Manch ein Chef kennt die Möglichkeiten vielleicht noch gar nicht und ist of- fen dafür. Blick voraus: Das ändert sich ab 2019 Zu den wichtigsten Neuerungen im kommenden Jahr zählen für Familien die Erhöhung des Kinder- geldes und des Kinderfreibetrags. Das Kindergeld soll ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat angehoben werden. Der Kinderfreibetrag erhöht sich bereits ab Januar von aktuell 4.788 Euro pro Kind auf 4.980 Euro. 2020 ist eine weitere Anhebung auf dann 5.172 Euro vorgesehen. Finanzexpertin Anja Hardenberg weist zudem auf zwei laufende Verfahren hin, die perspektivisch ebenfalls Entlastung bringen könn- Kosten für PflegeAngehöriger Das Thema Pflege und Steuer ist ziemlich komplex, weswegen man in solch einem Fall besser einen Ex- perten zu Rate zieht. In welchen Fällen man Kosten für die Pflege von Angehörigen absetzen kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u.a. davon ob ein Pflegegrad vorliegt und ob der zu Pflegen- de im Heim ein eigenes Appartement mit Bad und Kochecke bewohnt oder nur ein Zimmer. Es macht für die steuerliche Berücksichtigung auch einen Un- terschied, ob die Unterbringung im Heim altersbe- dingt oder aufgrund einer Erkrankung erfolgte. Das gibt’s vomChef Berufstätige Eltern sollten ruhig mal nachfragen, welche Bonusleistungen der Chef für Familien an- bietet. Viele Zusatzleistungen sind für Arbeitgeber steuerfrei, der Arbeitnehmer hat so mehr Netto vom Brutto. Vom Diensthandy bis zum Fitness- Studio-Gutschein gibt es jede Menge steuerfreier Leistungen. Für Familien kommen folgende in Be- tracht: Kitazuschuss: Für Kinder, die noch nicht schul- pflichtig sind, kann der Chef einen steuer- und abgabenfreien Zuschuss zu den Kinderbetreu- ungskosten zahlen. Er kann die Kosten für die Kita bzw. Tagesmutter theoretisch in unbegrenzter Höhe übernehmen, viele Chefs zahlen aber „nur“ einen anteiligen Zuschuss und nicht den gesam- Von Windelpaket bis Kitazuschuss – Arbeitgeber haben viele Möglichkeiten, um Angestellte mit Kindern zu unterstützen.

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