lausebande_2018-11
Titelthema :: Seite 53 Auge zu fassen, sondern auch die aus Steuergel- dern zu finanzierenden Maßnahmen an Kinderta- gesstätten, Schulen und Universitäten“, gibt Waw- ro mit Blick auf die Modernisierung von Schulen und Kitas sowie die Einstellung von Erziehern und Lehrern zu bedenken und ergänzt: „Familienförde- rung hat jedenfalls erhebliche Bedeutung für unser aller Zukunft.“ ten: „Es läuft derzeit noch eine Verfassungsbe- schwerde, die das Ehegattensplitting auch für Al- leinerziehende fordert (BVerfG, Az. 2 BvR 221/17). Außerdem gibt es noch Musterklagen zur Höhe des Kinderfreibetrags. Bisher liegen die Freibeträge bereits für Kinder ab sechs Jahren unter Sozialhil- feniveau, erwachsene Kinder werden gar nicht erst einbezogen (BVerfG, Az. 2 BvL 3/17).“ DStV-Steuerexperte Wolfgang Wawro wünscht sich mehr Weitblick vom Staat: „Die Familienent- lastung hat eine große Bedeutung, entwickelt sich aber nicht allein durch Anpassungen beim Kinder- geld. Die Kinderbetreuung kann auch individuell zu steuerlicher Berücksichtigung führen. Aber nicht nur die Lohn- und Einkommensteuer ist ins • Lehrverträge, Studien- oder Schulbescheini- gungen der Kinder: Schulgelder oder ähnliche Zahlungen für kostenpflichtige Bildungseinrichtungen sind bis zu 30% steuerlich absetzbar • Kinderbetreuungskosten bei Kindern bis 14 Jahre: Sie können bis zu einer Höhe von 6.000 Euro abgesetzt werden – unter der Voraussetzung, dass ein Arbeitsverhältnis mit schriftlichem Vertrag mit Kita, Tagesmutter oder Verwandten vorliegt. Verpflegungskosten zählen allerdings nicht dazu. • Wer kein Kindergeld mehr erhält, dem Nachwuchs aber freiwillig Unterhalt leistet, kann diese Zahlungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Kindergeld aktuell ab Juli 2019 Erstes Kind 194 Euro 204 Euro Zweites Kind 194 Euro 204 Euro Drittes Kind 200 Euro 210 Euro Jedes weitere Kind 225 Euro 235 Euro Tipps: Steuern sparen, wenn man Kinder hat Diese und weitere Tipps finden Familien in der Checkliste des Lohnsteuerhilfevereins für Arbeit- nehmer Westfalen e.V. mit Sitz in Cottbus. Hier er- halten sie eine umfassende Beratung zur Einkom- mensteuererklärung – und das ganzjährig. Darüber hinaus bieten sie: • Einreichung der Steuerunterlagen • Berechnung des steuerlichen Ergebnisses • Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung • Eintragung von Freibeträgen • Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse • Einspruchs- oder Änderungsanträge • Beratung in Kindergeldangelegenheiten www.lh-westfalen.de
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